Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Inland beträgt 2026:
Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Inland beträgt 2026:
Der kostenlose CERTISCAN Verpflegungspauschale Rechner berechnet Ihren Gesamtanspruch sofort – mit Aufschlüsselung nach Reisetagen und geschätzter Steuerersparnis.
Beispiel: 20 Tage über 8 Stunden (20 × 14 € = 280 €) + 10 volle Reisetage (10 × 28 € = 280 €) + 12 An-/Abreisetage (12 × 14 € = 168 €) = 728 € Gesamtanspruch.
Der Arbeitgeber kann die Verpflegungspauschale steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Alternativ kann der Arbeitnehmer die Pauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. CERTISCAN dokumentiert beides automatisch.
Die Begriffe Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand werden oft synonym verwendet. Technisch ist der Verpflegungsmehraufwand der Oberbegriff, die Verpflegungspauschale der gesetzlich festgelegte Pauschalbetrag. Der CERTISCAN Rechner berechnet die konkreten Pauschbeträge für Ihre Dienstreisen.
Die Pauschale gilt für alle Arbeitnehmer mit beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten – also Dienstreisen, wechselnde Einsatzorte oder Fahrten zu Kunden. Besonders relevant für Facility Manager, Servicetechniker und Reinigungskräfte mit mehreren Einsatzorten.
CERTISCAN erkennt Auswärtstätigkeiten automatisch aus der Zeiterfassung und berechnet die Verpflegungspauschale im Steuer-Cockpit.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Pauschale berechnen | Automatisch | Formel nötig | Taschenrechner |
| An-/Abreisetage | Automatisch erkannt | Manuell | Fehleranfällig |
| Mahlzeitenkürzung | Aufwendig | ||
| Dreimonatsfrist | Automatisch überwacht | ||
| Dienstreise-Dokumentation | |||
| Steuerfreie AG-Erstattung | |||
| Steuer-Cockpit | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die Verpflegungspauschale ist im Einkommensteuergesetz geregelt:
Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt (z. B. im Hotel), wird die Pauschale gekürzt:
Achtung: Die Kürzung bezieht sich immer auf den 28-€-Satz, auch wenn die Abwesenheit nur den 14-€-Satz rechtfertigt. Die Kürzung kann aber nicht zu einem negativen Betrag führen.