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Calculators/LkSG Risiko-Rechner 2026: Lieferkettenrisiko bewerten
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LkSG Risiko-Rechner 2026: Lieferkettenrisiko bewerten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt eine systematische Risikoanalyse der Lieferkette. Der kostenlose CERTISCAN LkSG Risiko-Rechner berechnet einen Risk Score von 0–100 basierend auf Lieferanten-Ländern, Branche und Unternehmensgröße.

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LkSG-Risiko bewerten

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Lieferkettenrisiko bewerten – der LkSG Risk Score

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt eine systematische Risikoanalyse der Lieferkette. Der kostenlose CERTISCAN LkSG Risiko-Rechner berechnet einen Risk Score von 0–100 basierend auf Lieferanten-Ländern, Branche und Unternehmensgröße.

Beispiel: Ein FM-Unternehmen mit 1.200 Mitarbeitern und Lieferanten in der Türkei (Reinigungsmittel) und China (Geräte) erhält einen Risk Score von 65/100 – hohes Risiko! CERTISCAN identifiziert die Risikofaktoren und empfiehlt Maßnahmen.

Wer ist betroffen?

Seit dem 01.01.2024 gilt das LkSG für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Auch kleinere Unternehmen können als Zulieferer betroffen sein. Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wird den Kreis ab 2027 weiter ausdehnen.

Warum CERTISCAN für LkSG-Compliance?

Dieser CERTISCAN LkSG Risiko-Rechner gibt eine erste Einschätzung. Die CERTISCAN LkSG-Lösung auf Anfrage bietet vollständige Lieferkettenüberwachung: Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und BAFA-konforme Berichterstattung.

Im Facility Management mit vielen Subunternehmern und internationalen Lieferanten (Reinigungsmittel, Maschinen, PSA) ist die systematische Risikoanalyse besonders komplex. CERTISCAN automatisiert den gesamten Prozess.

Konsequenzen bei Verstößen

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 8 Mio. € oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes (bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. € Umsatz). Zusätzlich: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu 3 Jahre.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
RisikoanalyseAutomatisiertManuellFehleranfällig
Länderrisiko-Datenbank
Lieferanten-Fragebögen
BAFA-BerichtAutomatischManuellAufwändig
Beschwerdeverfahren
Kontinuierliche Überwachung
Audit-Trail
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über das LkSG wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit 01.01.2023 in Kraft:

  • § 3 LkSG: Sorgfaltspflichten (Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Dokumentation)
  • § 5 LkSG: Risikoanalyse – jährlich und anlassbezogen
  • § 6 LkSG: Präventionsmaßnahmen im eigenen Bereich und beim Zulieferer
  • § 7 LkSG: Abhilfemaßnahmen bei Verstößen
  • § 8 LkSG: Beschwerdeverfahren einrichten
  • § 24 LkSG: Bußgelder bis 8 Mio. € oder 2% Jahresumsatz

Risikobewertung

Die Risikoanalyse berücksichtigt:

  1. Länderrisiko: Menschenrechts- und Umweltsituation im Herkunftsland
  2. Branchenrisiko: Bekannte Risiken in der Branche (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umwelt)
  3. Produktrisiko: Risikobehaftete Rohstoffe oder Vorprodukte
  4. Lieferantenrisiko: Individuelle Bewertung des Lieferanten

Risk Score: 0–30 = gering, 31–60 = mittel, 61–80 = hoch, 81–100 = sehr hoch

Länderrisiko-Kategorien

  • Niedriges Risiko: EU/EWR, Schweiz, Kanada, Australien, Japan
  • Mittleres Risiko: Türkei, Mexiko, Brasilien, Südafrika
  • Hohes Risiko: China, Indien, Vietnam, Bangladesch, Ägypten
  • Sehr hohes Risiko: Myanmar, Eritrea, Nordkorea, Syrien

Geschützte Rechte und Verbote

  • Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
  • Verbot von Diskriminierung und Folter
  • Recht auf angemessenen Lohn und Arbeitsschutz
  • Recht auf Vereinigungsfreiheit
  • Umweltbezogene Pflichten (Minamata, POPs, Basel)

Bußgelder & Konsequenzen

  • Bußgelder: Bis 8 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (ab 400 Mio. € Umsatz)
  • Vergabesperre: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu 3 Jahre
  • Reputationsschaden: BAFA veröffentlicht Verstöße
  • Zivilrechtliche Haftung: Durch CSDDD ab 2027 möglich

Praxistipps

  • Risikoanalyse jährlich durchführen und dokumentieren (CERTISCAN)
  • Lieferanten-Fragebögen standardisieren
  • Beschwerdemechanismus einrichten (CERTISCAN Whistleblower-Modul)
  • Schulungen für Einkauf und Management durchführen
  • BAFA-Bericht rechtzeitig erstellen (jährlich bis 30.04.)

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FAQ

Frequently asked questions

Wie berechne ich das LkSG-Risiko?
Der Risk Score berücksichtigt Länderrisiko (Herkunft der Lieferanten), Branchenrisiko und Unternehmensgröße. Score 0–30 = gering, 31–60 = mittel, 61–80 = hoch, 81–100 = sehr hoch.
Ab wann gilt das LkSG?
Seit 01.01.2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Zuvor (01.01.2023) galt es für Unternehmen ab 3.000 MA. Die EU-CSDDD wird den Kreis ab 2027 erweitern.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Bis 8 Mio. € oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes (bei Unternehmen ab 400 Mio. € Umsatz). Zusätzlich droht Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Welche Länder haben hohes Risiko?
China, Indien, Bangladesch, Vietnam, Türkei gelten als Hochrisikoländer bezüglich Menschenrechte und Umwelt. EU/EWR-Länder gelten als risikoarm. CERTISCAN enthält aktuelle Länderrisiko-Daten.
Bin ich als FM-Unternehmen betroffen?
Direkt betroffen sind Unternehmen ab 1.000 MA. Aber: Als Zulieferer größerer Unternehmen können auch kleinere FM-Betriebe LkSG-Pflichten erfüllen müssen (Weiterleitung der Anforderungen).
Was muss ich dokumentieren?
Jährliche Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerden und deren Bearbeitung. Der BAFA-Bericht ist jährlich bis 30.04. einzureichen. CERTISCAN generiert den Bericht automatisch.
Was ist die CSDDD?
Die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive erweitert das LkSG ab 2027 auf EU-Ebene. Größerer Anwendungsbereich, zivilrechtliche Haftung, Klimapläne. CERTISCAN ist bereits vorbereitet.
Wie hilft CERTISCAN beim LkSG?
CERTISCAN bietet: Risikoanalyse mit Länder-Datenbank, Lieferanten-Fragebögen, Maßnahmen-Tracking, Beschwerdemechanismus (HinSchG-konform) und BAFA-konformer Berichtsgenerierung. Preis auf Anfrage.
Wie oft muss die Risikoanalyse erfolgen?
Mindestens jährlich und anlassbezogen (z.B. neuer Lieferant, neue Region, Vorfälle). CERTISCAN überwacht Risikoindikatoren kontinuierlich und warnt bei Veränderungen.
Was ist ein Beschwerdeverfahren?
Nach § 8 LkSG müssen Unternehmen ein Verfahren einrichten, über das Betroffene Menschenrechts- und Umweltverstöße melden können. CERTISCAN integriert das in das Whistleblower-Modul.
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51/100
LkSG Risk Score
Mittleres Risiko
Länderrisiko
65/100 (China, Indien, Ägypten)
Branchenrisiko
20/100
Beschäftigte
1.200
LkSG-Pflicht (ab 1.000 MA)
Ja
Risk Score
51/100
Risikoanalyse
Nicht durchgeführt
Beschwerdeverfahren
Nicht eingerichtet
Max. Bußgeld
8.000.000 €