Datenschutzbeauftragter: Ab wann Pflicht?
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Datenschutzbeauftragter – ab wann ist er Pflicht?
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist in Deutschland für viele Unternehmen verpflichtend. Die Pflicht ergibt sich aus § 38 BDSG (ab 20 MA mit regelmäßiger Datenverarbeitung) und Art. 37 DSGVO (bei Kerntätigkeit Datenverarbeitung). Der kostenlose CERTISCAN Rechner prüft Ihre Situation.
Beispiel: Ein FM-Unternehmen mit 25 Mitarbeitern, die regelmäßig Personalstammdaten, Zeiterfassung und Kundendaten verarbeiten, ist zur Bestellung eines DSB verpflichtet (§ 38 BDSG). Der DSB kann intern oder extern bestellt werden.
Die drei Pflicht-Grundlagen
- § 38 BDSG: Ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind
- Art. 37 DSGVO: Kerntätigkeit erfordert umfangreiche, regelmäßige Überwachung
- Besondere Kategorien: Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Religion, Gewerkschaft etc.
Warum CERTISCAN?
CERTISCAN unterstützt Ihren DSB mit automatischem Verarbeitungsverzeichnis, lückenlosem Audit-Trail und DSGVO-konformer Datenverarbeitung auf deutschen Servern (Hetzner). Ab 29 €/Monat mit AVV, Verschlüsselung und EU Data Act Compliance.
DSB-Pflicht prüfen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Ohne Software |
|---|---|---|---|
| Verarbeitungsverzeichnis | Automatisch | Manuell | Papier |
| Audit-Trail | WORM (SHA-256) | Keiner | Keiner |
| AVV-Verwaltung | ✅ | ❌ | ❌ |
| DSFA-Unterstützung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Datenschutz-Anfragen | Tracking + Fristen | Manuell | Manuell |
| Hosting Deutschland | Hetzner DE | Lokal | Lokal |
| Verschlüsselung | AES-256 | Nein | Nein |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles über den Datenschutzbeauftragten
Gesetzliche Grundlagen
- § 38 Abs. 1 BDSG: DSB-Pflicht ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
- Art. 37 Abs. 1 DSGVO: Pflicht bei Kerntätigkeit in umfangreicher Überwachung oder Verarbeitung besonderer Kategorien
- § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG: Pflicht bei Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) oder gewerbsmäßiger Datenübermittlung
Wer zählt bei den 20 Personen?
- Ja: Alle Personen mit regelmäßigem Zugang zu personenbezogenen Daten
- Ja: Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Auszubildende, Leiharbeiter
- Ja: Auch ehrenamtliche Mitarbeiter mit Datenzugang
- Nein: Reine Produktion/Fertigung ohne Datenzugang
- Nein: Reinigungspersonal ohne Datenzugang
Besondere Datenkategorien (Art. 9 DSGVO)
- Gesundheitsdaten: Krankmeldungen, BEM-Gespräche, arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Biometrische Daten: Fingerabdruck-Scanner, Gesichtserkennung
- Religionszugehörigkeit: Kirchensteuer-Merkmal in der Lohnabrechnung
- Gewerkschaftszugehörigkeit: Betriebsratswahlen
- Ethnische Herkunft: AGG-relevante Daten
Branchen mit typischer DSB-Pflicht
- Facility Management: Zeiterfassung, GPS-Tracking, Personalverwaltung → fast immer Pflicht
- Gesundheitswesen: Patientendaten → immer Pflicht
- Finanzbranche: Kontodaten, Scoring → immer Pflicht
- Personaldienstleister: Bewerberdaten, MA-Daten → fast immer Pflicht
- IT-Dienstleister: Kundendaten, Hosting → oft Pflicht
Interner vs. externer DSB
- Interner DSB: Mitarbeiter des Unternehmens, besonderer Kündigungsschutz, muss fortgebildet werden
- Externer DSB: Dienstleister, kein Kündigungsschutz, oft kostengünstiger für KMU
- Kosten intern: Fortbildung 2.000–4.000 €/Jahr + anteilige Arbeitszeit
- Kosten extern: 200–800 €/Monat je nach Unternehmensgröße
Aufgaben des DSB (Art. 39 DSGVO)
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO
- Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für betroffene Personen
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