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Calculators/DSGVO Auskunft: Frist berechnen (Art. 15)
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DSGVO Auskunft: Frist berechnen (Art. 15)

Jede betroffene Person hat nach Art. 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten.

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DSGVOAES-256WORM-AUDITXRECHNUNGCSRD

Auskunftsfrist berechnen

Werte 2026
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DSGVO-Auskunftsfrist berechnen – Art. 15 DSGVO

Jede betroffene Person hat nach Art. 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten. Sie als Verantwortlicher müssen innerhalb von einem Monat antworten – bei Komplexität verlängerbar auf bis zu drei Monate.

Beispiel: Ein Auskunftsantrag geht am 15.03.2026 ein. Die Standard-Frist endet am 15.04.2026. Bei komplexen Anfragen (viele Systeme, große Datenmengen) kann die Frist bis zum 15.06.2026 verlängert werden – aber nur mit Begründung innerhalb des ersten Monats.

Wichtige Regeln

  • Grundfrist: 1 Monat ab Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO)
  • Verlängerung: +2 Monate bei Komplexität oder vielen Anfragen
  • Mitteilung: Über die Verlängerung muss innerhalb des 1. Monats informiert werden
  • Kostenfrei: Die erste Kopie ist immer kostenlos

Warum CERTISCAN für Datenschutz?

CERTISCAN dokumentiert alle Datenschutz-Anfragen im WORM-Audit-Trail: Eingang, Bearbeitung, Fristen und Antworten. So weisen Sie die fristgerechte Bearbeitung jederzeit nach. DSGVO-konform auf deutschen Servern (Hetzner). Preis auf Anfrage.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Frist-ÜberwachungAutomatischManuellKalender
Audit-TrailWORM (SHA-256)KeinerAktennotiz
DokumentationLückenlosTeilweiseFraglich
DatenzugriffAlle ModuleNur TabelleSuche in Ordnern
NachweisbarkeitRevisionssicherBegrenztSchwierig
Hosting DeutschlandHetzner DELokalLokal
DSGVO-konformVollständigFraglichFraglich
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles über DSGVO-Auskunftsrechte

Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht umfasst folgende Informationen:

  • Verarbeitungszwecke: Warum werden die Daten verarbeitet?
  • Datenkategorien: Welche Daten werden verarbeitet?
  • Empfänger: An wen werden Daten weitergegeben?
  • Speicherdauer: Wie lange werden Daten gespeichert?
  • Rechte: Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch
  • Herkunft: Woher stammen die Daten?
  • Automatisierte Entscheidungen: Profiling inkl. Logik

Fristen und Verlängerung

  • Art. 12 Abs. 3: Antwort „onverzüglich“, spätestens innerhalb eines Monats
  • Art. 12 Abs. 3 Satz 2: Verlängerung um 2 Monate bei Komplexität
  • Fristberechnung: § 188 Abs. 2 BGB – Monatsfrist endet am gleichen Tag des Folgemonats
  • Wochenende/Feiertag: Fristende verschiebt sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB)

Komplexitätsgründe für Verlängerung

  1. Viele Datenquellen: Daten in verschiedenen Systemen verteilt
  2. Große Datenmenge: Umfangreiche Dossiers zu einer Person
  3. Viele gleichzeitige Anfragen: Mehrere Anträge parallel
  4. Identitätsprüfung: Berechtigte Zweifel an der Identität
  5. Dritte betroffen: Daten Dritter müssen geschwärzt werden

Konsequenzen bei Fristversäumnis

  • Beschwerde: Betroffene Person kann sich an die Aufsichtsbehörde wenden
  • Bußgeld: Bis 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO)
  • Schadensersatz: Art. 82 DSGVO – immaterieller Schaden möglich (50–5.000 €)
  • Klage: Zivilrechtliche Klage auf Auskunft möglich

Best Practices

  • Eingangskanal festlegen (E-Mail, Formular, Post)
  • Identität des Antragstellers prüfen
  • Empfangsbestätigung senden (Fristbeginn dokumentieren)
  • Verantwortliche Person benennen
  • Antwort-Template vorbereiten
  • CERTISCAN Audit-Trail für lückenlose Dokumentation

Häufige Fehler

  • Fristbeginn falsch berechnen (gilt ab Eingang, nicht ab Bearbeitung)
  • Verlängerung nicht rechtzeitig mitteilen
  • Unvollständige Auskunft (alle Systeme prüfen!)
  • Daten Dritter nicht schwärzen
  • Keine Dokumentation des Vorgangs

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FAQ

Frequently asked questions

Wie lange habe ich Zeit, auf einen DSGVO-Auskunftsantrag zu antworten?
Die Grundfrist beträgt 1 Monat ab Eingang des Antrags. Bei komplexen Anfragen kann die Frist um 2 Monate verlängert werden – die Verlängerung muss aber innerhalb des ersten Monats begründet mitgeteilt werden.
Wann beginnt die Frist?
Die Frist beginnt mit Eingang des Antrags. Die Fristberechnung folgt § 188 BGB: Ein am 15.03. eingehender Antrag hat eine Frist bis 15.04. Fällt das Fristende auf ein Wochenende/Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Wann darf ich die Frist verlängern?
Bei Komplexität: viele Datenquellen, große Datenmengen, viele gleichzeitige Anfragen oder notwendige Identitätsprüfung. Die Verlängerung muss innerhalb des 1. Monats schriftlich begründet werden.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Die betroffene Person kann sich an die Datenschutzbehörde wenden. Es drohen Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes. Außerdem kann Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gefordert werden.
Muss die Auskunft kostenlos sein?
Ja, die erste Kopie ist immer kostenlos. Für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt auf Basis der Verwaltungskosten erhoben werden. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen können Sie die Anfrage ablehnen oder Gebühren erheben.
In welcher Form muss ich antworten?
Bevorzugt in der Form, in der die Anfrage gestellt wurde. Bei elektronischen Anfragen: elektronisch (z.B. PDF per E-Mail). Die Daten müssen in allgemein verständlicher Sprache bereitgestellt werden.
Muss ich die Identität prüfen?
Ja, Sie müssen sicherstellen, dass die anfragende Person tatsächlich die betroffene Person ist. Bei berechtigten Zweifeln dürfen Sie zusätzliche Informationen zur Identifizierung anfordern.
Wie hilft CERTISCAN bei Auskunftsanfragen?
CERTISCAN dokumentiert alle Datenschutz-Anfragen im WORM-Audit-Trail: Eingang, Fristberechnung, Bearbeitungsschritte und Antwort. Revisionssicherer Nachweis auf deutschen Servern (Hetzner). Preis auf Anfrage.
Was muss ich bei Daten Dritter beachten?
Wenn die angeforderten Daten auch Informationen über Dritte enthalten, müssen diese geschwärzt werden. Das Auskunftsrecht darf nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigen.
Gilt das Auskunftsrecht auch für Mitarbeiterdaten?
Ja, auch Mitarbeiter haben ein Auskunftsrecht über ihre verarbeiteten Daten (Zeiterfassung, Personalakte, Gehaltsabrechnung). CERTISCAN speichert alle Mitarbeiterdaten DSGVO-konform und stellt Daten für Auskünfte bereit.
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Einfach = 1 Monat, Komplex = bis 3 Monate
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