Sachbezugswerte 2026: Mahlzeiten & Unterkunft
Sachbezugswerte 2026: Frühstück 2,17 EUR, Mittag-/Abendessen 4,13 EUR, Unterkunft 278 EUR. So berechnen Sie den geldwerten Vorteil korrekt – und CERTISCAN hilft bei der Lohnabrechnung.
Sachbezugswerte 2026: Frühstück 2,17 EUR, Mittag-/Abendessen 4,13 EUR, Unterkunft 278 EUR. So berechnen Sie den geldwerten Vorteil korrekt – und CERTISCAN hilft bei der Lohnabrechnung.

Sachbezugswerte regeln, wie kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten und Unterkünfte steuerlich bewertet werden. Für die Lohnabrechnung sind sie essenziell – denn falsch berechnete Sachbezüge führen zu Nachforderungen bei der Sozialversicherungsprüfung. CERTISCAN berechnet Sachbezugswerte im People-Modul automatisch und sorgt für eine korrekte Lohnabrechnung.
Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Für 2026 gelten folgende Werte:
| Mahlzeit | Sachbezugswert 2026 (pro Tag) | Monatswert (bei 20 Arbeitstagen) |
|---|---|---|
| Frühstück |
Die Sachbezugswerte 2026 betragen: Frühstück 2,17 EUR, Mittagessen 4,13 EUR und Abendessen 4,13 EUR. Insgesamt ergibt das 10,43 EUR pro Tag für Vollverpflegung. Diese Werte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst.
Der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft beträgt 2026 monatlich 278 EUR. Für die Aufnahme in den Haushalt des Arbeitgebers oder eine Gemeinschaftsunterkunft reduziert sich der Wert. Für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende gelten ermäßigte Sätze.
| 43,40 EUR |
| Mittagessen | 4,13 EUR | 82,60 EUR |
| Abendessen | 4,13 EUR | 82,60 EUR |
| Vollverpflegung | 10,43 EUR | 208,60 EUR |
| Art der Unterkunft | Sachbezugswert 2026 (monatlich) |
|---|---|
| Freie Unterkunft (eigener Raum) | 278,00 EUR |
| Aufnahme im Arbeitgeber-Haushalt | 236,30 EUR |
| Gemeinschaftsunterkunft | 222,40 EUR |
| Jugendliche/Azubis (ermäßigt) | 236,30 EUR |
| Jahr | Frühstück | Mittag/Abend | Unterkunft/Monat |
|---|---|---|---|
| 2023 | 2,00 EUR | 3,80 EUR | 265,00 EUR |
| 2024 | 2,07 EUR | 3,94 EUR | 270,00 EUR |
| 2025 | 2,12 EUR | 4,03 EUR | 274,00 EUR |
| 2026 | 2,17 EUR | 4,13 EUR | 278,00 EUR |
Die Sachbezugswerte steigen kontinuierlich und orientieren sich an der Verbraucherpreisentwicklung.
Ein steuerpflichtiger Sachbezug entsteht immer dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten oder Unterkunft kostenlos oder verbilligt gewährt.
| Szenario | Eigenanteil AN | Geldwerter Vorteil | Steuerpflichtig? |
|---|---|---|---|
| Kostenlose Kantine | 0 EUR | 4,13 EUR (Mittagessen) | Ja |
| Kantine mit Zuzahlung 2 EUR | 2 EUR | 2,13 EUR | Ja |
| Kantine mit Zuzahlung 4,13 EUR | 4,13 EUR | 0 EUR | Nein |
| Essensmarke 6 EUR | 0 EUR (Arbeitgeber zahlt 6 EUR) | 4,13 EUR | Ja (nur Sachbezugswert) |
| Restaurant-Gutschein | 0 EUR | 4,13 EUR | Ja |
Wichtiger Grundsatz: Bei arbeitgeberbezuschussten Mahlzeiten wird immer nur der Sachbezugswert als geldwerter Vorteil angesetzt – nicht der tatsächliche Wert der Mahlzeit. Das ist der große Vorteil für Arbeitnehmer.
Der arbeitgeberfinanzierte Essenszuschuss ist eines der attraktivsten Benefits, weil beide Seiten sparen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Restaurantpreis | 12,00 EUR |
| Arbeitgeberzuschuss | 7,87 EUR |
| Eigenanteil Arbeitnehmer | 4,13 EUR (= Sachbezugswert) |
| Geldwerter Vorteil | 0 EUR |
Zahlt der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert, entsteht kein geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeberzuschuss von 7,87 EUR ist für den Arbeitnehmer vollständig steuerfrei.
Alternativ kann der Arbeitgeber den Sachbezugswert mit 25% pauschal versteuern:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Sachbezugswert Mittagessen | 4,13 EUR |
| Pauschalsteuer Arbeitgeber (25%) | 1,03 EUR |
| Kosten Arbeitgeber pro Mahlzeit | 5,16 EUR |
| Kosten Arbeitnehmer | 0 EUR |
Bei 20 Arbeitstagen = 103,20 EUR/Monat für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält ein steuerfreies Mittagessen im Wert von 12+ EUR – ein hochattraktives Benefit.
Besonders relevant ist der Sachbezugswert für Unterkunft in Branchen wie dem Facility Management, dem Gastgewerbe und der Landwirtschaft, wo Arbeitgeber häufig Personalunterkünfte stellen.
| Szenario | Sachbezugswert | Miete AN | Geldwerter Vorteil |
|---|---|---|---|
| Freie Unterkunft | 278 EUR | 0 EUR | 278 EUR |
| Ermäßigte Unterkunft | 278 EUR | 150 EUR | 128 EUR |
Wichtig: Der Sachbezugswert gilt auch dann, wenn die ortsübliche Miete höher wäre. Das macht Personalunterkünfte steuerlich besonders attraktiv: Der Arbeitnehmer zahlt nur den Sachbezugswert als Miete, und der Arbeitgeber kann die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe absetzen.
Entspricht die Unterkunft nicht dem normalen Standard, können Abschläge vorgenommen werden:
Sachbezüge zählen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Das hat besonders für Minijobber gravierende Auswirkungen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Barvergütung | 480 EUR |
| Sachbezug Mittagessen (20 Tage × 4,13 EUR) | 82,60 EUR |
| Gesamtentgelt | 562,60 EUR |
| 538-EUR-Grenze | Überschritten! |
Ergebnis: Der Minijob wird sozialversicherungspflichtig. Viele Arbeitgeber übersehen diese Rechnung – mit teuren Nachforderungen bei der Betriebsprüfung.
Neben den Sachbezugswerten für Mahlzeiten und Unterkunft gibt es die allgemeine Sachbezugsfreigrenze nach §8 Abs. 2 Satz 11 EStG:
Das CERTISCAN People-Modul und die Lohnabrechnung berücksichtigen Sachbezugswerte automatisch:
Eine wichtige steuerliche Unterscheidung: Ein Sachbezug liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber eine konkrete Sach- oder Dienstleistung gewährt. Geldzahlungen – auch wenn sie zweckgebunden sind – gelten als Barlohn und unterliegen nicht den Sachbezugswerten. Die Übergabe eines Essensgutscheins ist ein Sachbezug, die Erstattung einer Restaurantrechnung ist Barlohn. Diese Unterscheidung hat seit dem BFH-Urteil von 2020 erheblich an Bedeutung gewonnen. Digitale Essensmarken über spezialisierte Apps werden als Sachbezug anerkannt, wenn der Arbeitnehmer nur bei bestimmten Akzeptanzstellen einlösen kann und das Guthaben nicht frei auszahlbar ist.
| Variante | Kosten AG/Monat | Vorteil AN/Monat | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Zuschuss bis Sachbezug | 0 EUR (AN zahlt 4,13 EUR) | Vergünstigt | Basis |
| Zuschuss + Pauschalsteuer | 103,20 EUR (25% pauschal) | Kostenlos essen | Empfohlen |
Gerade im Facility Management beschäftigen viele Unternehmen internationale Mitarbeiter. CERTISCAN unterstützt die Verwaltung von Personalunterkünften in 12 Sprachen – inklusive korrekter Sachbezugsberechnung.
| Fehler | Konsequenz | Lösung |
|---|---|---|
| Sachbezüge nicht als Entgelt gemeldet | Nachforderung Sozialversicherung | CERTISCAN automatische Berechnung |
| Minijob-Grenze übersehen | Nachversicherung + Säumniszuschläge | Sachbezug-Warnung im System |
| Falscher Sachbezugswert (Vorjahr) | Differenznachzahlung | Jährliches Update in CERTISCAN |
Sachbezüge sind ein mächtiges Instrument der Vergütungsgestaltung. Richtig eingesetzt, profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Mit CERTISCAN behalten Sie den Überblick über alle Sachbezüge und vermeiden teure Fehler bei der Lohnabrechnung.
Ein Essenszuschuss des Arbeitgebers ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer für die Mahlzeit mindestens den Sachbezugswert zahlt. Zahlt er weniger, ist die Differenz als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der Zuschuss kann auch mit 25% pauschal versteuert werden (§40 Abs. 2 EStG).
Ja, Sachbezugswerte gelten für alle Arbeitnehmer einschließlich Minijobber. Besonders wichtig: Sachbezüge zählen zum Arbeitsentgelt und können dazu führen, dass die 538-EUR-Grenze überschritten wird. Ein kostenloser Mittagstisch von 4,13 EUR × 20 Tage = 82,60 EUR/Monat muss beim Minijob berücksichtigt werden.
Kantinenessen wird mit dem Sachbezugswert bewertet, nicht mit dem tatsächlichen Wert der Mahlzeit. Bezahlt der Arbeitnehmer für das Kantinenessen mindestens den Sachbezugswert (z.B. 4,13 EUR für ein Mittagessen), entsteht kein geldwerter Vorteil. Die Differenz zum realen Wert bleibt steuerfrei.
| 278 EUR |
| 278 EUR |
| 0 EUR |
| Marktmiete 450 EUR, AN zahlt 278 EUR | 278 EUR | 278 EUR | 0 EUR |
| 157,40 EUR (7,87 EUR × 20) |
| 7,87 EUR/Tag steuerfrei |
| Premium |
| Digitale Essensmarke (App) | Variabel | Flexibel | Modern |
| Pauschalsteuer vergessen |
| Nachversteuerung beim AN |
| Automatische Pauschalsteuerberechnung |
| 50-EUR-Freigrenze überschritten | Gesamter Betrag steuerpflichtig | Freigrenze-Monitor im Dashboard |