Pendlerpauschale 2026 berechnen: 0,30 EUR und 0,38 EUR pro Kilometer
Pendlerpauschale 2026 berechnen: 0,30 EUR und 0,38 EUR pro Kilometer
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt 2026 weiterhin 0,30 EUR für die ersten 20 km und erhöhte 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer einfacher Entfernung. Bei 35 km Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt das einen Steuerabzug von 2.574 EUR. CERTISCANs Steuer-Cockpit berechnet den optimalen Betrag automatisch aus der Zeiterfassung.
Die Pendlerpauschale 2026 im Überblick
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Kilometer 1-20 | 0,30 EUR pro km |
| Ab Kilometer 21 | 0,38 EUR pro km |
| Strecke | Einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) |
| Verkehrsmittel | Egal (Auto, Rad, ÖPNV, zu Fuss) |
| Rechtsgrundlage | § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG |
| Erhöhung ab km 21 befristet bis | 31.12.2026 |
| Abzugsart | Werbungskosten |
| Höchstbetrag | 4.500 EUR (bei ÖPNV), unbegrenzt bei PKW |
Formel zur Berechnung
Die Pendlerpauschale berechnet sich in zwei Stufen:
Stufe 1: Erste 20 km x 0,30 EUR x Arbeitstage
Stufe 2: (Gesamtentfernung - 20 km) x 0,38 EUR x Arbeitstage
Gesamt: Stufe 1 + Stufe 2
Rechenbeispiele
| Entfernung | Arbeitstage | Stufe 1 (20km x 0,30) | Stufe 2 (Rest x 0,38) | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 10 km | 220 | 660 EUR | – | 660 EUR |
| 20 km | 220 | 1.320 EUR | – | 1.320 EUR |
| 30 km | 220 | 1.320 EUR | 836 EUR | 2.156 EUR |
| 40 km | 220 | 1.320 EUR | 1.672 EUR | 2.992 EUR |
| 50 km | 220 | 1.320 EUR | 2.508 EUR | 3.828 EUR |
| 60 km | 220 | 1.320 EUR | 3.344 EUR | 4.664 EUR |
Besonderheiten und Stolperfallen
Einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
Die häufigste Verwechslung: Es zählt nur die einfache Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, nicht der Hin- und Rückweg. Bei 30 km Entfernung werden 30 km angesetzt, nicht 60 km.
Kürzeste Straßenverbindung
Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist (weniger Stau, Autobahn statt Landstraße).
Homeoffice-Tage zählen nicht
An Tagen, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Stattdessen greift die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag).
Mehrere Tätigkeitsstätten
Wer mehrere Standorte anfährt (z.B. Reinigungsobjekte), kann nur die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte als Pendlerpauschale absetzen. Fahrten zwischen Objekten sind Dienstreisen (tatsächliche Kosten oder 0,30 EUR/km für Hin- UND Rückweg).
Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale: Was ist günstiger?
| Entfernung | Pendlerpauschale/Tag | Homeoffice-Pauschale/Tag | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 5 km | 1,50 EUR | 6,00 EUR | Homeoffice |
| 10 km | 3,00 EUR | 6,00 EUR | Homeoffice |
| 15 km | 4,50 EUR | 6,00 EUR | Homeoffice |
| 20 km | 6,00 EUR | 6,00 EUR | Gleich |
| 25 km | 7,90 EUR | 6,00 EUR | Pendler |
| 30 km | 9,80 EUR | 6,00 EUR | Pendler |
| 40 km | 13,60 EUR | 6,00 EUR | Pendler |
| 50 km | 17,40 EUR | 6,00 EUR | Pendler |
CERTISCANs Steuer-Cockpit optimiert automatisch: An Büro-Tagen wird die Pendlerpauschale angesetzt, an Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale – je nachdem, was günstiger ist.
ÖPNV: Tatsächliche Kosten oder Pauschale?
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln haben Arbeitnehmer die Wahl:
| Variante | Berechnung | Wann günstiger? |
|---|---|---|
| Pendlerpauschale | km x 0,30/0,38 x Tage | Bei kurzer Strecke oder günstigem Ticket |
| Tatsächliche Kosten | Jahresticket-Preis | Bei langem Weg oder teurem Ticket |
Höchstbetrag bei ÖPNV: 4.500 EUR/Jahr (bei PKW unbegrenzt).
CERTISCANs Steuer-Cockpit: Automatische Berechnung
Einrichtung
- Entfernung hinterlegen: Entfernung Wohnung – erste Tätigkeitsstätte in km
- Verkehrsmittel angeben: PKW, ÖPNV, Fahrrad (für Optimierung)
- Zeiterfassung nutzen: Arbeitsort wird bei jedem Stempel erfasst
Automatische Berechnung
| Datenquelle | Verwendung |
|---|---|
| Zeiterfassung: Arbeitsort | Büro-Tag = Pendlerpauschale, Home = Homeoffice-Pauschale |
| Hinterlegte Entfernung | km für Berechnung |
| Kalender | Arbeitstage (abzgl. Urlaub, Krankheit, Feiertage) |
| Steuerparameter | 0,30 EUR (1-20 km), 0,38 EUR (ab 21 km) |
Dashboard-Anzeige
Der Mitarbeiter sieht im Steuer-Cockpit:
- Aktuelle Büro-Tage: z.B. 145 von geschätzten 220
- Homeoffice-Tage: z.B. 62
- Pendlerpauschale bisher: z.B. 1.697 EUR
- Homeoffice-Pauschale bisher: z.B. 372 EUR
- Prognose Jahresende: z.B. 2.574 EUR + 540 EUR = 3.114 EUR
- Geschätzte Steuerersparnis: z.B. 1.090 EUR
Disclaimer
Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von individuellen Faktoren ab (Steuersatz, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen).
Praxisbeispiel: Objektleiter mit 3 Büro-Tagen und 2 Homeoffice-Tagen
| Berechnung | Wert |
|---|---|
| Entfernung Wohnung – Büro | 28 km |
| Büro-Tage pro Jahr | 135 |
| Homeoffice-Tage pro Jahr | 90 |
| Pendlerpauschale | (20 x 0,30 x 135) + (8 x 0,38 x 135) = 810 + 410,40 = 1.220,40 EUR |
| Homeoffice-Pauschale | 90 x 6 EUR = 540 EUR |
| Gesamt Werbungskosten | 1.760,40 EUR |
| Steuerersparnis (35 %) | ca. 616 EUR |
Sonderfälle in der Reinigungsbranche
Reinigungskräfte mit wechselnden Einsatzorten
Reinigungskräfte, die täglich verschiedene Objekte anfahren, haben oft keine erste Tätigkeitsstätte im steuerlichen Sinne. In diesem Fall sind alle Fahrten Dienstreisen und können mit 0,30 EUR/km (Hin- UND Rückweg) abgesetzt werden – deutlich günstiger als die Pendlerpauschale.
Objektleiter mit Büro und Objekten
Objektleiter haben meist das Büro als erste Tätigkeitsstätte. Fahrten zu Objekten sind Dienstreisen (tatsächliche Kosten oder 0,30 EUR/km Hin- und Rückweg).
Vergleich: Steuer-Optimierung verschiedener Tools
| Kriterium | CERTISCAN | WISO Steuer | Taxfix | Steuerberater |
|---|---|---|---|---|
| Automatische Tage-Erkennung | Ja (aus Zeiterfassung) | Nein | Nein | Nein |
| Pendler vs. Home Optimierung | Automatisch | Manuell | Manuell | Manuell |
| Arbeitstage-Berechnung | Automatisch (exakt) | Pauschal (230) | Pauschal | Individuell |
| Nachweis für Finanzamt | PDF mit tagesgenauen Daten | Nein | Nein | Nein |
| Preis | Im Tarif enthalten | 30-45 EUR | 40 EUR | 100-300 EUR |
Fazit
Die Pendlerpauschale ist mit 0,30 EUR und 0,38 EUR pro Kilometer eine der wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer. Die Kombination mit der Homeoffice-Pauschale erfordert eine tagesgenaü Zuordnung, die CERTISCAN automatisch aus der Zeiterfassung übernimmt. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung – ohne manuelles Zählen. (Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung.)
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt 2026: 0,30 EUR pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer einfache Entfernung und 0,38 EUR pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Es zählt nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg).
Wie berechne ich die Pendlerpauschale?
Die Formel lautet: Erste 20 km x 0,30 EUR x Arbeitstage + (Gesamt-km - 20) x 0,38 EUR x Arbeitstage. Beispiel bei 35 km Entfernung und 220 Arbeitstagen: (20 x 0,30 x 220) + (15 x 0,38 x 220) = 1.320 + 1.254 = 2.574 EUR.
Gilt die Pendlerpauschale für alle Verkehrsmittel?
Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt für Auto, Fahrrad, E-Bike, Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft und sogar zu Fuss. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind.
Berechnet CERTISCAN die Pendlerpauschale automatisch?
Ja. Das Steuer-Cockpit berechnet die Pendlerpauschale automatisch basierend auf der hinterlegten Entfernung zum Arbeitsplatz und den tatsächlichen Arbeitstagen im Büro (aus der Zeiterfassung). An Homeoffice-Tagen wird stattdessen die Homeoffice-Pauschale berechnet.
Ist Ihr Unternehmen konform?
Testen Sie CERTISCAN 14 Tage kostenlos und bringen Sie Ihre Compliance auf den neuesten Stand.