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Modules/E-Rechnung/XRechnung erstellen
Finanzen

XRechnung erstellen

Mit CERTISCAN erstellen Sie eine XRechnung, ohne das XML-Format zu verstehen: Sie erfassen die Rechnung wie gewohnt, CERTISCAN erzeugt daraus den EN-16931-konformen Datensatz (UBL oder CII/ZUGFeRD) und prüft ihn vor dem Versand mit dem offiziellen KoSIT-Validator. Nur eine bestandene Prüfung wird festgeschrieben – so geht keine fehlerhafte Rechnung raus und keine Belegnummer verloren.

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  • Made in Germany
  • DSGVO-konform
  • As of: 2026
DSGVOAES-256WORM-AUDITXRECHNUNGCSRD

XRechnung ist kein PDF – und genau das ist das Problem

Eine XRechnung ist kein hübsches PDF, sondern ein strukturierter XML-Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. Fehlt ein Pflichtfeld – Leitweg-ID, Steuernummer, korrekte Steuerkategorie – oder stimmt das Format nicht, lehnt der Empfänger die Rechnung ab. Bei einer öffentlichen Stelle bedeutet das: kein Geld, bis die Rechnung korrekt ankommt. Bei einem B2B-Kunden gefährdet ein Formfehler dessen Vorsteuerabzug.

Sie als Reinigungsfirma sollen ab 2027/2028 etwas rechtssicher versenden, von dem Sie zu Recht kein Ingenieur sein wollen.

Wie CERTISCAN die XRechnung erzeugt

Sie erfassen die Rechnung wie immer – Positionen, Mengen, Steuersätze. CERTISCAN gießt das in das gesetzeskonforme Format und beherrscht beide amtlichen Syntaxen:

  • UBL (OASIS Invoice-2) – der reine XRechnung-XML-Datensatz.
  • CII (UN/CEFACT CrossIndustry) – dieselbe Norm, zugleich das in ein PDF/A-3 eingebettete ZUGFeRD/Factur-X-XML.

Sonderfälle sind eingebaut, statt sie Ihnen aufzubürden:

  • Reverse-Charge (§ 13b UStG): Steuerkategorie AE, 0 %, mit dem Pflichthinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
  • Leitweg-ID / Käuferreferenz (BuyerReference) für Rechnungen an die öffentliche Hand.
  • Skonto als strukturierte Zahlungsbedingung, IBAN/BIC als Zahlungsmittel.
  • Storno und Gutschrift mit Bezug auf die Original-Rechnungsnummer.

Wichtig für die Zukunft: Die Format-Kennungen (CustomizationID/ProfileID) sind jahres-versioniert hinterlegt – ein Normwechsel (z. B. eine neue XRechnung-Version) lässt sich pflegen, ohne dass die Software neu ausgerollt werden muss.

Zwei Prüfungen, bevor etwas rausgeht

  1. Schneller Vorfilter (EN 16931): Ein eigener Validator prüft die erzeugte Rechnung sofort. Ein FORMAT- oder CONTENT-Fehler blockiert das Festschreiben – mit Klartext, was fehlt.
  2. Autoritatives KoSIT-Gate (fail-closed): Vor Ausstellung/Versand prüft der offizielle KoSIT-Validator die Rechnung verbindlich. Ist sie nicht konform oder der Prüfer nicht erreichbar, wird der Versand blockiert – kein „im Zweifel senden".

Erst wenn die Prüfung sitzt, wird die Rechnung festgeschrieben und die Belegnummer gezogen. So entsteht kein Loch im Nummernkreis durch eine später abgelehnte Rechnung.

Muss ich überhaupt schon ausstellen?

CERTISCAN leitet Ihre Ausstellungspflicht aus dem Vorjahresumsatz ab: ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle inländischen B2B. Die Schwelle ist jahres-versioniert hinterlegt – Sie sehen, ab wann es für Ihren Betrieb ernst wird, statt es zu raten.

Features

Format erledigt CERTISCAN, nicht Sie

Sie erfassen die Rechnung wie gewohnt; CERTISCAN erzeugt daraus die normkonforme XRechnung als UBL- oder CII/ZUGFeRD-XML. Kein XML-Wissen nötig.

Reverse-Charge & Leitweg-ID eingebaut

Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG, Leitweg-ID für Behörden, Skonto und Storno/Gutschrift entstehen korrekt – die häufigsten Stolperstellen sind vorbelegt.

KoSIT-Prüfung vor dem Versand (fail-closed)

Der offizielle KoSIT-Validator prüft jede ausgehende E-Rechnung. Nicht konform oder Prüfer offline? Dann wird nicht versendet – und keine Belegnummer verbrannt.

Normwechsel ohne Software-Update

Die Format-Kennungen sind jahres-versioniert hinterlegt. Ändert sich die XRechnung-Version, lässt sich das pflegen, statt auf ein Release zu warten.

Pflicht-Wecker aus Ihrem Umsatz

CERTISCAN leitet aus dem Vorjahresumsatz ab, ab wann Sie ausstellen müssen (800.000 € ab 2027, alle ab 2028) – Sie werden erinnert, statt die Frist zu verpassen.

How it works

  1. 1

    1. Rechnung erfassen

    Positionen, Mengen, Steuersätze und Empfänger wie gewohnt eingeben – inklusive Leitweg-ID, wenn an eine Behörde geht.

  2. 2

    2. Format erzeugen

    CERTISCAN baut daraus die EN-16931-konforme XRechnung als UBL oder CII/ZUGFeRD – Reverse-Charge, Skonto und Storno-Bezug werden korrekt gesetzt.

  3. 3

    3. Prüfen (Vorfilter + KoSIT)

    Der schnelle EN-16931-Vorfilter und danach der offizielle KoSIT-Validator prüfen die Rechnung. Bei einem Fehler wird blockiert, bevor etwas festgeschrieben wird.

  4. 4

    4. Festschreiben & versenden

    Erst nach bestandener Prüfung wird die Belegnummer gezogen und die Rechnung versendet – als XML, ZUGFeRD-PDF oder über den gewählten Weg.

Warum CERTISCAN

Was dir das bringt

Format erledigt CERTISCAN, nicht Sie
Sie erfassen die Rechnung wie gewohnt; CERTISCAN erzeugt daraus die normkonforme XRechnung als UBL- oder CII/ZUGFeRD-XML. Kein XML-Wissen nötig.
Reverse-Charge & Leitweg-ID eingebaut
Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG, Leitweg-ID für Behörden, Skonto und Storno/Gutschrift entstehen korrekt – die häufigsten Stolperstellen sind vorbelegt.
KoSIT-Prüfung vor dem Versand (fail-closed)
Der offizielle KoSIT-Validator prüft jede ausgehende E-Rechnung. Nicht konform oder Prüfer offline? Dann wird nicht versendet – und keine Belegnummer verbrannt.
Normwechsel ohne Software-Update
Die Format-Kennungen sind jahres-versioniert hinterlegt. Ändert sich die XRechnung-Version, lässt sich das pflegen, statt auf ein Release zu warten.
Pflicht-Wecker aus Ihrem Umsatz
CERTISCAN leitet aus dem Vorjahresumsatz ab, ab wann Sie ausstellen müssen (800.000 € ab 2027, alle ab 2028) – Sie werden erinnert, statt die Frist zu verpassen.

Compared

AufgabeCERTISCAN E-RechnungWord/PDF-Rechnung ohne E-Format
XRechnung als normkonformes XML (UBL & CII/ZUGFeRD)
Reverse-Charge (§ 13b) & Leitweg-ID automatischper Hand
Offizielle KoSIT-Validierung vor Versand
Versand blockiert bei Fehler (keine verbrannte Belegnummer)
Format-Kennungen jahres-versioniert pflegbar
Ausstellungspflicht aus Vorjahresumsatz abgeleitet
Legal context

Legal source: EN 16931 / XRechnung (KoSIT) · UStG § 14/§ 14a/§ 13b · ViDA / Wachstumschancengesetz (Ausstellungspflicht 2027/2028) · As of: 2026

Structural legal info – not legal advice. Amounts, deadlines and thresholds may change.

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Frequently asked questions

Wie erstelle ich eine XRechnung, ohne das XML-Format zu kennen?
Sie erfassen die Rechnung in CERTISCAN wie eine normale Rechnung. Das normkonforme XML (XRechnung nach EN 16931) erzeugt CERTISCAN im Hintergrund – wahlweise als UBL-Datensatz oder als CII/ZUGFeRD. Sie müssen das Format weder verstehen noch selbst bauen.
Unterstützt CERTISCAN die Leitweg-ID für Rechnungen an Behörden?
Ja. Die Leitweg-ID wird als Käuferreferenz (BuyerReference) in die XRechnung geschrieben. Das ist Pflicht, wenn Sie an eine öffentliche Stelle abrechnen, und wird bei der Erzeugung berücksichtigt.
Was passiert, wenn meine XRechnung nicht der Norm entspricht?
Vor dem Festschreiben läuft ein schneller EN-16931-Vorfilter, danach der offizielle KoSIT-Validator. Findet einer davon einen blockierenden Fehler – oder ist der KoSIT-Prüfer nicht erreichbar – wird der Versand gestoppt, bevor eine Belegnummer gezogen wird. So entsteht kein lückenhafter Nummernkreis.
Kann ich Reverse-Charge-Rechnungen (§ 13b UStG) als XRechnung stellen?
Ja. Bei Reverse-Charge setzt CERTISCAN die Steuerkategorie AE mit 0 % und ergänzt den gesetzlich geforderten Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Auch Storno und Gutschrift mit Bezug auf die Ursprungsrechnung sind abgedeckt.
Was ist der Unterschied zwischen der UBL- und der CII/ZUGFeRD-Variante?
Beide erfüllen dieselbe Norm EN 16931. UBL ist ein reiner XML-Datensatz, CII ist das UN/CEFACT-Format – dasselbe XML wird bei ZUGFeRD/Factur-X in ein PDF eingebettet. CERTISCAN erzeugt beide; welches Sie brauchen, hängt vom Empfänger ab.
Ab wann bin ich verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen?
Ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. CERTISCAN leitet diese Pflicht aus Ihrem hinterlegten Vorjahresumsatz ab und erinnert Sie rechtzeitig.

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