Der Tariflohn in der Gebäudereinigung liegt 2026 zwischen 15,00 €/h (LG1, Innenreinigung) und 21,64 €/h (LG9); Glas-/Fassadenreinigung LG6 liegt bei 18,40 €/h. Allgemeinverbindlich und damit für jeden Betrieb Pflicht sind nur LG1 und LG6 – die Lohngruppen 2–4 und 7–9 gelten nur für tarifgebundene Betriebe. Gültig ist dieser Lohn-TV bis 31.12.2026.
Wichtig für jeden Betrieb: Nur LG1 und LG6 sind über die 10. GebäudeArbbV allgemeinverbindlich – also Branchenmindestlohn, den jeder Betrieb zahlen muss, unabhängig von Tarifbindung. Die Einhaltung wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS/Zoll) kontrolliert. LG2–4 und LG7–9 gelten dagegen nur, wenn der Betrieb tarifgebunden ist.
Wer nach „Tariflohn Gebäudereinigung" sucht, findet häufig noch den 2025er-Wert von 14,25 €. Das ist der alte, mittlerweile überholte Satz – seit 01.01.2026 gilt 15,00 €/h für LG1. Achten Sie beim Lesen von Tariflohn-Angaben immer auf das Datum der Quelle.
Zusätzlich zum Grundlohn gelten allgemeinverbindliche Zuschläge: 25 % für Mehrarbeit und Nachtarbeit (22–5 Uhr), 100 % für Sonntagsarbeit, 150 % für übrige Feiertage, 200 % für Neujahr, Oster-/Pfingstsonntag, 1. Mai und Weihnachten. Bei regelmäßiger auftragsbedingter Sonn-/Feiertagsarbeit gelten 75 %. Es zählt jeweils nur der höchste zutreffende Zuschlag.
Der aktuelle Lohn-TV läuft am 31.12.2026 aus. Eine Neuverhandlung steht an – Stand Juli 2026 ist das Ergebnis offen.
Stand: Juli 2026.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Aktuelle Tariflöhne LG1–LG9 | Automatisch aktuell | Manuell pflegen | Veraltet |
| Zuschlagsberechnung (höchster Zuschlag) | |||
| Nachweis bei Betriebsprüfung | |||
| Warnung bei veralteten Werten | |||
| Verknüpfung mit Zeiterfassung | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Der Tariflohn basiert auf dem Lohn-TV IG BAU/BIV (Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk) mit Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2026; die im Folgenden genannten Sätze gelten seit der Erhöhung zum 01.01.2026. Über die 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (10. GebäudeArbbV) wird ein Teil davon per Allgemeinverbindlicherklärung zum Branchenmindestlohn.
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn | Für alle Betriebe Pflicht? |
|---|---|---|---|
| LG1 | Innen- und Unterhaltsreinigung | 15,00 € | Ja (allgemeinverbindlich) |
| LG2 | Grundreinigung | 15,46 € | Nur bei Tarifbindung |
| LG3 | Sonderreinigung | 15,95 € | Nur bei Tarifbindung |
| LG4 | Vorarbeiter/Spezialarbeiten | 16,66 € | Nur bei Tarifbindung |
| LG5 | – (nicht besetzt) | – | – |
| LG6 | Glas-, Fassaden-, Außenreinigung | 18,40 € | Ja (allgemeinverbindlich) |
| LG7 | Grundreinigung Glas/Fassade | 19,39 € | Nur bei Tarifbindung |
| LG8 | Vorarbeiter Glas/Fassade | 20,42 € | Nur bei Tarifbindung |
| LG9 | Kolonnenführer Glas/Fassade | 21,64 € | Nur bei Tarifbindung |
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) über die 10. GebäudeArbbV erstreckt sich ausdrücklich nur auf LG1 und LG6. Diese beiden Sätze sind damit gesetzlicher Branchenmindestlohn – vergleichbar dem Mindestlohn nach MiLoG, aber branchenspezifisch höher. Die FKS (Zoll) prüft die Einhaltung bei Betriebsprüfungen. Alle anderen Lohngruppen (LG2–4, LG7–9) sind reine Tarifentgelte: Sie gelten nur, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder die Anwendung vertraglich vereinbart hat.
Es gilt stets nur der jeweils höchste zutreffende Zuschlag – Zuschläge werden nicht addiert.
Viele ältere Quellen im Netz nennen noch 14,25 € als LG1-Satz – das war der Stand 2025. Seit 01.01.2026 gilt 15,00 €/h. Prüfen Sie bei jeder Tariflohn-Quelle das Gültigkeitsdatum.
Der Lohn-TV läuft am 31.12.2026 aus. Eine Neuverhandlung zwischen IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks steht an; das Ergebnis ist Stand Juli 2026 offen.
Stand: Juli 2026. Quelle: Lohn-TV IG BAU/BIV, 10. GebäudeArbbV.