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Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen & Pflichten

Christoph Schulz10. September 20267 Min. Lesezeit
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Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen, Pflichten & E-Rechnung

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Was viele nicht wissen: Die E-Rechnungspflicht gilt seit 2025 grundsätzlich auch für Kleinunternehmer. CERTISCAN erstellt Rechnungen mit und ohne Umsatzsteuer und unterstützt alle E-Rechnungsformate – auch für Kleinunternehmer.

Die Kleinunternehmerregelung im Überblick

Wer ist Kleinunternehmer?

Nach §19 Abs. 1 UStG ist Kleinunternehmer, wer beide Grenzen einhält:

KriteriumGrenze 2026
Umsatz im Vorjahr (2025)Max. 22.000 EUR
Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr (2026)Max. 50.000 EUR
Wichtig: Es zählt der Gesamtumsatz – also die Summe aller steuerbaren Umsätze zuzüglich steuerfreier Umsätze, abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze (§4 Nr. 8-28 UStG).

Was bedeutet die Regelung konkret?

AspektKleinunternehmerRegelbesteuerer
USt auf RechnungenKeine7% oder 19%
VorsteuerabzugNeinJa
USt-VoranmeldungNeinMonatlich/Quartalsweise
USt-JahreserklärungJa (vereinfacht)Ja (detailliert)
E-Rechnung (ab 2027)Pflicht (B2B)Pflicht (B2B)
Rechnungshinweis§19 UStG HinweisUSt-Ausweis

Umsatzberechnung: Was zählt dazu?

Zum Umsatz zählen:

  • Alle Lieferungen und Leistungen im Inland
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Steuerfreie Umsätze (sofern nicht §4 Nr. 8-28)
  • Umsätze aus Hilfsgeschäften

Zum Umsatz zählen NICHT:

  • Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8-28 UStG (z.B. Vermietung, Versicherungen)
  • Umsätze aus der Veräußerung von Anlagevermögen
  • Nicht steuerbare Umsätze (z.B. Leistungen im Ausland)

Berechnungsbeispiel

PositionBetragZählt zum Umsatz?
Dienstleistungen an Kunden18.000 EURJa
Verkauf eines alten Computers500 EURNein (Anlagevermögen)
Untervermietung (§4 Nr. 12)3.600 EURNein (§4 Nr. 12)
Provision für Empfehlung800 EURJa
Relevanter Gesamtumsatz18.800 EURUnter 22.000 EUR

E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer

Die größte Änderung für Kleinunternehmer in den letzten Jahren: Die E-Rechnungspflicht nach dem Wachstumschancengesetz 2024.

Zeitplan der E-Rechnungspflicht

ZeitraumPflicht
Ab 01.01.2025Empfangspflicht für E-Rechnungen (alle Unternehmer)
Bis 31.12.2026Papier/PDF-Rechnungen noch erlaubt (Übergangsfrist)
Ab 01.01.2027E-Rechnungspflicht für alle B2B-Umsätze (auch Kleinunternehmer)
Was bedeutet das konkret?
  • Seit 2025: Jeder Kleinunternehmer muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
  • Ab 2027: Jeder Kleinunternehmer muss E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen
  • B2C-Umsätze: Weiterhin keine E-Rechnungspflicht

Welches Format?

FormatBeschreibungGeeignet für Kleinunternehmer?
XRechnungReines XML-FormatTechnisch aufwändig
ZUGFeRD 2.0+PDF + eingebettetes XMLEmpfohlen – lesbar + maschinenlesbar
PapierrechnungKlassischNur noch bis Ende 2026
Einfaches PDFOhne XML-DatenNur noch bis Ende 2026
CERTISCAN erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format – auch für Kleinunternehmer. Das System fügt automatisch den §19-Hinweis ein und weist keine Umsatzsteuer aus.

Rechnungsstellung als Kleinunternehmer

Pflichtangaben auf der Rechnung

PflichtangabeBeispiel
Name und Anschrift des LeistendenMax Mustermann, Musterstr. 1, 57072 Siegen
Name und Anschrift des EmpfängersFirma XY GmbH, ...
Steuernummer oder USt-IdNr.123/456/78901
Rechnungsdatum15.09.2026
Rechnungsnummer (fortlaufend)RE-2026-0042
LeistungsbeschreibungWebdesign-Dienstleistung, September 2026
Nettobetrag1.500,00 EUR
§19-Hinweis"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kein USt-AusweisKein Steuersatz, kein USt-Betrag

Wichtige Fehler vermeiden

FehlerKonsequenzVermeidung
USt auf Rechnung ausgewiesenSteuerschuld nach §14c UStGCERTISCAN-Vorlage nutzen
§19-Hinweis fehltBeanstandung durch FinanzamtAutomatischer Hinweis in CERTISCAN
Umsatzgrenze überschrittenRückwirkende RegelbesteuerungUmsatz-Dashboard mit Warnung
Vorsteuer abgezogenRückforderung durch FinanzamtSystem blockiert Vorsteuerabzug

Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

In bestimmten Situationen ist es sinnvoll, freiwillig auf §19 UStG zu verzichten und die Regelbesteuerung zu wählen:

Verzicht lohnt sich bei:

  • Hohen Investitionen: Vorsteuerabzug auf Anschaffungen (Computer, Büroausstattung, Fahrzeug)
  • B2B-Kunden: Geschäftskunden können die USt als Vorsteuer abziehen – Ihre Preise bleiben effektiv gleich
  • Knapp an der Grenze: Wenn Sie regelmäßig nahe der 22.000 EUR liegen, vermeiden Sie das Risiko einer ungewollten Überschreitung

Verzicht lohnt sich NICHT bei:

  • Überwiegend Privatkunden: Privatkunden können keine Vorsteuer abziehen – 19% USt macht Ihr Angebot teurer
  • Dienstleistungen ohne Material: Geringe Vorsteuern, kein Vorteil durch Abzug
  • Nebenberufliche Tätigkeit: Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis

Vergleichsrechnung

PositionKleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatz (netto)20.000 EUR20.000 EUR
+ USt (19%)0 EUR3.800 EUR
= Rechnungsbetrag20.000 EUR23.800 EUR
- Vorsteuer auf Kosten0 EUR-1.900 EUR (auf 10.000 EUR Kosten)
= An Finanzamt0 EUR1.900 EUR
Effektiver Gewinn10.000 EUR10.000 EUR
Bei B2B-Kunden ist der effektive Gewinn identisch, aber Sie profitieren vom Vorsteuerabzug. Bei B2C-Kunden zahlen Sie 1.900 EUR ans Finanzamt – das lohnt sich nur bei hohen Vorsteuern.

Internationaler Handel: Reverse-Charge und Drittland

Auch Kleinunternehmer müssen die Reverse-Charge-Regelung beachten, wenn sie Leistungen von oder an Unternehmer in anderen EU-Ländern erbringen. Bei Leistungsbezug aus dem EU-Ausland schuldet der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nach §13b UStG – auch wenn er selbst keine USt auf seinen Rechnungen ausweist. In diesem Fall benötigt er eine USt-IdNr., die beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden kann. Die Steuerschuld muss als Erwerber abgeführt werden, ein Vorsteuerabzug steht dem Kleinunternehmer jedoch nicht zu.

CERTISCAN für Kleinunternehmer

Das CERTISCAN E-Rechnungs-Modul unterstützt Kleinunternehmer mit:

  • §19-konforme Rechnungen: Automatischer Hinweis, kein USt-Ausweis
  • ZUGFeRD-Format: E-Rechnungspflicht ab 2027 ohne zusätzliche Software erfüllen
  • Umsatz-Tracking: Dashboard mit Echtzeit-Anzeige des Jahresumsatzes und Warnung bei Annäherung an die 22.000 EUR-Grenze
  • Fortlaufende Rechnungsnummern: GoBD-konform, nicht manipulierbar
  • DATEV-Export: Einfache Übergabe an den Steuerberater

Umsatzsteuer-Jahreserklärung für Kleinunternehmer

Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben – allerdings in vereinfachter Form. Im Formular wird lediglich der Gesamtumsatz eingetragen und die Anwendung der Kleinunternehmerregelung erklärt. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nicht erforderlich, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

Grenzüberschreitung: Was passiert dann?

Überschreitet ein Kleinunternehmer die 22.000 EUR-Grenze im laufenden Jahr oder die 50.000 EUR-Prognose, gelten folgende Regeln:

  • Überschreitung der Vorjahresgrenze: Ab dem Folgejahr ist die Regelbesteuerung Pflicht
  • Überschreitung im laufenden Jahr: Die Kleinunternehmerregelung gilt noch für das gesamte laufende Jahr – erst ab dem nächsten Kalenderjahr wird die Regelbesteuerung angewandt
  • Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung: Wenn der Umsatz wieder unter 22.000 EUR fällt, kann im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung wieder angewendet werden – sofern nicht freiwillig auf sie verzichtet wurde (5-Jahres-Bindung)
CERTISCAN überwacht den laufenden Jahresumsatz und warnt automatisch bei 80%, 90% und 95% der 22.000 EUR-Grenze.

Übergangsregeln und Fristen

SituationFristHandlung
E-RechnungsempfangSeit 01.01.2025E-Mail-Postfach einrichten, CERTISCAN anbinden
E-Rechnungsversand (B2B)Ab 01.01.2027CERTISCAN E-Rechnung aktivieren
Verzicht auf §19Jederzeit möglichAntrag beim Finanzamt (formlos)
Rückkehr zu §19Nach 5 Jahren BindungsfristAntrag zum Jahresende
GrenzüberschreitungSofort bei ÜberschreitungRegelbesteuerung ab dem Folgejahr

Fazit: Kleinunternehmer, aber nicht sorglos

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Buchhaltung erheblich – aber die E-Rechnungspflicht holt auch Kleinunternehmer ein. Mit CERTISCAN sind Sie auf der sicheren Seite: §19-konforme Rechnungen, ZUGFeRD-Format und automatisches Umsatz-Tracking inklusive.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

Die Umsatzgrenze nach §19 Abs. 1 UStG beträgt 22.000 EUR Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 EUR im laufenden Jahr. Beide Grenzen müssen gleichzeitig eingehalten werden. Der Umsatz bezieht sich auf den Gesamtumsatz inklusive steuerfreier Umsätze.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Ja. Die E-Rechnungspflicht nach dem Wachstumschancengesetz gilt ab 01.01.2025 grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze – also auch für Kleinunternehmer. Allerdings gibt es Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen noch Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen versendet werden. Ab 2027 ist die strukturierte E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) Pflicht.

Muss ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?

Nein. Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie müssen stattdessen auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG hinweisen. Ein fehlerhafter USt-Ausweis führt zur Steuerschuld nach §14c UStG.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, nach §19 Abs. 2 UStG können Kleinunternehmer auf die Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Dies ist sinnvoll, wenn hohe Vorsteuern anfallen (z.B. bei Investitionen). Die Bindung an den Verzicht beträgt 5 Jahre.

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CS
Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN