LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Beschaeftigten zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihrer Lieferkette — seit 01.01.2023.
Das LkSG fordert: Risikoanalyse der Lieferkette, Praeventionsmassnahmen, Abhilfemassnahmen bei Verstoessen, Beschwerdeverfahren und jaehrliche Berichterstattung an das BAFA.
Bussgelder: Bis 2% des weltweiten Jahresumsatzes. CERTISCAN unterstuetzt mit Lieferanten-Risikobewertung, Due-Diligence-Dokumentation und Beschwerde-Management.
Fuer wen gilt das LkSG?
Seit 2023 fuer Unternehmen ab 3.000 Beschaeftigten, seit 2024 ab 1.000 Beschaeftigten. Auch kleinere Unternehmen koennen betroffen sein wenn sie Zulieferer grosser Unternehmen sind.
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