MwSt-Rechner 2026: Netto ↔ Brutto umrechnen
MwSt berechnen: Netto zu Brutto und Brutto zu Netto umrechnen. 19%, 7% oder individueller Satz. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.
Mehrwertsteuer berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN erstellt E-Rechnungen mit korrekter MwSt automatisch – XRechnung und ZUGFeRD konform. Smart Invoicing ab 29 €/Monat.
Mehrwertsteuer berechnen – die Formeln
Die Mehrwertsteuer (MwSt) bzw. Umsatzsteuer (USt) wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Die Formeln: Brutto = Netto × (1 + MwSt/100) und Netto = Brutto ÷ (1 + MwSt/100). Der kostenlose CERTISCAN MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen – sofort und ohne Anmeldung.
Beispiel: 1.000 € netto + 19% MwSt = 1.190 € brutto (190 € MwSt). Umgekehrt: 1.190 € brutto ÷ 1,19 = 1.000 € netto. CERTISCAN berechnet die MwSt auf jeder Rechnung automatisch.
MwSt-Sätze in Deutschland 2026
Der Regelsteuersatz beträgt 19% (seit 2007). Der ermäßigte Satz liegt bei 7% für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und bestimmte Dienstleistungen. Einige Leistungen sind MwSt-befreit (z.B. ärztliche Behandlungen, Versicherungen).
Warum CERTISCAN für korrekte MwSt?
Dieser CERTISCAN MwSt-Rechner gibt einen schnellen Überblick. Die CERTISCAN Plattform ab 29 €/Monat erstellt E-Rechnungen mit korrekter MwSt automatisch – XRechnung und ZUGFeRD konform. Der MwSt-Satz wird pro Leistung korrekt zugeordnet.
CERTISCAN berücksichtigt auch Reverse-Charge bei EU-Geschäften, Kleinunternehmerregelung und unterschiedliche MwSt-Sätze pro Position. Keine Fehler, kein manuelles Rechnen – alles automatisch.
MwSt im Facility Management
Reinigungsleistungen unterliegen dem vollen Steuersatz von 19%. Achtung: Bei Subunternehmer-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) gelten. CERTISCAN wendet die korrekte Steuerbehandlung automatisch an.
Mehrwertsteuer berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Taschenrechner | Manuell |
|---|---|---|---|
| MwSt-Berechnung | Automatisch/Rechnung | Einzeln | Fehleranfällig |
| E-Rechnung | XRechnung + ZUGFeRD | Nein | Nein |
| Verschiedene MwSt-Sätze | Pro Position | Manuell | Manuell |
| Reverse Charge | ✅ | ❌ | ❌ |
| Vorsteuer-Übersicht | Dashboard | Nein | Nein |
| Rechnungsarchiv | 10 Jahre | Nein | Ordner |
| GoBD-konform | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über die Mehrwertsteuer wissen müssen
Grundlagen der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist eine indirekte Steuer auf den Konsum. Unternehmen sind nur Durchlaufstation – der Endverbraucher trägt die Steuerlast. Unternehmen verrechnen Vorsteuer (Einkauf) mit Umsatzsteuer (Verkauf).
- Netto → Brutto: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz/100)
- Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz/100)
- MwSt-Betrag: Brutto − Netto
- MwSt aus Brutto: Brutto × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz)
MwSt-Sätze in Deutschland (2026)
- 19% Regelsteuersatz: Die meisten Waren und Dienstleistungen, Reinigungsleistungen, Software (CERTISCAN)
- 7% ermäßigter Satz: Lebensmittel (Grundnahrung), Bücher, Zeitungen, ÖPNV, Hotels
- 0% befreit: Ärztliche Leistungen, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen
Sonderfälle im FM
- Reverse Charge (§ 13b UStG): Bei Bauleistungen und bestimmten Subunternehmer-Leistungen schuldet der Leistungsempfänger die USt
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Unter 22.000 € Umsatz/Jahr: keine MwSt-Ausweisung, aber auch kein Vorsteuerabzug
- EU-Dienstleistungen: B2B-Leistungen in andere EU-Länder = Reverse Charge, B2C = MwSt des Empfängerlandes
- Mischsteuersätze: Wenn Reinigung + Materiallieferung in einer Rechnung – korrekte Zuordnung nötig
Vorsteuerabzug
- Berechtigt: Alle Unternehmer (außer Kleinunternehmer und steuerbefreite Leistungen)
- Voraussetzung: Ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener MwSt
- Verrechnung: Vorsteuer (Einkauf) wird von Umsatzsteuer (Verkauf) abgezogen
- Zahllast: Differenz wird ans Finanzamt abgeführt (oder erstattet)
E-Rechnung und MwSt (ab 2025)
- Pflicht: Ab 01.01.2025 müssen B2B-Rechnungen in Deutschland E-Rechnungen sein
- Formate: XRechnung oder ZUGFeRD (beides von CERTISCAN unterstützt)
- Vorteil: MwSt-Daten maschinenlesbar, automatische Verbuchung möglich
- CERTISCAN: Erstellt E-Rechnungen mit korrekter MwSt automatisch
Praxistipps
- Immer Netto-Preise vergleichen (Brutto täuscht durch unterschiedliche MwSt-Sätze)
- Vorsteuer-Erstattung quartalsweise oder monatlich beantragen
- Rechnungen auf korrekte MwSt-Ausweisung prüfen (Pflichtangaben!)
- CERTISCAN für automatische MwSt-Berechnung auf E-Rechnungen nutzen
- Reverse-Charge-Fälle sorgfältig dokumentieren
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