Minijob-Grenze 2026: 603 EUR und was Arbeitgeber wissen müssen
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 EUR pro Monat (7.236 EUR/Jahr) — 2027 steigt sie auf 633 EUR. Bei Überschreitung droht rückwirkende SV-Pflicht mit Nachzahlung. Alle Regeln, die neue Midijob-Zone ab 603,01 EUR und wie automatische Warnungen teure Fehler verhindern.
Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 EUR pro Monat (7.236 EUR pro Jahr) — und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 EUR. Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro). Eine Überschreitung kann Arbeitgeber teuer zu stehen kommen: Es droht rückwirkende Sozialversicherungspflicht mit Nachzahlungen. CERTISCAN überwacht den Verdienst aller Minijobber in Echtzeit und warnt automatisch, bevor die Grenze reißt.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 17.07.2026
603 EUR
Minijob-Grenze pro Monat seit 01.01.2026 (Jahresgrenze: 7.236 EUR)
633 EUR
Minijob-Grenze ab 01.01.2027 (bereits beschlossen über den Mindestlohn 14,60 EUR)
2.000 EUR
Obergrenze des Midijob-Übergangsbereichs (603,01–2.000 EUR)
Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) liegt 2026 bei 603 EUR pro Monat bzw. 7.236 EUR pro Jahr. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und berechnet sich nach § 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn (2026: 13,90 EUR) × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.
Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?
Bei regelmäßiger Überschreitung der 603-EUR-Grenze wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig — ab 603,01 EUR greift der Midijob-Übergangsbereich. Der Arbeitgeber muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge (AG- und AN-Anteil zusammen rund 40 %) nachzahlen; dazu kommen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat, bei Vorsatz drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 266a StGB.
Seit der Reform 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt — steigt der Mindestlohn, steigt automatisch die Grenze:
Jahr
Mindestlohn
Minijob-Grenze/Monat
Grenze/Jahr
2024
12,41 EUR
538 EUR
6.456 EUR
2025
12,82 EUR
556 EUR
6.672 EUR
2026
13,90 EUR
603 EUR
7.236 EUR
2027
14,60 EUR (beschlossen)
633 EUR
7.596 EUR
Jahr
2024
Mindestlohn
12,41 EUR
Minijob-Grenze/Monat
538 EUR
Grenze/Jahr
6.456 EUR
Jahr
2025
Mindestlohn
12,82 EUR
Minijob-Grenze/Monat
556 EUR
Grenze/Jahr
6.672 EUR
Jahr
2026
Mindestlohn
13,90 EUR
Minijob-Grenze/Monat
603 EUR
Die Berechnung nach § 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3 Monate, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026: 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 → 603 EUR. Für 2027: 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 → 633 EUR. Dahinter steht die Idee: Ein Minijob soll immer rund 10 Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen.
Maximale Arbeitsstunden pro Monat (2026)
Stundenlohn
Max. Stunden/Monat
Max. Stunden/Woche
13,90 EUR (gesetzl. Mindestlohn)
43,4 h
10,0 h
15,00 EUR (Branchenmindestlohn Reinigung LG 1)
40,2 h
9,3 h
16,00 EUR
37,7 h
8,7 h
17,00 EUR
35,5 h
8,2 h
18,40 EUR (Reinigung LG 6)
32,8 h
7,6 h
Stundenlohn
13,90 EUR (gesetzl. Mindestlohn)
Max. Stunden/Monat
43,4 h
Max. Stunden/Woche
10,0 h
Stundenlohn
15,00 EUR (Branchenmindestlohn Reinigung LG 1)
Max. Stunden/Monat
40,2 h
Max. Stunden/Woche
9,3 h
Stundenlohn
16,00 EUR
Max. Stunden/Monat
37,7 h
Max. Stunden/Woche
8,7 h
Stundenlohn
17,00 EUR
Max. Stunden/Monat
In der Gebäudereinigung gilt seit 01/2026 der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn von 15,00 EUR (LG 1) — Details im Beitrag zum Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung. Ihre konkreten Werte berechnet der Minijob-Rechner.
02Was passiert bei Überschreitung?
Die Konsequenzen einer Grenzüberschreitung sind erheblich:
Regelmäßige Überschreitung
Rückwirkende SV-Pflicht: Der Minijob wird zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
Nachzahlung Arbeitgeber: ca. 20 % Arbeitgeber-Anteil SV auf den gesamten Zeitraum
Nachzahlung Arbeitnehmer: ca. 20 % Arbeitnehmer-Anteil SV (rückwirkend nur begrenzt vom Lohn abziehbar — meist bleibt der Arbeitgeber darauf sitzen)
Säumniszuschläge: 1 % pro Monat auf die rückständigen Beiträge (§ 24 SGB IV)
Bei Vorsatz: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist strafbar (§ 266a StGB)
Rechenbeispiel: Nachzahlung bei Überschreitung
Ein Minijobber verdient 6 Monate lang regelmäßig 650 EUR statt maximal 603 EUR:
Position
Betrag
Bruttolohn 6 Monate
3.900 EUR
AG-Anteil SV (ca. 20 %)
ca. 780 EUR
AN-Anteil SV (ca. 20 %)
ca. 780 EUR
Säumniszuschläge (1 %/Monat)
zusätzlich, je nach Dauer
Risiko Arbeitgeber
schnell vierstellig
Position
Bruttolohn 6 Monate
Betrag
3.900 EUR
Position
AG-Anteil SV (ca. 20 %)
Betrag
ca. 780 EUR
Position
AN-Anteil SV (ca. 20 %)
Betrag
ca. 780 EUR
Position
Säumniszuschläge (1 %/Monat)
Betrag
zusätzlich, je nach Dauer
Position
Risiko Arbeitgeber
Betrag
schnell vierstellig
03Die gelegentliche Überschreitung: Ausnahmen
Ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist erlaubt — aber eng begrenzt:
Maximal 2 Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres
Unvorhersehbar: z. B. Krankheitsvertretung — regelmäßig geplante Mehrarbeit zählt nicht
Obergrenze im Ausnahme-Monat: höchstens das Doppelte der Grenze, 2026 also 1.206 EUR
Achtung: In der Reinigungsbranche ist die Überschreitung wegen Krankheitsvertretungen besonders häufig. CERTISCAN protokolliert jeden Fall mit Begründung — wichtig für eine eventuelle Prüfung durch die Minijob-Zentrale oder den Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung.
Wer regelmäßig mehr als 603 EUR verdient, rutscht nicht direkt in die volle Abgabenlast: Zwischen 603,01 und 2.000 EUR greift der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Arbeitnehmer-Beiträgen bei voller sozialer Absicherung. Für die Abrechnung 2026 gilt der Faktor F = 0,6619. Ob sich der Wechsel lohnt, zeigt der Midijob-Rechner.
05Mehrere Minijobs: Zusammenrechnung
Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet:
Konstellation
SV-Pflicht?
Ergebnis
1 Minijob (bis 603 EUR)
Nein
Pauschalabgaben
1 Hauptjob + 1 Minijob
Nein
Minijob bleibt abgabenfrei
1 Hauptjob + 2 Minijobs
2. Minijob wird SV-pflichtig
Zusammenrechnung mit Hauptjob
06Automatische Grenzüberwachung mit CERTISCAN
CERTISCAN überwacht den Verdienst aller Minijobber in Echtzeit:
Warnstufen (2026)
Stufe
Schwellenwert
Aktion
Grün
0–79 % (bis ca. 482 EUR)
Keine Warnung
Gelb
80–94 % (ca. 482–572 EUR)
Info an Vorgesetzten
Rot
95–100 % (ca. 573–603 EUR)
Warnung an HR + Vorgesetzten
Die Schwellen passen sich der jeweils gültigen Grenze automatisch an — zum Jahreswechsel 2027 also auf 633 EUR.
So funktioniert die Überwachung
[Zeiterfassung](/module/zeiterfassung): Minijobber stempeln per QR-Code oder App
Die Reinigungsbranche beschäftigt traditionell einen hohen Anteil geringfügig Beschäftigter — mit typischen Risiken:
Nachtarbeit und Wochenendarbeit sind häufig — Zuschläge müssen korrekt behandelt werden
Saisonale Schwankungen: Sonderreinigungen im Frühjahr/Herbst erhöhen die Stunden
Krankheitsvertretungen: Häufigster Grund für gelegentliche Überschreitung
Mehrere Auftraggeber: Reinigungskräfte arbeiten oft bei mehreren Unternehmen — Zusammenrechnungs-Falle
Lohnsteigerungen: Steigt der Branchenmindestlohn (2026: 15,00 EUR), sinken die möglichen Stunden je Minijob — Schichtpläne müssen nachziehen
Was bei der Zeiterfassung von Minijobbern konkret zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag Zeiterfassung für Minijobber.
08Steuerfreie Zuschläge bei Minijobs
Bestimmte Zuschläge sind unter den Grenzen des § 3b EStG steuerfrei und in der Regel beitragsfrei — sie zählen dann nicht zur Minijob-Grenze:
Zuschlag
Steuerfrei (§ 3b EStG)
Zählt zur 603-EUR-Grenze
Nachtzuschlag
Bis 25 % (0–4 Uhr: bis 40 %)
Nein (im steuerfreien Rahmen)
Sonntagszuschlag
Bis 50 %
Nein (im steuerfreien Rahmen)
Feiertagszuschlag
Bis 125 % (150 % an Weihnachten/1. Mai)
Nein (im steuerfreien Rahmen)
CERTISCAN berechnet diese Zuschläge automatisch und zeigt korrekt an, welcher Anteil zur 603-EUR-Grenze zählt und welcher nicht.
09Fazit
Die Minijob-Grenze von 603 EUR (2026) bzw. 633 EUR (2027) ist für Reinigungsunternehmen mit vielen geringfügig Beschäftigten ein ständiges Risiko — zumal steigende Tariflöhne die möglichen Stunden je Minijob Jahr für Jahr drücken. Manuelle Überwachung versagt bei 20+ Minijobbern mit wechselnden Schichten und Zuschlägen. CERTISCAN automatisiert die Grenzüberwachung, warnt rechtzeitig und verhindert teure Nachzahlungen.
Darf ein Minijobber gelegentlich mehr als 603 EUR verdienen?
Ja, aber nur gelegentlich und unvorhersehbar: in maximal 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, z. B. wegen einer Krankheitsvertretung — und im Ausnahme-Monat höchstens das Doppelte der Grenze (2026: 1.206 EUR). Planbare Mehrarbeit zählt nicht als unvorhersehbar.
Wie warnt CERTISCAN vor der Grenzüberschreitung?
CERTISCAN berechnet in Echtzeit den aktuellen Monatsverdienst jedes Minijobbers. Bei 80 % der Grenze (2026: ca. 482 EUR) erscheint eine gelbe Warnung, bei 95 % (ca. 573 EUR) eine rote Warnung. Vorgesetzte und HR erhalten Push-Benachrichtigungen; die Schwellen folgen automatisch der jeweils gültigen Jahresgrenze.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Zum 01.01.2027 steigt die Grenze auf 633 EUR pro Monat (7.596 EUR pro Jahr), weil der gesetzliche Mindestlohn per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung auf 14,60 EUR steigt. Beide Werte sind bereits beschlossen — Arbeitgeber können Schichtpläne und Verträge frühzeitig anpassen.
Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.