Entgeltfortzahlung: 6 Wochen Regel erklärt
Entgeltfortzahlung: Die 6-Wochen-Regel im Detail erklärt
Erkrankt ein Arbeitnehmer, hat er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Weiterzahlung seines Gehalts für bis zu sechs Wochen. Für Arbeitgeber bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung – besonders bei längeren Ausfällen. CERTISCAN hilft mit dem People-Modul, Entgeltfortzahlungszeiträume automatisch zu tracken und den Übergang zum Krankengeld nahtlos zu dokumentieren.
Rechtsgrundlage: §3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Das EFZG regelt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die zentrale Norm ist §3 Abs. 1 EFZG:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Arbeitsverhältnis besteht | Auch Teilzeit, Minijob, befristete Verträge |
| Wartezeit erfüllt | 4 Wochen ununterbrochene Beschäftigung |
| Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit | Ärztlich festgestellt |
| Kein Eigenverschulden | Kein grob fahrlässiges Verhalten |
| Kausaler Zusammenhang | Krankheit muss alleinige Ursache sein |
Die 4-Wochen-Wartezeit
Ein häufig übersehener Punkt: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nicht sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Nach §3 Abs. 3 EFZG muss das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden haben.
Beispiel: Ein neuer Mitarbeiter beginnt am 1. März und wird am 20. März krank. Da die 4-Wochen-Frist erst am 29. März endet, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Stattdessen erhält der Mitarbeiter ab dem 1. Tag Krankengeld von der Krankenkasse.
CERTISCAN erfasst das Eintrittsdatum jedes Mitarbeiters und berechnet automatisch, ob die Wartezeit erfüllt ist. Im People-Modul wird der Status transparent angezeigt.
Höhe der Entgeltfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung beträgt 100% des regelmäßigen Arbeitsentgelts – nicht nur das Grundgehalt, sondern inklusive:
- Regelmäßige Zulagen und Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag)
- Provisionen (Durchschnitt der letzten 12 Monate)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge (Firmenwagen, Jobticket)
- Einmalige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, je nach Vereinbarung)
- Überstundenvergütung (nur wenn regelmäßig geleistet)
- Aufwandsentschädigungen (Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand)
Berechnungsbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgehalt | 3.200 EUR |
| Regelmäßiger Nachtzuschlag | 180 EUR |
| Vermögenswirksame Leistung | 40 EUR |
| Entgeltfortzahlung/Monat | 3.420 EUR |
Die 6-Wochen-Frist: Berechnung und Fallstricke
Die Entgeltfortzahlung läuft für maximal 42 Kalendertage (6 Wochen) ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dabei zählen auch Wochenenden und Feiertage mit.
Fristberechnung
- Start: Erster Tag der Arbeitsunfähigkeit (nicht der Tag der Krankmeldung)
- Ende: Nach 42 Kalendertagen
- Zählung: Kalendertage, nicht Arbeitstage
Fortsetzungserkrankung: Wann beginnt die Frist neu?
Die Fortsetzungserkrankung ist einer der komplexesten Bereiche des Entgeltfortzahlungsrechts. §3 Abs. 1 Satz 2 EFZG regelt:
Die 6-Wochen-Frist beginnt erneut, wenn:
- Zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens 6 Monate liegen, oder
- seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit 12 Monate vergangen sind.
| Szenario | Neue 6 Wochen? | Begründung |
|---|---|---|
| Gleiche Krankheit, 3 Monate Pause | Nein | Weniger als 6 Monate zwischen den AU |
| Gleiche Krankheit, 7 Monate Pause | Ja | Mehr als 6 Monate zwischen den AU |
| Andere Krankheit, 1 Woche Pause | Ja | Verschiedene Krankheiten = neue Frist |
| Gleiche Krankheit nach 13 Monaten | Ja | Mehr als 12 Monate seit erster AU |
CERTISCAN trackt sämtliche Krankheitszeiträume im People-Modul und warnt automatisch, wenn die 6-Wochen-Frist für eine bestimmte Diagnose-Kategorie erschöpft ist.
Krankengeld nach 6 Wochen
Ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung in Form von Krankengeld:
| Kriterium | Entgeltfortzahlung | Krankengeld |
|---|---|---|
| Zahlt | Arbeitgeber | Krankenkasse |
| Höhe | 100% des Bruttogehalts | 70% Brutto, max. 90% Netto |
| Dauer | Max. 42 Tage | Max. 78 Wochen (in 3 Jahren) |
| Sozialabgaben | Arbeitgeber zahlt voll | Kasse zahlt AG-Anteil |
| Obergrenze | Keine | Beitragsbemessungsgrenze |
Berechnung des Krankengeldes 2026
Das Krankengeld berechnet sich wie folgt:
- 70% des Bruttogehalts (max. Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.175 EUR/Monat)
- Aber nicht mehr als 90% des Nettogehalts
- Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
- 70% von 3.200 = 2.240 EUR
- 90% von 2.100 = 1.890 EUR
- Krankengeld = 1.890 EUR (niedrigerer Wert)
- Abzüglich SV-Beiträge ≈ 1.655 EUR Auszahlung
Eigenverschulden: Wann entfällt der Anspruch?
Der Anspruch entfällt bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtsprechung legt hier einen strengen Maßstab an:
Eigenverschulden wird angenommen bei:
- Trunkenheit am Steuer mit Unfall
- Schlägereien (selbst angefangen)
- Extremsportarten ohne Sicherheitsvorkehrungen
Kein Eigenverschulden bei:
- Sportunfällen bei üblichen Sportarten (auch Fußball, Skifahren)
- Unfällen im Haushalt
- Erkrankungen durch ungesunde Lebensweise
Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit
- Unverzügliche Meldung: Arbeitgeber muss sofort informiert werden (Anruf, E-Mail)
- eAU: Seit Oktober 2023 wird die elektronische AU direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft sie dort ab.
- Mitwirkung bei Genesung: Keine genesungswidrigen Aktivitäten
- Erreichbarkeit: Für Rückfragen des Arbeitgebers (in zumutbarem Rahmen)
Besonderheiten bei Minijob und Teilzeit
Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben nach Erfüllung der 4-Wochen-Wartezeit vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem regelmäßigen Verdienst – bei schwankenden Stunden wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen herangezogen.
Kein Anspruch bei Kur und Reha?
Eine häufige Fehleinschätzung: Auch bei einer bewilligten Kur oder Reha besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern die Maßnahme von einem Sozialversicherungsträger bewilligt wurde und Arbeitsunfähigkeit besteht. Die 6-Wochen-Frist wird auf die Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit angerechnet.
Arbeitgeberwechsel und Entgeltfortzahlung
Wechselt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, beginnt die 4-Wochen-Wartezeit beim neuen Arbeitgeber erneut. Vorherige Zeiten beim alten Arbeitgeber werden nicht angerechnet. Ebenso beginnt die 6-Wochen-Frist beim neuen Arbeitgeber neu – vorherige Krankheitstage beim alten Arbeitgeber zählen nicht mit.
So trackt CERTISCAN Entgeltfortzahlung automatisch
Das CERTISCAN People-Modul bietet umfassende Funktionen zur Verwaltung von Krankmeldungen:
- Automatische Fristberechnung: System berechnet die 42-Tage-Frist ab dem ersten AU-Tag
- Fortsetzungserkrankungs-Check: Warnung bei wiederholter Krankheit mit gleicher Diagnose-Kategorie innerhalb von 6 Monaten
- Krankengeld-Übergang: Automatische Benachrichtigung 7 Tage vor Ablauf der Entgeltfortzahlung
- Dashboard-Übersicht: Alle aktuellen Krankheitsfälle mit Restanspruch auf einen Blick
- DATEV-Export: Korrekte Lohnabrechnung mit automatischer Umstellung auf Krankengeld
Kosten für den Arbeitgeber: Ein Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Durchschnittlicher Krankenstand | 7,5% (BAuA 2025) |
| Mitarbeiter im Unternehmen | 30 |
| Durchschnittliches Bruttogehalt | 2.800 EUR |
| AG-Lohnnebenkosten (ca. 21%) | 588 EUR |
| Kosten pro Krankheitstag | ≈ 160 EUR |
| Durchschnittliche AU-Dauer | 14 Tage |
| Jährliche Kosten Entgeltfortzahlung | ≈ 151.200 EUR |
Fazit: Entgeltfortzahlung korrekt managen
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein fundamentales Arbeitnehmerrecht, das Arbeitgeber korrekt umsetzen müssen. Besonders die Regeln zur Fortsetzungserkrankung und zur Wartezeit bergen Fehlerquellen, die zu Über- oder Unterzahlungen führen können.
Mit CERTISCAN behalten Sie den Überblick über alle Krankheitszeiten, Fristen und Ansprüche – automatisch und revisionssicher.
Häufig gestellte Fragen
Wann beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach §3 Abs. 3 EFZG erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wer in den ersten vier Wochen krank wird, erhält stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse.
Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?
Nach 6 Wochen (42 Kalendertagen) endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Ab dem 43. Tag zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts, für bis zu 78 Wochen.
Was ist eine Fortsetzungserkrankung?
Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Die 6-Wochen-Frist beginnt nur dann erneut, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens 6 Monate liegen oder seit Beginn der ersten Erkrankung 12 Monate vergangen sind.
Muss ich am ersten Krankheitstag eine AU vorlegen?
Seit Oktober 2023 reicht der Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt bei der Krankenkasse ab. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Eine ärztliche Bescheinigung ist spätestens ab dem 4. Tag erforderlich, der Arbeitgeber kann sie aber auch ab dem 1. Tag verlangen.
Verliere ich meinen Anspruch bei Eigenverschulden?
Ja, bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit entfällt der Anspruch nach §3 Abs. 1 EFZG. Allerdings wird Eigenverschulden nur bei grobem Verschulden angenommen, z.B. bei Trunkenheit am Steuer oder extrem riskanten Sportarten. Normale Sportunfälle gelten nicht als selbstverschuldet.
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