Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihr Unternehmen die Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllt.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren. Das Gesetz ist seit Januar 2023 in Kraft und wird schrittweise ausgeweitet.
Kernpflichten umfassen: jährliche Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, einen zugänglichen Beschwerdemechanismus und die jährliche Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).