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Calculators/HinSchG Bußgeld-Rechner 2026: Hinweisgeberschutz
Compliance & Recht · Free calculator

HinSchG Bußgeld-Rechner 2026: Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 20.

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HinSchG Bußgeldrisiko berechnen

Werte 2026
Guide

HinSchG Bußgeld berechnen – wie hoch ist Ihr Risiko?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 20.000 bis 50.000 €. Der kostenlose CERTISCAN HinSchG Bußgeld-Rechner zeigt Ihr konkretes Risiko.

Beispiel: Ein FM-Unternehmen mit 80 Mitarbeitern ohne interne Meldestelle riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. CERTISCAN bietet eine HinSchG-konforme Lösung auf Anfrage – inklusive anonymem Meldekanal, 7-Tage-Rückmeldung und Dokumentation.

HinSchG-Pflichten auf einen Blick

Seit dem 17.12.2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten. Kernpflichten: Anonymer Meldekanal, Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten, Dokumentation und Vertraulichkeit.

Warum CERTISCAN statt Risiko?

Der CERTISCAN HinSchG Bußgeld-Rechner zeigt das Risiko. Die CERTISCAN Hinweisgeberschutz-Lösung auf Anfrage eliminiert es: DSGVO-konformer anonymer Meldekanal, automatische Fristenverwaltung, 4-Augen-Prinzip bei Hochrisiko-Fällen und revisionssichere Dokumentation.

Im Facility Management mit vielen Beschäftigten an verschiedenen Standorten ist ein digitaler Meldekanal besonders wichtig. CERTISCAN bietet mehrsprachige Meldeformulare (18 Sprachen) und mobile Zugänglichkeit – ideal für die Reinigungsbranche.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Anonymer Meldekanal
Fristen-ÜberwachungAutomatischManuellFehleranfällig
4-Augen-Prinzip
DSGVO-konformFraglichNein
18 Sprachen
Revisionssichere Doku
Mobile Erreichbarkeit
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über das HinSchG wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um:

  • § 12 HinSchG: Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen (ab 50 MA)
  • § 16 HinSchG: Verfahren bei internen Meldungen (7 Tage Bestätigung, 3 Monate Rückmeldung)
  • § 36 HinSchG: Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
  • § 40 HinSchG: Bußgeldvorschriften (20.000–50.000 €)
  • § 8 HinSchG: Meldung in gutem Glauben – Schutz vor Haftung

Bußgeldkatalog

  1. Keine interne Meldestelle: Bußgeld bis 20.000 € (§ 40 Abs. 2 Nr. 1)
  2. Behinderung von Meldungen: Bußgeld bis 50.000 € (§ 40 Abs. 2 Nr. 2)
  3. Repressalien gegen Hinweisgeber: Bußgeld bis 50.000 € (§ 40 Abs. 2 Nr. 3)
  4. Verstoß gegen Vertraulichkeitsgebot: Bußgeld bis 50.000 €
  5. Nicht-Einhalten von Fristen: Bußgeld bis 20.000 €

Wer ist betroffen?

  • Ab 50 Beschäftigten: Pflicht seit 17.12.2023 (Unternehmen und Behörden)
  • Ab 250 Beschäftigten: Pflicht seit 02.07.2023
  • Unabhängig von der Größe: Finanzdienstleister, bestimmte regulierte Branchen
  • Zählweise: Alle Beschäftigten inkl. Teilzeitkräfte und Minijobber

Anforderungen an die interne Meldestelle

  • Vertraulichkeit: Identität des Hinweisgebers muss geschützt werden
  • Zugänglichkeit: Schriftlich, mündlich und auf Wunsch persönlich
  • Fristen: 7 Tage Eingangsbestätigung, 3 Monate Rückmeldung
  • Dokumentation: 3 Jahre Aufbewahrungspflicht (§ 11 HinSchG)
  • Fachkunde: Meldestellenbeauftragte/r muss geschult sein

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Digitale Meldestelle einrichten (CERTISCAN auf Anfrage)
  • Meldestellenbeauftragte/n benennen und schulen
  • Mitarbeiter über Meldemöglichkeiten informieren
  • Fristen automatisch überwachen lassen
  • 4-Augen-Prinzip bei sensiblen Fällen einführen

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FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlendem Hinweisgebersystem?
Bis zu 20.000 € für das Fehlen einer internen Meldestelle und bis zu 50.000 € für Behinderung von Meldungen oder Repressalien gegen Hinweisgeber (§ 40 HinSchG).
Ab wie vielen Mitarbeitern gilt das HinSchG?
Ab 50 Beschäftigten (seit 17.12.2023). Alle Beschäftigten zählen, einschließlich Teilzeit, Minijob und Leiharbeit. Bei regulierten Branchen unabhängig von der Größe.
Was muss eine interne Meldestelle können?
Vertraulicher Meldekanal (schriftlich und mündlich), Eingangsbestätigung in 7 Tagen, Rückmeldung in 3 Monaten, Dokumentation (3 Jahre), geschulte/r Beauftragte/r. CERTISCAN erfüllt alle Anforderungen.
Müssen Meldungen anonym sein?
Das HinSchG schreibt anonyme Meldungen nicht zwingend vor, empfiehlt sie aber. CERTISCAN bietet sowohl anonyme als auch identifizierte Meldungen an – der Hinweisgeber wählt.
Was sind Repressalien?
Jede Benachteiligung des Hinweisgebers: Kündigung, Versetzung, Mobbing, Ausschluss von Beförderungen. Verbot von Repressalien ist Kernprinzip des HinSchG. Verstoß: bis 50.000 €.
Kann ich die Meldestelle auslagern?
Ja, das HinSchG erlaubt die Beauftragung Dritter (§ 14 HinSchG). CERTISCAN bietet eine digitale Lösung, die als interne Meldestelle fungiert – oder Ihr bestehendes System ergänzt.
Welche Meldungen sind geschützt?
Meldungen über Verstöße gegen EU- und Bundesrecht: Betrug, Korruption, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz, Steuerhinterziehung und mehr (§ 2 HinSchG).
Was kostet eine HinSchG-konforme Lösung?
CERTISCAN bietet Hinweisgeberschutz auf Anfrage: anonymer Meldekanal, Fristenverwaltung, Dokumentation, 18 Sprachen. Deutlich günstiger als die drohenden Bußgelder.
Wie oft wird das HinSchG geprüft?
Kontrollen erfolgen durch die zuständige Behörde (länderspezifisch). Auch Hinweisgeber können sich an die externe Meldestelle des Bundes (BfJ) wenden, wenn intern nichts passiert.
Wie hilft CERTISCAN beim HinSchG?
CERTISCAN bietet: Anonymer digitaler Meldekanal, automatische 7-Tage-Bestätigung, 3-Monats-Fristenüberwachung, 4-Augen-Prinzip, 18 Sprachen, revisionssichere Dokumentation. Preis auf Anfrage.
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Beschäftigte
80
HinSchG-Pflicht (ab 50 MA)
Ja
Meldekanal vorhanden
Nein
Bußgeld: Keine Meldestelle
20.000–50.000 €
Bußgeld: Repressalien
bis 50.000 €
Bußgeld: Vertraulichkeit
bis 50.000 €
Max. Gesamtrisiko
150.000 €
CERTISCAN Kosten/Monat
29 €
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