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Modules/Hinweisgeberschutz/HinSchG-Fristen (§ 17) automatisch überwacht
Compliance & Recht

HinSchG-Fristen (§ 17) automatisch überwacht

Das Hinweisgeberschutzgesetz gibt Ihnen zwei harte Fristen: 7 Tage für die Eingangsbestätigung und maximal 3 Monate für die Rückmeldung (§ 17). CERTISCAN materialisiert beide bei jeder Meldung, bestätigt den Eingang automatisch und warnt Sie über einen täglichen Prüflauf rechtzeitig vor Ablauf – damit keine Frist reißt, weil eine Meldung untergegangen ist.

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  • Made in Germany
  • DSGVO-konform
  • As of: 2026
DSGVOAES-256WORM-AUDITXRECHNUNGCSRD

Zwei Fristen, die man nicht verpassen darf

Sobald eine Meldung eingeht, laufen nach § 17 HinSchG zwei Uhren:

  • Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen.
  • Rückmeldung über ergriffene bzw. geplante Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist, die 3 Monate nicht überschreiten darf.

Wer das mit einem E-Mail-Postfach oder einer Excel-Liste führt, verpasst diese Fristen genau dann, wenn eine Meldung im Alltag untergeht – und riskiert ein Bußgeld.

Fristen entstehen automatisch mit der Meldung

CERTISCAN berechnet bei jeder Meldung sofort die beiden Fristtermine und legt sie am Fall ab:

  • die Ack-Frist (Eingangsbestätigung),
  • die Feedback-Frist (Rückmeldung).

Die zugrunde liegenden Tage sind in den Einstellungen gepflegt (Standard 7 Tage / 3 Monate) – nicht als feste Zahl im Code verdrahtet. Bei einer Online-Meldung wird die Eingangsbestätigung automatisch erzeugt (Systemnachricht an den Melder) und der Bestätigungszeitpunkt dokumentiert – der § 17-Abs.-1-Nachweis ist damit sauber belegt.

Auch für Meldungen, die nicht online kommen

Ein Hinweis kann auch telefonisch, persönlich, per Post oder E-Mail eingehen. Solche Off-Channel-Meldungen erfassen Sie manuell – dann laufen die Fristen ab dem echten Eingangsdatum, nicht ab dem Erfassungstag. Weil die Eingangsbestätigung hier außerhalb des Systems erfolgt (Brief/Anruf), bestätigen Sie sie mit einem bewussten Klick; erst danach gilt die Ack-Frist als erfüllt. So mahnt das System nicht ins Leere – und bleibt ehrlich, solange die Bestätigung fehlt.

Der tägliche Wächter

Ein automatischer Prüflauf (täglich früh) geht alle aktiven Fälle durch und meldet, wo eine Frist bald abläuft – die Vorwarnzeit stellen Sie selbst ein (Standard 2 Tage vorher). Die Warnung geht per E-Mail an Inhaber und Administratoren (und optional an eine hinterlegte Melde­stellen-Adresse). Bereits bestätigte Eingänge lösen keinen Fehlalarm mehr aus. Jede Warnung wird revisionssicher protokolliert (WORM).

Und nach dem Abschluss: fristgerecht löschen

Wird ein Fall geschlossen, berechnet CERTISCAN den Löschtermin (§ 11 Abs. 5 HinSchG i. V. m. Art. 17 DSGVO): Abschlussdatum plus Aufbewahrungsdauer (Standard 3 Jahre, einstellbar). Erst dann greift die harte, revisionssichere Löschung – so bleibt die Dokumentation weder zu kurz noch länger als nötig.

Features

Beide § 17-Fristen automatisch gesetzt

Bei jeder Meldung werden Ack-Frist (7 Tage) und Feedback-Frist (3 Monate) sofort berechnet und am Fall hinterlegt – ohne dass Sie eine Uhr im Kopf behalten müssen.

Eingangsbestätigung automatisch belegt

Bei Online-Meldungen erzeugt das System sofort die Eingangsbestätigung und dokumentiert den Zeitpunkt – der § 17-Abs.-1-Nachweis ist damit sauber erbracht.

Täglicher Fristen-Wächter

Ein täglicher Prüflauf warnt rechtzeitig vor ablaufenden Fristen per E-Mail an Inhaber und Administratoren. Die Vorwarnzeit stellen Sie selbst ein.

Auch für Telefon- und Papier-Meldungen

Off-Channel-Meldungen werden manuell erfasst; die Fristen laufen ab dem echten Eingang. Die Bestätigung setzen Sie bewusst – so mahnt das System ehrlich, nicht ins Leere.

Fristgerechte Löschung eingebaut

Beim Abschluss wird der Löschtermin (§ 11 Abs. 5, Standard 3 Jahre) berechnet. Danach wird revisionssicher gelöscht – nicht früher, nicht später.

Fristen selbst konfigurierbar

Die 7-Tage- und 3-Monats-Werte sowie die Vorwarnzeit sind in den Einstellungen gepflegt, nicht fest im Code – anpassbar durch den berechtigten Personenkreis.

How it works

  1. 1

    1. Meldung geht ein

    Online oder off-channel (Telefon/Post/E-Mail, manuell erfasst). CERTISCAN berechnet sofort die Ack- und die Feedback-Frist.

  2. 2

    2. Eingang bestätigen

    Bei Online-Meldungen automatisch als Systemnachricht; bei Off-Channel-Meldungen per bewusstem Klick. Der Bestätigungszeitpunkt wird dokumentiert.

  3. 3

    3. Täglich prüfen & warnen

    Der Prüflauf meldet täglich Fälle mit bald ablaufender Frist per E-Mail an Inhaber und Administratoren – mit einstellbarer Vorwarnzeit, revisionssicher protokolliert.

  4. 4

    4. Abschließen & fristgerecht löschen

    Beim Schließen wird der Löschtermin (Abschluss + Aufbewahrungsdauer) gesetzt. Nach Ablauf wird der Fall revisionssicher und hart gelöscht.

Warum CERTISCAN

Was dir das bringt

Beide § 17-Fristen automatisch gesetzt
Bei jeder Meldung werden Ack-Frist (7 Tage) und Feedback-Frist (3 Monate) sofort berechnet und am Fall hinterlegt – ohne dass Sie eine Uhr im Kopf behalten müssen.
Eingangsbestätigung automatisch belegt
Bei Online-Meldungen erzeugt das System sofort die Eingangsbestätigung und dokumentiert den Zeitpunkt – der § 17-Abs.-1-Nachweis ist damit sauber erbracht.
Täglicher Fristen-Wächter
Ein täglicher Prüflauf warnt rechtzeitig vor ablaufenden Fristen per E-Mail an Inhaber und Administratoren. Die Vorwarnzeit stellen Sie selbst ein.
Auch für Telefon- und Papier-Meldungen
Off-Channel-Meldungen werden manuell erfasst; die Fristen laufen ab dem echten Eingang. Die Bestätigung setzen Sie bewusst – so mahnt das System ehrlich, nicht ins Leere.
Fristgerechte Löschung eingebaut
Beim Abschluss wird der Löschtermin (§ 11 Abs. 5, Standard 3 Jahre) berechnet. Danach wird revisionssicher gelöscht – nicht früher, nicht später.
Fristen selbst konfigurierbar
Die 7-Tage- und 3-Monats-Werte sowie die Vorwarnzeit sind in den Einstellungen gepflegt, nicht fest im Code – anpassbar durch den berechtigten Personenkreis.

Compared

AnforderungCERTISCAN HinweisgeberschutzFristen von Hand im Kalender
7-Tage-Eingangsbestätigung überwacht (§ 17)manuell
3-Monats-Rückmeldung überwachtmanuell
Eingangsbestätigung automatisch belegt
Täglicher Prüflauf mit Vorwarnung per E-Mail
Fristen auch für Telefon-/Papier-Meldungenvergessen
Fristgerechte, revisionssichere Löschung
Legal context

Legal source: HinSchG § 17 (Eingangsbestätigung 7 Tage / Rückmeldung max. 3 Monate) · § 11 Abs. 5 (Aufbewahrung/Löschung) · DSGVO Art. 17 (Löschung) · As of: 2026

Structural legal info – not legal advice. Amounts, deadlines and thresholds may change.

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Frequently asked questions

Welche Fristen schreibt § 17 HinSchG vor?
Den Eingang einer Meldung müssen Sie dem Hinweisgeber binnen 7 Tagen bestätigen, und Sie müssen binnen maximal 3 Monaten über ergriffene oder geplante Maßnahmen zurückmelden. CERTISCAN berechnet beide Fristen bei jeder Meldung automatisch.
Wird die Eingangsbestätigung automatisch verschickt?
Bei Online-Meldungen ja: Das System erzeugt sofort eine Bestätigungs-Systemnachricht an den Melder und dokumentiert den Zeitpunkt. Bei Meldungen, die per Telefon, Post oder persönlich eingehen, bestätigen Sie den Eingang mit einem bewussten Klick, weil die Bestätigung dort außerhalb des Systems erfolgt.
Wie werde ich vor einer ablaufenden Frist gewarnt?
Ein täglicher Prüflauf durchsucht alle aktiven Fälle und schickt bei bald ablaufenden Fristen eine E-Mail an Inhaber und Administratoren – und optional an eine hinterlegte Meldestellen-Adresse. Die Vorwarnzeit (Standard 2 Tage) stellen Sie selbst ein.
Laufen die Fristen auch bei einer telefonischen Meldung?
Ja. Sie erfassen die Meldung manuell mit dem echten Eingangsdatum; die Fristen laufen ab diesem Datum, nicht ab dem Erfassungstag. Solange Sie den Eingang nicht bestätigt haben, mahnt der Prüflauf ehrlich weiter.
Was passiert mit einem Fall nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?
Beim Abschluss eines Falls berechnet CERTISCAN den Löschtermin aus Abschlussdatum plus Aufbewahrungsdauer (Standard 3 Jahre nach § 11 Abs. 5 HinSchG, einstellbar). Nach Ablauf wird der Fall revisionssicher und hart gelöscht – inklusive der physischen Anhänge.
Kann ich die Fristen- und Vorwarn-Einstellungen anpassen?
Ja. Die Tage für Eingangsbestätigung und Rückmeldung, die Vorwarnzeit und die Aufbewahrungsdauer sind in den Einstellungen gepflegt, nicht fest im Code. Der berechtigte Personenkreis kann sie an die betrieblichen Vorgaben anpassen.

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