Die Netto-Reinigungsfläche ergibt sich aus: Bruttofläche (Länge × Breite) − Abzugsflächen (Säulen, Treppen, feste Einbauten). Der kostenlose CERTISCAN Flächen-Aufmaß-Rechner berechnet die Reinigungsfläche für mehrere Räume gleichzeitig nach DIN 277.
Die Netto-Reinigungsfläche ergibt sich aus: Bruttofläche (Länge × Breite) − Abzugsflächen (Säulen, Treppen, feste Einbauten). Der kostenlose CERTISCAN Flächen-Aufmaß-Rechner berechnet die Reinigungsfläche für mehrere Räume gleichzeitig nach DIN 277.
Beispiel: Bürogebäude mit 920 m² Bruttofläche. Abzüge: 4 Säulen (je 0,5 m²), Treppenhaus (18 m²), feste Einbauten (53 m²). Netto-Reinigungsfläche: 920 − 2 − 18 − 53 = 847 m². Dieser Wert ist die Basis für alle Reinigungskostenkalkulationen.
Die DIN 277 unterscheidet:
In der Reinigungskalkulation werden abgezogen: Säulen und Pfeiler, fest eingebaute Möbel, Treppenkerne, Aufzugschächte und dauerhaft möblierte Bereiche. Der CERTISCAN Rechner berücksichtigt alle üblichen Abzugstypen.
Dieser Rechner berechnet die Reinigungsfläche einmalig. Die CERTISCAN Plattform auf Anfrage verwaltet Raumflächen dauerhaft pro Standort, berechnet daraus automatisch Reinigungskosten, protokolliert Aufmaßänderungen und erstellt Flächenberichte für Vertragsverhandlungen.
Im Facility Management ist das exakte Aufmaß die Basis für Angebote, Verträge und Nachkalkulationen. Falsche Flächen führen zu falschen Preisen – und damit zu Margenverlust oder Überzahlung. CERTISCAN macht Flächendaten transparent und nachvollziehbar.
| Funktion | CERTISCAN | CAD-Software | Excel |
|---|---|---|---|
| Flächenberechnung | Pro Raum/Standort | Technisch | Manuell |
| DIN 277 konform | |||
| Abzugsflächen | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Reinigungskosten-Verknüpfung | |||
| Änderungshistorie | |||
| Multi-Standort | |||
| Lernkurve | Minimal | Hoch | Mittel |
| Kosten | Auf Anfrage | 50–200 €/Mo | 0 € |
Die DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen" definiert die Berechnung und Gliederung von Grundflächen. Für das Facility Management relevant sind:
Die Reinigungsfläche ist oft kleiner als die Nutzungsfläche, weil folgende Abzüge gelten: