Excel-Zeiterfassung reicht nicht mehr — was du als Reinigungsbetrieb jetzt brauchst
Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 muss jeder Arbeitgeber die Arbeitszeit systematisch erfassen. Eine Excel-Tabelle erfüllt das nur auf dem Papier — sie ist nachträglich änderbar und hält einer Zoll-Kontrolle in der Gebäudereinigung selten stand.
CSChristoph Schulz5 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Juli 2026
Excel und handgeschriebene Stundenzettel sind seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 keine sichere Basis mehr: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch und nachvollziehbar erfassen. Eine Tabelle, die jeder nachträglich überschreiben kann, deckt weder diese Pflicht sauber ab noch die verschärfte Aufzeichnung nach §17 MiLoG, die der Zoll in der Gebäudereinigung prüft.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 18.07.2026
13.09.2022
BAG verpflichtet alle Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung (Az. 1 ABR 22/21)
bis 30.000 €
Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz (§22 ArbZG)
9 Module
ziehen bei CERTISCAN ihre Daten aus der Zeiterfassung (Lohn, Controlling, Steuer …)
01Das Problem
Am Anfang ging es mit Excel. Eine Zeile pro Mitarbeiter, ein paar Objekte, der Vorarbeiter sammelt die Zettel am Monatsende ein. Doch dein Betrieb ist gewachsen: mehr Kräfte, mehr Auftraggeber, mehr Objekte, Früh- und Spätschichten quer durch die Woche. Jetzt merkst du es an den Reibungspunkten — Stunden fehlen, Zettel kommen verspätet, jemand hat die Formel überschrieben, und beim Lohnlauf beginnt jedes Mal die Sucherei.
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Ist eine Excel-Zeiterfassung manipulationssicher?
Nein. Eine Excel-Datei lässt sich jederzeit rückwirkend ändern, ohne dass die Änderung sichtbar bleibt. Genau diese fehlende Unveränderbarkeit ist das Kernproblem: Ein Prüfer kann einem Eintrag nicht ansehen, ob er am Arbeitstag oder erst später entstanden ist. Eine versiegelte digitale Erfassung mit Audit-Protokoll schließt diese Lücke.
Wie stempeln Reinigungskräfte, die kein Firmenhandy haben?
Über QR-Codes oder NFC-Tags direkt am Objekt oder über ein gebundenes Gerät — ein persönliches Smartphone ist nicht nötig. Beim Stempeln über QR/NFC werden keine Standortkoordinaten gespeichert; der Nachweis entsteht am Objekt-Tag, nicht über ein Bewegungsprofil der Person. Eine optionale Geofence-Plausibilisierung lässt sich zusätzlich aktivieren — sie ist mitbestimmungspflichtig und speichert ebenfalls keine Koordinaten.
Was prüft der Zoll bei einer Kontrolle in der Gebäudereinigung?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft insbesondere, ob Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach §17 MiLoG aufgezeichnet wurden und ob der Mindestlohn eingehalten ist. Die Gebäudereinigung unterliegt dabei der sofortigen Aufzeichnungspflicht — die Unterlagen müssen kurzfristig vorgelegt werden können.
Kann ich meine bisherigen Excel-Stunden übernehmen?
Historische Stunden bleiben als Beleg erhalten; für den laufenden Betrieb steigst du zu einem Stichtag auf die digitale Erfassung um. Sinnvoll ist der Wechsel zum Monatsanfang, damit der erste vollständige Monat sauber versiegelt werden kann.
Muss die Reinigungskraft selbst erfassen oder darf der Vorarbeiter eintragen?
Beides ist möglich: Die Kraft stempelt selbst, oder ein Manager bucht direkt für sie. Jede Direktbuchung wird jedoch unveränderbar protokolliert (wer, wann, was, alt → neu) — damit bleibt nachvollziehbar, wer den Eintrag verantwortet.
Ersetzt die digitale Zeiterfassung auch die Objektabrechnung?
Die persönliche Arbeitszeit (für das ArbZG) wird getrennt von der abrechenbaren Objektzeit geführt. Ein Objektwechsel ist ohne Aus- und Einstempeln möglich, sodass eine durchgehende Schicht sauber auf mehrere Auftraggeber verteilt werden kann.
*Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.*
Das eigentliche Problem ist aber nicht der Aufwand. Es ist die Beweiskraft. Eine Excel-Datei lässt sich rückwirkend ändern, ohne dass man es sieht. Genau das ist der Grund, warum sie im Ernstfall wenig wert ist: Weder der Zoll noch ein Arbeitsgericht kann einer Tabelle ansehen, ob ein Eintrag am Tag der Arbeit oder erst drei Wochen später entstanden ist. Für die Gebäudereinigung — eine der Branchen mit sofortiger Aufzeichnungspflicht nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz — ist das ein reales Risiko, kein theoretisches.
Achtung: Nicht die Excel-Tabelle an sich ist verboten. Aber sie muss die Arbeitszeit systematisch, vollständig und manipulationssicher abbilden — und diesen Nachweis kann eine offene Datei praktisch nicht führen.
02Was es kostet, wenn du nichts tust
Die Kosten des Nichtstuns sind nicht nur die verlorenen Stunden im Büro. Sie sind konkret und in Euro messbar:
Risiko
Rechtsgrundlage
Rahmen
Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz (fehlende/mangelhafte Aufzeichnung von Mehrarbeit)
§22 i. V. m. §16 ArbZG
Bußgeld bis 30.000 €
Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz
§21 i. V. m. §17 MiLoG
Bußgeld bis 30.000 €
Fehlender Mindestlohn-Nachweis bei Zoll-Prüfung (FKS)
§17 MiLoG, §2a SchwarzArbG
Nachforderung + Bußgeld
Dazu kommt das, was in keiner Tabelle steht: Zeit. Bei jeder Zoll-Prüfung — die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann unangekündigt kommen — musst du auf Verlangen kurzfristig lückenlose Aufzeichnungen vorlegen. Wer erst Zettel zusammensuchen und Formeln nachrechnen muss, gerät automatisch unter Verdacht. Und intern zahlst du weiter drauf: Streit um vergessene Stunden, falsch berechnete Überstunden, Ärger beim Urlaubssaldo.
<!-- Quellen: BAG 13.09.2022 Az. 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, hergeleitet aus §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i. L. d. EuGH-Urteils C-55/18 "CCOO"); §16 Abs. 2, §22 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 ArbZG (Bußgeld bis 30.000 €); §17 MiLoG (Aufzeichnungspflicht), §2a SchwarzArbG (Gebäudereinigung als Sofort-Aufzeichnungs-Branche), §21 Abs. 3 MiLoG (Bußgeld bis 30.000 €), Prüfung durch Zoll/FKS · Stand: 2026-07-18 -->
03Die Lösung
CERTISCAN ersetzt Excel durch eine ArbZG-konforme digitale Stempeluhr, die für den Reinigungsalltag gebaut ist. Erfasst wird per QR-Code, NFC-Tag am Objekt oder gebundenem Gerät — die Kraft braucht dafür kein privates Smartphone-Abo, und beim Stempeln werden keine Standortkoordinaten gespeichert; es entsteht kein Bewegungsprofil.
Wichtiger als das Erfassen ist, was danach passiert: Jeder abgeschlossene Monat wird versiegelt (LOCKED) und ist damit nicht mehr rückwirkend änderbar — genau die Manipulationssicherheit, die einer Excel-Datei fehlt. Korrekturen laufen entweder als Antrag der Reinigungskraft oder als Manager-Direktbuchung, und jede Änderung landet unveränderbar im WORM-Audit-Protokoll (wer, wann, was, alt → neu). Eine integrierte Compliance-Engine überwacht die ArbZG-Grenzen (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten) automatisch mit.
Für die Prüfung stehen fertige Exporte bereit: DATEV für den Steuerberater und Zoll-Meldungen für die FKS. Und weil die Zeiterfassung bei CERTISCAN das am stärksten vernetzte Modul ist, fließen die sauberen Zeiten direkt weiter in Lohn, Zuschläge, Controlling und den Mindestlohn-Nachweis je Auftraggeber — statt dass du dieselben Zahlen dreimal abtippst.
Tipp: Führe die digitale Erfassung erst in einem einzigen Objekt ein, bevor du sie ausrollst. So sehen Vorarbeiter und Kräfte den Nutzen, bevor sie umstellen müssen — und du vermeidest den Widerstand einer "großen IT-Einführung".
04So gehst du vor
Bestandsaufnahme: Liste auf, wie du heute erfasst (Excel, Zettel, App) und wo die Lücken sind — fehlende Pausen, nachgetragene Stunden, keine Objektzuordnung.
Risiko einschätzen: Rechne mit dem Bußgeld-Rechner Zeiterfassung durch, was eine Prüfung im schlechtesten Fall kosten würde.
Pilot-Objekt wählen: Ein überschaubares Objekt mit motiviertem Vorarbeiter als Testfeld.
Erfassungsweg festlegen: QR-Code am Objekt oder NFC-Tag — je nach Ausstattung deiner Teams.
Ersten Monat sauber abschließen und versiegeln, dann Schritt für Schritt weitere Objekte anbinden.