Welche Compliance-Fristen für einen Betrieb gelten, hängt im Kern von sechs Dingen ab: Branche, Beschäftigtenzahl, Umsatz und ob selbst produziert, importiert oder verpackt wird. Die E-Rechnungspflicht betrifft praktisch jeden Betrieb — Empfang schon seit 2025, Versand gestaffelt ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) und 2028 (alle Unternehmen); die Hinweisgeberschutz-Meldestelle wird ab 50 Beschäftigten Pflicht; alles rund um eigene Herstellung, Verpackung oder digitale Produkte kommt als eigene Pflicht obendrauf. Die vollständige Übersicht und 10 vorgerechnete Beispielprofile stehen direkt hier unten — für den eigenen Fahrplan mit Countdown reichen sechs Fragen im Werkzeug rechts.
| Pflicht | Gilt für | Nächster Termin | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
E-Rechnung – Empfang Jedes inländische B2B-Unternehmen muss elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. | alle Unternehmen | in Kraft seit 1. Januar 2025 — keine Übergangsfrist mehr offenLaufend | § 14 UStG n. F. |
E-Rechnung – Versand (über 800.000 € Vorjahresumsatz) Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden können. | ab 800.000 € Vorjahresumsatz | ab01.01.2027Pflicht | § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG (Wachstumschancengesetz) |
E-Rechnung – Versand (alle Unternehmen) Ab 2028 müssen alle inländischen B2B-Umsätze als E-Rechnung versendet werden. | alle Unternehmen | ab01.01.2028Pflicht | § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG (Wachstumschancengesetz) |
Interne Meldestelle (Hinweisgeberschutz) Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber betreiben. | ab 50 Beschäftigten | sofort bei Erreichen der Schwelle — keine ÜbergangsfristLaufend | § 12 HinSchG |
Verpackungsregister LUCID Wer Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss sich vorher im Verpackungsregister LUCID registrieren. | bei eigener Verpackung | laufend, vor jedem InverkehrbringenLaufend | VerpackG |
Digitaler Produktpass (ESPR) Hersteller und Importeure brauchen je Produktgruppe einen Digitalen Produktpass — der Stichtag hängt von der Produktgruppe ab. | Hersteller/Importeure | Produktgruppen und Stichtage pflegen wir zentral im DPP-Fristen-Ueberblick — dort mit Rechtsakt-Fundstellen und tagesaktuellem Stand.Kein Termin | VO (EU) 2024/1781 (ESPR) |
Barrierefreiheit (BFSG) Bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher müssen barrierefrei sein. | abhängig vom Einzelfall | in Kraft seit 28. Juni 2025 — Marktüberwachung seit Januar 2026 aktivLaufend | BFSG |
Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) Große Unternehmen über der Omnibus-Schwelle müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. | ab 1000 Beschäftigten und ab 450.000.000 € Vorjahresumsatz | Umsetzung des Omnibus-Pakets läuft — der Berichtstermin ist noch nicht abschließend verifiziertKein Termin | CSR-RUG, nach Omnibus-Anpassung |
Lieferkettensorgfalt (LkSG) Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist durch das EU-Omnibus-Paket faktisch ausgesetzt. | derzeit niemanden (ausgesetzt) | faktisch ausgesetzt seit dem Omnibus-Paket — derzeit kein eigener TerminKein Termin | LkSG |
Elektronische Arbeitszeiterfassung (ArbZG-Novelle) Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht schon heute (EuGH/BAG) — WIE elektronisch erfasst werden muss, ist noch Entwurf. | alle Unternehmen | Referentenentwurf des BMAS (Juni 2026) — kein Gesetz, kein InkrafttretensdatumEntwurf | BAG 1 ABR 22/21; EuGH C-55/18; BMAS-Referentenentwurf (Juni 2026) |
Jedes inländische B2B-Unternehmen muss elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden können.
Ab 2028 müssen alle inländischen B2B-Umsätze als E-Rechnung versendet werden.
Der Compliance-Radar zeigt die Gesetzes-Achse (jede Rechtslage einzeln), die DPP-Fristen die Produktgruppen-Achse des Digitalen Produktpasses — der Fristen-Wächter ist die Profil-Achse und filtert genau diese Quellen anhand Ihrer sechs Angaben. Er führt keine eigenen Zahlen.
Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber betreiben.
Wer Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss sich vorher im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Hersteller und Importeure brauchen je Produktgruppe einen Digitalen Produktpass — der Stichtag hängt von der Produktgruppe ab.
Bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher müssen barrierefrei sein.
Große Unternehmen über der Omnibus-Schwelle müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist durch das EU-Omnibus-Paket faktisch ausgesetzt.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht schon heute (EuGH/BAG) — WIE elektronisch erfasst werden muss, ist noch Entwurf.