Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus: Rechnungsdatum + Zahlungsziel (Tage). Der kostenlose CERTISCAN Zahlungsziel-Rechner zeigt sofort, wann eine Rechnung fällig ist – und ob das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus: Rechnungsdatum + Zahlungsziel (Tage). Der kostenlose CERTISCAN Zahlungsziel-Rechner zeigt sofort, wann eine Rechnung fällig ist – und ob das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Beispiel: Rechnungsdatum 15.03.2026, Zahlungsziel 30 Tage: Fälligkeit am 14.04.2026 (Dienstag). CERTISCAN überwacht alle Fälligkeiten automatisch und erinnert rechtzeitig.
Nach § 286 BGB kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Verzug. Für B2B-Geschäfte gilt: Vereinbarungen von über 60 Tagen Zahlungsziel sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und wenn sie nicht grob unbillig sind wirksam.
Der CERTISCAN Zahlungsziel-Rechner ist ein Schnellcheck. Die CERTISCAN E-Rechnung auf Anfrage überwacht alle Zahlungsziele automatisch: Erinnerungen vor Fälligkeit, Mahnungen bei Überschreitung, Liquiditätsplanung und Skontoverwaltung – alles in einem System.
Im Facility Management mit vielen laufenden Verträgen, monatlichen Rechnungen und unterschiedlichen Zahlungszielen ist die automatische Überwachung essenziell. CERTISCAN erinnert rechtzeitig und verhindert Zahlungsverzug – auf beiden Seiten.
Bei Zahlungsverzug hat der Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen (§ 288 BGB): 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher, 9 Prozentpunkte für B2B. Zusätzlich kann eine Verzugspauschale von 40 € geltend gemacht werden (§ 288 Abs. 5 BGB).
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Fälligkeits-Überwachung | Automatisch | Manuell | Kalender |
| Erinnerungen | Automatisch | Keine | Keine |
| Mahnwesen | Automatisiert | Manuell | Manuell |
| DSO-Tracking | |||
| Verzugszins-Berechnung | |||
| Liquiditätsplanung | |||
| DATEV-Export | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Zahlungsziele und Verzug sind im BGB geregelt: