Gefaehrdungsbeurteilung erstellen: Pflicht & Vorlage
Die Gefaehrdungsbeurteilung nach ArbSchG §5 ist die zentrale Pflicht jedes Arbeitgebers im Arbeitsschutz – und sie muss alle relevanten Gefaehrdungen erfassen, von mechanischen Gefahren bis hin zu psychischen Belastungen.
Rechtsgrundlagen
- ArbSchG §5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Pflicht)
- ArbSchG §6: Dokumentation der Gefaehrdungsbeurteilung (Pflicht)
- BetrSichV §3: Gefaehrdungsbeurteilung fuer Arbeitsmittel
- GefStoffV §6: Gefaehrdungsbeurteilung fuer Gefahrstoffe
- ArbStaettV §3: Gefaehrdungsbeurteilung fuer Arbeitsstaetten
- MuSchG §10: Gefaehrdungsbeurteilung fuer schwangere Mitarbeiterinnen
Der 7-Schritte-Prozess
Schritt 1: Arbeitsbereiche und Taetigkeiten festlegen
- Alle Arbeitsbereiche/Arbeitsplaetze identifizieren
- Taetigkeiten und Arbeitsablaeufe beschreiben
- Gleichartige Arbeitsplaetze gruppieren (Typ-GBU)
- Besondere Personengruppen beruecksichtigen (Schwangere, Jugendliche, Behinderte)
Schritt 2: Gefaehrdungen ermitteln
Die 11 Gefaehrdungsfaktoren nach GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie):
| Nr. | Gefaehrdungsfaktor | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Mechanische Gefaehrdungen | Quetschen, Schneiden, Sturzgefahr |
| 2 | Elektrische Gefaehrdungen | Stromschlag, Lichtbogen |
| 3 | Gefahrstoffe | Chemikalien, Staub, Daempfe |
| 4 | Biologische Gefaehrdungen | Viren, Bakterien, Schimmel |
| 5 | Brand- und Explosionsgefaehrdungen | Brennbare Stoffe, Zuendquellen |
| 6 | Thermische Gefaehrdungen | Hitze, Kaelte, heisse Oberflaechen |
| 7 | Physikalische Einwirkungen | Laerm, Vibration, Strahlung |
| 8 | Arbeitsumgebung | Beleuchtung, Klima, Raum |
| 9 | Physische Belastungen | Heben, Tragen, Zwangshaltungen |
| 10 | Psychische Belastungen | Zeitdruck, Monotonie, Konflikte |
| 11 | Sonstige Gefaehrdungen | Tiere, Alleinarbeit, Verkehr |
Schritt 3: Risiken bewerten
Risiko-Matrix (Wahrscheinlichkeit × Schwere):
| Geringe Schwere | Mittlere Schwere | Hohe Schwere | Sehr hohe Schwere | |
|---|---|---|---|---|
| Haeufig | Mittel | Hoch | Sehr hoch | Kritisch |
| Gelegentlich | Niedrig | Mittel | Hoch | Sehr hoch |
| Selten | Niedrig | Niedrig | Mittel | Hoch |
| Unwahrscheinlich | Vernachlaessigbar | Niedrig | Niedrig | Mittel |
- Kritisch/Sehr hoch: Sofortige Massnahme erforderlich, ggf. Taetigkeit einstellen
- Hoch: Kurzfristige Massnahme (innerhalb 1 Woche)
- Mittel: Mittelfristige Massnahme (innerhalb 3 Monaten)
- Niedrig: Langfristige Planung, Restrisiko akzeptabel
- Vernachlaessigbar: Keine Massnahme erforderlich
Schritt 4: Massnahmen festlegen (TOP-Prinzip)
Massnahmen muessen in dieser Reihenfolge geprueft werden:
- T – Technische Massnahmen (hoechste Prioritaet)
- O – Organisatorische Massnahmen
- P – Persoenliche Massnahmen (niedrigste Prioritaet)
Schritt 5: Massnahmen umsetzen
- Verantwortliche benennen
- Fristen setzen
- Budget bereitstellen
- Mitarbeiter informieren und schulen
- Umsetzung dokumentieren
Schritt 6: Wirksamkeit pruefen
- Hat die Massnahme das Risiko reduziert?
- Sind neue Gefaehrdungen entstanden?
- Wird die Massnahme akzeptiert und eingehalten?
- Messung: Unfallzahlen, Fehlzeiten, Mitarbeiterfeedback
Schritt 7: GBU fortschreiben
- Bei jeder wesentlichen Aenderung aktualisieren
- Regelmaessige Ueberpruefung (jaehrlich empfohlen)
- Dokumentation stets aktuell halten
- Erfahrungen aus Unfaellen/Beinahe-Unfaellen einarbeiten
Psychische Belastung: Die vergessene Pflicht
Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen explizit im ArbSchG verankert. Gefaehrdungsfaktoren:
- Arbeitsinhalt: Monotonie, Unterforderung, Ueberforderung, emotionale Belastung
- Arbeitsorganisation: Zeitdruck, unregelmaessige Arbeitszeiten, haeufige Unterbrechungen
- Soziale Beziehungen: Konflikte, Mobbing, fehlende Unterstuetzung, Fuehrungsverhalten
- Arbeitsumgebung: Laerm, Beleuchtung, Klima, beengte Verhaeltnisse
- Neue Arbeitsformen: Homeoffice, staendige Erreichbarkeit, Informationsueberflutung
Methoden zur Erfassung
- Mitarbeiterbefragung (standardisierte Fragebogen, z.B. COPSOQ)
- Beobachtungsinterviews (Arbeitsplatzbegehung mit Gespraech)
- Moderierte Workshops (Gruppengespraech mit Moderation)
- Arbeitssituationsanalyse (strukturierte Beobachtung)
Dokumentationspflicht
ArbSchG §6 fordert die Dokumentation von:
- Ergebnis der Gefaehrdungsbeurteilung (welche Gefaehrdungen bestehen)
- Festgelegte Massnahmen (was wird dagegen getan)
- Ergebnis der Ueberpruefung (war die Massnahme wirksam)
Weiterführende Ressourcen
Fazit
Die Gefaehrdungsbeurteilung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern der wirksamste Hebel fuer sicheres Arbeiten. Mit dem 7-Schritte-Prozess, der Risiko-Matrix und dem TOP-Prinzip schaffen Sie eine systematische Grundlage – auch fuer psychische Belastungen.
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Häufig gestellte Fragen
Wer muss eine Gefaehrdungsbeurteilung erstellen?
Jeder Arbeitgeber, unabhaengig von der Betriebsgroesse. Auch bei einem einzigen Mitarbeiter ist die Gefaehrdungsbeurteilung Pflicht (ArbSchG §5). Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, die Durchfuehrung kann an die Fachkraft fuer Arbeitssicherheit oder qualifizierte Mitarbeiter delegiert werden.
Wie oft muss die Gefaehrdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Bei jeder wesentlichen Aenderung: Neue Arbeitsmittel, neue Arbeitsverfahren, neue Gefahrstoffe, Umzug, nach Arbeitsunfaellen, bei neuen gesetzlichen Anforderungen. Zusaetzlich empfiehlt die BAuA eine regelmaessige Ueberpruefung (jaehrlich). Die Dokumentation muss stets aktuell sein.
Muss die psychische Belastung in der Gefaehrdungsbeurteilung beruecksichtigt werden?
Ja, seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz explizit im ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6 verankert. Dies umfasst: Arbeitsintensitaet, Arbeitszeit, Handlungsspielraum, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen (Homeoffice).
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