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Entgeltfortzahlung: 6 Wochen Regel erklärt

Christoph Schulz20. August 20267 Min. Lesezeit
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Entgeltfortzahlung: Die 6-Wochen-Regel im Detail erklärt

Erkrankt ein Arbeitnehmer, hat er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Weiterzahlung seines Gehalts für bis zu sechs Wochen. Für Arbeitgeber bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung – besonders bei längeren Ausfällen. CERTISCAN hilft mit dem People-Modul, Entgeltfortzahlungszeiträume automatisch zu tracken und den Übergang zum Krankengeld nahtlos zu dokumentieren.

Rechtsgrundlage: §3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Das EFZG regelt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die zentrale Norm ist §3 Abs. 1 EFZG:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Voraussetzungen im Überblick

VoraussetzungDetails
Arbeitsverhältnis bestehtAuch Teilzeit, Minijob, befristete Verträge
Wartezeit erfüllt4 Wochen ununterbrochene Beschäftigung
Arbeitsunfähigkeit durch KrankheitÄrztlich festgestellt
Kein EigenverschuldenKein grob fahrlässiges Verhalten
Kausaler ZusammenhangKrankheit muss alleinige Ursache sein

Die 4-Wochen-Wartezeit

Ein häufig übersehener Punkt: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nicht sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Nach §3 Abs. 3 EFZG muss das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden haben.

Beispiel: Ein neuer Mitarbeiter beginnt am 1. März und wird am 20. März krank. Da die 4-Wochen-Frist erst am 29. März endet, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Stattdessen erhält der Mitarbeiter ab dem 1. Tag Krankengeld von der Krankenkasse.

CERTISCAN erfasst das Eintrittsdatum jedes Mitarbeiters und berechnet automatisch, ob die Wartezeit erfüllt ist. Im People-Modul wird der Status transparent angezeigt.

Höhe der Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung beträgt 100% des regelmäßigen Arbeitsentgelts – nicht nur das Grundgehalt, sondern inklusive:

  • Regelmäßige Zulagen und Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag)
  • Provisionen (Durchschnitt der letzten 12 Monate)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge (Firmenwagen, Jobticket)
Nicht einbezogen werden:
  • Einmalige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, je nach Vereinbarung)
  • Überstundenvergütung (nur wenn regelmäßig geleistet)
  • Aufwandsentschädigungen (Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand)

Berechnungsbeispiel

PositionBetrag
Grundgehalt3.200 EUR
Regelmäßiger Nachtzuschlag180 EUR
Vermögenswirksame Leistung40 EUR
Entgeltfortzahlung/Monat3.420 EUR

Die 6-Wochen-Frist: Berechnung und Fallstricke

Die Entgeltfortzahlung läuft für maximal 42 Kalendertage (6 Wochen) ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dabei zählen auch Wochenenden und Feiertage mit.

Fristberechnung

  • Start: Erster Tag der Arbeitsunfähigkeit (nicht der Tag der Krankmeldung)
  • Ende: Nach 42 Kalendertagen
  • Zählung: Kalendertage, nicht Arbeitstage
Beispiel: Arbeitsunfähig seit 1. August → Entgeltfortzahlung bis einschließlich 11. September → Ab 12. September Krankengeld.

Fortsetzungserkrankung: Wann beginnt die Frist neu?

Die Fortsetzungserkrankung ist einer der komplexesten Bereiche des Entgeltfortzahlungsrechts. §3 Abs. 1 Satz 2 EFZG regelt:

Die 6-Wochen-Frist beginnt erneut, wenn:

  • Zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens 6 Monate liegen, oder
  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit 12 Monate vergangen sind.
SzenarioNeue 6 Wochen?Begründung
Gleiche Krankheit, 3 Monate PauseNeinWeniger als 6 Monate zwischen den AU
Gleiche Krankheit, 7 Monate PauseJaMehr als 6 Monate zwischen den AU
Andere Krankheit, 1 Woche PauseJaVerschiedene Krankheiten = neue Frist
Gleiche Krankheit nach 13 MonatenJaMehr als 12 Monate seit erster AU
Beweislast: Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt. In der Praxis geschieht dies über ein ärztliches Attest, das ausdrücklich eine andere Diagnose bestätigt.

CERTISCAN trackt sämtliche Krankheitszeiträume im People-Modul und warnt automatisch, wenn die 6-Wochen-Frist für eine bestimmte Diagnose-Kategorie erschöpft ist.

Krankengeld nach 6 Wochen

Ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung in Form von Krankengeld:

KriteriumEntgeltfortzahlungKrankengeld
ZahltArbeitgeberKrankenkasse
Höhe100% des Bruttogehalts70% Brutto, max. 90% Netto
DauerMax. 42 TageMax. 78 Wochen (in 3 Jahren)
SozialabgabenArbeitgeber zahlt vollKasse zahlt AG-Anteil
ObergrenzeKeineBeitragsbemessungsgrenze

Berechnung des Krankengeldes 2026

Das Krankengeld berechnet sich wie folgt:

  • 70% des Bruttogehalts (max. Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.175 EUR/Monat)
  • Aber nicht mehr als 90% des Nettogehalts
  • Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
Beispiel: Bei 3.200 EUR Brutto (ca. 2.100 EUR Netto):
  • 70% von 3.200 = 2.240 EUR
  • 90% von 2.100 = 1.890 EUR
  • Krankengeld = 1.890 EUR (niedrigerer Wert)
  • Abzüglich SV-Beiträge ≈ 1.655 EUR Auszahlung

Eigenverschulden: Wann entfällt der Anspruch?

Der Anspruch entfällt bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtsprechung legt hier einen strengen Maßstab an:

Eigenverschulden wird angenommen bei:

  • Trunkenheit am Steuer mit Unfall

  • Schlägereien (selbst angefangen)

  • Extremsportarten ohne Sicherheitsvorkehrungen


Kein Eigenverschulden bei:
  • Sportunfällen bei üblichen Sportarten (auch Fußball, Skifahren)

  • Unfällen im Haushalt

  • Erkrankungen durch ungesunde Lebensweise


Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit

  • Unverzügliche Meldung: Arbeitgeber muss sofort informiert werden (Anruf, E-Mail)
  • eAU: Seit Oktober 2023 wird die elektronische AU direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft sie dort ab.
  • Mitwirkung bei Genesung: Keine genesungswidrigen Aktivitäten
  • Erreichbarkeit: Für Rückfragen des Arbeitgebers (in zumutbarem Rahmen)

Besonderheiten bei Minijob und Teilzeit

Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben nach Erfüllung der 4-Wochen-Wartezeit vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem regelmäßigen Verdienst – bei schwankenden Stunden wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen herangezogen.

Kein Anspruch bei Kur und Reha?

Eine häufige Fehleinschätzung: Auch bei einer bewilligten Kur oder Reha besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern die Maßnahme von einem Sozialversicherungsträger bewilligt wurde und Arbeitsunfähigkeit besteht. Die 6-Wochen-Frist wird auf die Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit angerechnet.

Arbeitgeberwechsel und Entgeltfortzahlung

Wechselt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, beginnt die 4-Wochen-Wartezeit beim neuen Arbeitgeber erneut. Vorherige Zeiten beim alten Arbeitgeber werden nicht angerechnet. Ebenso beginnt die 6-Wochen-Frist beim neuen Arbeitgeber neu – vorherige Krankheitstage beim alten Arbeitgeber zählen nicht mit.

So trackt CERTISCAN Entgeltfortzahlung automatisch

Das CERTISCAN People-Modul bietet umfassende Funktionen zur Verwaltung von Krankmeldungen:

  • Automatische Fristberechnung: System berechnet die 42-Tage-Frist ab dem ersten AU-Tag
  • Fortsetzungserkrankungs-Check: Warnung bei wiederholter Krankheit mit gleicher Diagnose-Kategorie innerhalb von 6 Monaten
  • Krankengeld-Übergang: Automatische Benachrichtigung 7 Tage vor Ablauf der Entgeltfortzahlung
  • Dashboard-Übersicht: Alle aktuellen Krankheitsfälle mit Restanspruch auf einen Blick
  • DATEV-Export: Korrekte Lohnabrechnung mit automatischer Umstellung auf Krankengeld

Kosten für den Arbeitgeber: Ein Rechenbeispiel

PositionBetrag
Durchschnittlicher Krankenstand7,5% (BAuA 2025)
Mitarbeiter im Unternehmen30
Durchschnittliches Bruttogehalt2.800 EUR
AG-Lohnnebenkosten (ca. 21%)588 EUR
Kosten pro Krankheitstag≈ 160 EUR
Durchschnittliche AU-Dauer14 Tage
Jährliche Kosten Entgeltfortzahlung≈ 151.200 EUR
Umso wichtiger ist eine transparente Dokumentation aller Fehlzeiten. CERTISCAN macht diese Kosten sichtbar und hilft, Muster frühzeitig zu erkennen – natürlich datenschutzkonform und ohne Einsicht in Diagnosen.

Fazit: Entgeltfortzahlung korrekt managen

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein fundamentales Arbeitnehmerrecht, das Arbeitgeber korrekt umsetzen müssen. Besonders die Regeln zur Fortsetzungserkrankung und zur Wartezeit bergen Fehlerquellen, die zu Über- oder Unterzahlungen führen können.

Mit CERTISCAN behalten Sie den Überblick über alle Krankheitszeiten, Fristen und Ansprüche – automatisch und revisionssicher.

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Häufig gestellte Fragen

Wann beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach §3 Abs. 3 EFZG erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wer in den ersten vier Wochen krank wird, erhält stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse.

Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?

Nach 6 Wochen (42 Kalendertagen) endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Ab dem 43. Tag zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts, für bis zu 78 Wochen.

Was ist eine Fortsetzungserkrankung?

Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Die 6-Wochen-Frist beginnt nur dann erneut, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens 6 Monate liegen oder seit Beginn der ersten Erkrankung 12 Monate vergangen sind.

Muss ich am ersten Krankheitstag eine AU vorlegen?

Seit Oktober 2023 reicht der Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt bei der Krankenkasse ab. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Eine ärztliche Bescheinigung ist spätestens ab dem 4. Tag erforderlich, der Arbeitgeber kann sie aber auch ab dem 1. Tag verlangen.

Verliere ich meinen Anspruch bei Eigenverschulden?

Ja, bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit entfällt der Anspruch nach §3 Abs. 1 EFZG. Allerdings wird Eigenverschulden nur bei grobem Verschulden angenommen, z.B. bei Trunkenheit am Steuer oder extrem riskanten Sportarten. Normale Sportunfälle gelten nicht als selbstverschuldet.

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CS
Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN