03Besonderheiten und Stolperfallen
Einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
Die häufigste Verwechslung: Es zählt nur die einfache Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, nicht der Hin- und Rückweg. Bei 30 km Entfernung werden 30 km angesetzt, nicht 60 km.
Kürzeste Straßenverbindung
Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist (weniger Stau, Autobahn statt Landstraße).
Homeoffice-Tage zählen nicht
An Tagen, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Stattdessen greift die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag).
Dienstreisen bleiben bei 0,30 EUR/km
Die Erhöhung auf 38 Cent gilt nur für die Entfernungspauschale (Weg Wohnung – erste Tätigkeitsstätte). Für Dienst- und Auswärtsfahrten mit dem privaten Pkw bleibt es bei der Kilometerpauschale von 0,30 EUR — dafür zählt dort Hin- und Rückweg.
Mehrere Tätigkeitsstätten
Wer mehrere Standorte anfährt (z. B. Reinigungsobjekte), kann nur die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte als Pendlerpauschale absetzen. Fahrten zwischen Objekten sind Dienstreisen (tatsächliche Kosten oder 0,30 EUR/km für Hin- und Rückweg).
04Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale: Was ist günstiger?
| Entfernung | Pendlerpauschale/Tag (0,38 EUR/km) | Homeoffice-Pauschale/Tag | Höherer Abzug |
|---|
| 5 km | 1,90 EUR | 6,00 EUR | Homeoffice |
| 10 km | 3,80 EUR | 6,00 EUR | Homeoffice |
|
Neu seit 2026: Der Gleichstand verschiebt sich von 20 auf rund 16 km — ab 16 km Entfernung liegt die Pendlerpauschale pro Tag über der Homeoffice-Pauschale. Wichtig bleibt: Es gibt keine Wahlfreiheit — angesetzt wird, was am jeweiligen Tag tatsächlich zutrifft (Fahrt oder Homeoffice).
05ÖPNV: Tatsächliche Kosten oder Pauschale?
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln haben Arbeitnehmer die Wahl:
| Variante | Berechnung | Wann günstiger? |
|---|
| Pendlerpauschale | km × 0,38 × Tage (max. 4.500 EUR/Jahr) | Meist bei mittleren und langen Wegen |
| Tatsächliche Kosten | Jahresticket-Preis | Wenn Ticketkosten über der Pauschale liegen |
- Variante
- Pendlerpauschale
- Berechnung
- km × 0,38 × Tage (max. 4.500 EUR/Jahr)
Beispiel: Ein Monatsticket kostet 89 EUR (1.068 EUR/Jahr). Die Pendlerpauschale bei 25 km und 220 Tagen ergibt 2.090 EUR — die Pauschale ist deutlich günstiger. Höchstbetrag ohne eigenen Pkw: 4.500 EUR/Jahr; der wird bei 220 Arbeitstagen ab etwa 54 km Entfernung erreicht.
Ebenfalls neu: Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener, die von der Pauschale mangels Steuerlast nichts hätten, war bis 2026 befristet und wurde mit dem Steueränderungsgesetz entfristet — sie gilt jetzt dauerhaft.
<!-- Quellen: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/fahrten-zur-arbeit-entfernungspauschale-erhoeht-mobilitaetspraemie-entfristet/ (Mobilitätsprämie entfristet) · https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/pendlerpauschale/ (4.500-EUR-Deckel, tatsächliche ÖPNV-Kosten) · Stand: 2026-07-17 -->
06CERTISCANs Steuer-Cockpit: Automatische Berechnung
Einrichtung
- Entfernung hinterlegen: Entfernung Wohnung – erste Tätigkeitsstätte in km
- Verkehrsmittel angeben: Pkw, ÖPNV, Fahrrad (für den Höchstbetrag relevant)
- Zeiterfassung nutzen: Arbeitsort wird bei jedem Stempel erfasst — welche Systeme das können, zeigt der Zeiterfassungs-Vergleich
Automatische Berechnung
| Datenquelle | Verwendung |
|---|
| Zeiterfassung: Arbeitsort | Büro-Tag = Pendlerpauschale, Home = Homeoffice-Pauschale |
| Hinterlegte Entfernung | km für Berechnung |
| Kalender | Arbeitstage (abzgl. Urlaub, Krankheit, Feiertage) |
| Steuerparameter | 0,38 EUR/km ab km 1 (jahres-versioniert hinterlegt) |
- Datenquelle
- Zeiterfassung: Arbeitsort
Dashboard-Anzeige
Der Mitarbeiter sieht im Steuer-Cockpit:
- Aktuelle Büro-Tage: z. B. 145 von geschätzten 220
- Homeoffice-Tage: z. B. 62
- Pendlerpauschale bisher: z. B. 1.543 EUR (145 Tage × 28 km × 0,38)
- Homeoffice-Pauschale bisher: z. B. 372 EUR
- Prognose Jahresende und geschätzte Steuerersparnis
Disclaimer
Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von individuellen Faktoren ab (Steuersatz, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen).
07Praxisbeispiel: Objektleiter mit 3 Büro-Tagen und 2 Homeoffice-Tagen
| Berechnung | Wert |
|---|
| Entfernung Wohnung – Büro | 28 km |
| Büro-Tage pro Jahr | 135 |
| Homeoffice-Tage pro Jahr | 90 |
| Pendlerpauschale | 28 × 0,38 × 135 = 1.436,40 EUR |
| [Homeoffice-Pauschale](/blog/homeoffice-pauschale-2026-steuer) | |
Hätte der Objektleiter an allen 225 Tagen die Pendlerpauschale angesetzt (2.394 EUR), wäre das schlicht falsch: Die Pendlerpauschale darf nur für Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Tätigkeitsstätte angesetzt werden — an Homeoffice-Tagen ist die Homeoffice-Pauschale die korrekte (und einzige zulässige) Wahl. Die tagesgenaue Zuordnung aus der Zeiterfassung schützt hier vor Rückfragen des Finanzamts.
08Sonderfälle in der Reinigungsbranche
Reinigungskräfte mit wechselnden Einsatzorten
Reinigungskräfte, die täglich verschiedene Objekte anfahren, haben oft keine erste Tätigkeitsstätte im steuerlichen Sinne. In diesem Fall sind alle Fahrten Auswärtstätigkeiten und können mit 0,30 EUR/km für Hin- und Rückweg abgesetzt werden.
Objektleiter mit Büro und Objekten
Objektleiter haben meist das Büro als erste Tätigkeitsstätte. Fahrten zu Objekten sind Dienstreisen (tatsächliche Kosten oder 0,30 EUR/km Hin- und Rückweg).
| Kriterium | CERTISCAN Steuer-Cockpit | Klassische Steuersoftware | Steuerberater |
|---|
| Tage-Erkennung | Automatisch aus der Zeiterfassung | Manuelle Eingabe | Manuelle Zulieferung |
| Pendler-/Homeoffice-Zuordnung | Tagesgenau automatisch | Pauschale Schätzung üblich | Nach Beleglage |
|
10Ausblick 2027
Für 2027 ist bei der Entfernungspauschale keine weitere Änderung beschlossen — es bleibt nach aktuellem Stand bei 0,38 EUR ab dem ersten Kilometer; die Mobilitätsprämie gilt dauerhaft weiter. Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung ab 2027 auf rund 1,9 Mrd. EUR.
11Fazit
Die Pendlerpauschale ist mit einheitlich 0,38 EUR pro Kilometer ab dem ersten Kilometer eine der wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer — und seit 2026 deutlich einfacher zu berechnen. Die Kombination mit der Homeoffice-Pauschale erfordert eine tagesgenaue Zuordnung, die CERTISCAN automatisch aus der Zeiterfassung übernimmt. (Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung.)
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