Eine Abmahnung im Arbeitsrecht muss strenge formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Fehlt auch nur ein wesentliches Element, kann die Abmahnung unwirksam sein – und eine darauf gestützte Kündigung ebenfalls.
Eine Abmahnung im Arbeitsrecht muss strenge formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Fehlt auch nur ein wesentliches Element, kann die Abmahnung unwirksam sein – und eine darauf gestützte Kündigung ebenfalls. Der kostenlose CERTISCAN Abmahnungs-Check prüft 10 Kriterien.
Beispiel: Ein Arbeitgeber mahnt einen Mitarbeiter wegen "mangelhafter Arbeitsleistung" ab, ohne den konkreten Vorfall zu benennen. Ergebnis: unwirksam. Die Abmahnung muss den genauen Sachverhalt mit Datum, Uhrzeit und Zeugen beschreiben.
Eine wirksame Abmahnung muss drei Funktionen erfüllen: Dokumentationsfunktion (konkreter Sachverhalt), Rügefunktion (Beanstandung des Verhaltens als Pflichtverletzung) und Warnfunktion (Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen). Fehlt eine Funktion, ist die Abmahnung angreifbar.
Die häufigsten Fehler: Keine konkrete Beschreibung des Vorfalls, fehlende Datumsangabe, pauschale Vorwürfe ("Sie kommen immer zu spät"), keine Androhung von Konsequenzen, verspätete Aussprache. CERTISCAN People & Payroll hilft bei der rechtskonformen Dokumentation und Formulierung.
Dieser kostenlose CERTISCAN Check gibt eine erste Einschätzung. Für die rechtssichere Personalführung bietet CERTISCAN People & Payroll Vorlagen für Abmahnungen, automatische Fristüberwachung und revisionssichere Dokumentation in der digitalen Personalakte.
Arbeitnehmer können gegen eine unwirksame Abmahnung vorgehen: Gegendarstellung zur Personalakte, Entfernungsklage beim Arbeitsgericht oder Beschwerde beim Betriebsrat. Eine zu Unrecht erteilte Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden.
| Funktion | CERTISCAN | Anwalt | Selbst prüfen |
|---|---|---|---|
| Wirksamkeitsprüfung | 10 Kriterien | Individuell | Unsicher |
| Sofort-Ergebnis | |||
| Vorlagen | Individuell | ||
| Digitale Personalakte | |||
| Fristenüberwachung | |||
| Rechtssichere Dokumentation | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 200+ € | 0 € |
Die Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers, mit der er:
Die Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung (BAG, st. Rspr.).
Grundsätzlich ist die Abmahnung formfrei – sie kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist jedoch die Schriftform dringend zu empfehlen. Die Abmahnung wird zur Personalakte genommen.
In Ausnahmefällen kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden:
Es gibt keine feste Regel. Grundsätzlich genügt eine einschlägige Abmahnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Bei leichteren Verstößen können mehrere Abmahnungen erforderlich sein. CERTISCAN dokumentiert alle Vorgänge lückenlos.