CSRD Berichtspflicht 2026: Wer muss berichten?
CSRD Berichtspflicht 2026: Wer muss berichten?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die bedeutendste Änderung in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung seit Einführung der CSR-Richtlinie 2014. Ab dem Geschäftsjahr 2025 – also mit Bericht in 2026 – müssen alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern einen standardisierten Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlichen. CERTISCAN unterstützt Unternehmen mit dem ESG-Modul bei der automatisierten Datenerfassung und Erstellung VSME-kompatibler Reports.
Der CSRD-Zeitplan im Überblick
Die Einführung erfolgt in drei Stufen:
| Stufe | Geschäftsjahr | Bericht fällig | Betroffene Unternehmen | Geschätzte Anzahl (DE) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2024 | 2025 | Große kapitalmarktorientierte Unternehmen >500 MA (bisher NFRD-pflichtig) | ca. 500 |
| 2 | 2025 | 2026 | Alle großen Unternehmen (2 von 3: >250 MA, >50 Mio. EUR Umsatz, >25 Mio. EUR Bilanzsumme) | ca. 15.000 |
| 3 | 2026 | 2027 | Börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute | ca. 2.000 |
ESRS: Die 12 Berichtsstandards
Die ESRS wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und am 31. Juli 2023 von der EU-Kommission als delegierte Verordnung verabschiedet:
Übergreifende Standards
| Standard | Inhalt | Pflicht? |
|---|---|---|
| ESRS 1 | Allgemeine Anforderungen (Grundprinzipien, Berichtsstruktur) | Ja, für alle |
| ESRS 2 | Allgemeine Angaben (Governance, Strategie, Wesentlichkeitsanalyse) | Ja, für alle |
Themenspezifische Standards
| Standard | Thema | Pflicht? |
|---|---|---|
| ESRS E1 | Klimawandel (Scope 1, 2, 3, Übergangspläne) | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS E2 | Umweltverschmutzung (Luft, Wasser, Boden) | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS E3 | Wasser- und Meeresressourcen | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS E4 | Biodiversität und Ökosysteme | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS E5 | Kreislaufwirtschaft (Abfall, Ressourcennutzung) | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS S1 | Eigene Belegschaft (Arbeitsbedingungen, Vielfalt) | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS S3 | Betroffene Gemeinschaften | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS S4 | Verbraucher und Endnutzer | Nach Wesentlichkeit |
| ESRS G1 | Unternehmenspolitik (Korruption, Lobbying, Whistleblowing) | Nach Wesentlichkeit |
Die Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality)
Die CSRD führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein:
- Financial Materiality (Outside-in): Welche Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich auf das Unternehmen aus? (z. B. Klimawandel erhöht Versicherungskosten)
- Impact Materiality (Inside-out): Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? (z. B. CO2-Emissionen durch Pendeln)
Was genau muss berichtet werden?
Für jedes als wesentlich identifizierte Thema verlangt die ESRS drei Arten von Angaben:
1. Governance und Strategie
- Wie ist Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung verankert?
- Welche Nachhaltigkeitsziele hat das Unternehmen definiert?
- Wie werden Nachhaltigkeitsrisiken gesteuert?
2. Maßnahmen und Kennzahlen
- Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen?
- Welche Kennzahlen (KPIs) werden erhoben?
- Wie ist der Fortschritt gegenüber den Zielen?
3. Datenpunkte (Metrics)
Für ESRS E1 (Klimawandel) sind beispielsweise folgende Datenpunkte erforderlich:
| Datenpunkt | Beschreibung | CERTISCAN-Quelle |
|---|---|---|
| Scope-1-Emissionen | Direkte Emissionen (eigene Quellen) | Manuell/Standortdaten |
| Scope-2-Emissionen | Eingekaufter Strom | Standort-Energiequellen |
| Scope-3-Emissionen | Wertschöpfungskette (15 Kategorien) | Automatisch aus TaxProfile + Zeiterfassung |
| Energieverbrauch gesamt | In MWh | Standort-Energiedaten |
| Anteil erneuerbarer Energie | In % | Standort-Energiequellen |
| CO2-Reduktionsziel | Absolut oder intensitätsbasiert | ESG-Modul Zieldefinition |
CSRD und die Lieferkette: Indirekter Druck auf KMU
Auch wenn ein KMU nicht direkt unter die CSRD fällt, kann es indirekt betroffen sein. Große Unternehmen müssen nach ESRS S2 über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette berichten. Das bedeutet:
- Auftraggeber fragen ESG-Daten von ihren Subunternehmern ab
- Lieferanten-Fragebögen werden Standard
- Wer keine Daten liefern kann, wird bei Ausschreibungen benachteiligt
Vergleich: CSRD-Reporting-Ansätze
| Ansatz | Kosten (Jahr 1) | Dauer | Eignung |
|---|---|---|---|
| Externe Berater (Big 4) | 50.000-100.000 EUR | 6-12 Monate | Große Unternehmen, komplexe Wertschöpfungskette |
| Externe Berater (Mittelstand) | 20.000-50.000 EUR | 3-6 Monate | Mittelstand mit >500 MA |
| ESG-Software (SAP, Sphera) | 30.000-80.000 EUR/Jahr | 3-6 Monate Implementierung | Große Unternehmen |
| ESG-Software (spezialisiert) | 5.000-15.000 EUR/Jahr | 1-3 Monate | Mittelstand |
| CERTISCAN ESG-Modul | 588 EUR/Jahr (49 EUR/Mo) | Sofort nutzbar | KMU im FM-Bereich |
Prüfungspflicht: Limited und Reasonable Assurance
Der CSRD-Bericht muss von einem unabhängigen Prüfer (Wirtschaftsprüfer oder gleichwertig) geprüft werden:
- 2025-2027: Limited Assurance (geringere Prüfungstiefe, Plausibilitätsprüfung)
- Ab 2028 (geplant): Reasonable Assurance (tiefere Prüfung, stichprobenartige Verifizierung)
CERTISCAN ESG: Automatisierte Datenerfassung
Das ESG-Modul von CERTISCAN sammelt relevante Daten automatisch aus anderen Modulen der Plattform:
- Zeiterfassung → Arbeitsstunden, Überstundenquote, Nachtarbeit (ESRS S1)
- TaxProfile → Pendelstrecken, Verkehrsmittel (ESRS E1, Scope 3 Kat. 7)
- Standorte → Energiequellen, Verbrauch (ESRS E1, Scope 2)
- HinSchG-Modul → Whistleblowing-Statistiken (ESRS G1)
- LkSG-Modul → Lieferketten-Due-Diligence (ESRS S2)
- Subunternehmer → Versicherungs- und Zertifikats-Status (ESRS S2)
Strafen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die CSRD ist nicht zahnlos. Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen:
| Verstoß | Konsequenz |
|---|---|
| Kein Nachhaltigkeitsbericht trotz Pflicht | Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeld |
| Wesentliche Fehlangaben | Haftung des Vorstands/der Geschäftsführung |
| Keine externe Prüfung | Verstoß gegen HGB (künftig), Bestätigungsvermerk wird eingeschränkt |
| Greenwashing-Vorwurf | Reputationsschaden, Klagen von NGOs/Verbrauchern |
Handlungsempfehlung: Jetzt vorbereiten
Unternehmen, die ab 2026 berichten müssen, sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen:
- Betroffenheit prüfen: Fallen Sie unter Stufe 2 (>250 MA / >50 Mio. EUR / >25 Mio. EUR)?
- Wesentlichkeitsanalyse: Welche ESRS-Themen sind für Ihr Unternehmen relevant?
- Datenquellen identifizieren: Welche Daten existieren bereits, welche fehlen?
- Tool-Auswahl: Manuelle Erhebung oder automatisierte Lösung wie CERTISCAN?
- Zeitplan erstellen: Die Datenerhebung für Geschäftsjahr 2025 muss ab Januar 2025 laufen
- Prüfer auswählen: Wirtschaftsprüfer frühzeitig ansprechen (Kapazitätsengpässe!)
- Mitarbeiter schulen: ESG-Know-how im Unternehmen aufbauen
Indirekte Betroffenheit: KMU in der Lieferkette
Auch Unternehmen, die nicht direkt unter die CSRD fallen, sind zunehmend betroffen. Drei Szenarien verdeutlichen den wachsenden Druck:
Szenario 1: Lieferanten-Fragebogen
Ein Reinigungsunternehmen mit 80 Mitarbeitern erhält von seinem größten Auftraggeber (DAX-Konzern) einen ESG-Fragebogen mit 120 Fragen. Ohne strukturierte Daten dauert die Beantwortung 3-5 Arbeitstage. Mit einem VSME-Bericht genügt ein Verweis auf das vorhandene Dokument.
Szenario 2: Ausschreibungskriterium
Eine Kommune bewertet in der Vergabe 10 % der Punkte nach dem Nachhaltigkeitskonzept. Bieter ohne ESG-Dokumentation erhalten 0 von 100 ESG-Punkten und verlieren den Auftrag trotz besserem Preis.
Szenario 3: Bankgespräch
Die KfW-Förderbank bietet Sonderkredite für nachhaltige Investitionen wie E-Fuhrpark. Voraussetzung: Nachweis der aktuellen CO2-Bilanz und eines Reduktionsziels. Ohne ESG-Daten entfällt die Förderung.
Fazit: CSRD als Chance begreifen
Die CSRD ist kein Bürokratiemonster, sondern eine Chance zur systematischen Verbesserung. Wer seine CO2-Emissionen kennt, kann sie reduzieren. Wer seine Arbeitsbedingungen transparent macht, wird attraktiver für Fachkräfte. Und wer einen strukturierten Nachhaltigkeitsbericht vorweisen kann, gewinnt Ausschreibungen. CERTISCAN macht den Einstieg mit dem ESG-Modul ab 49 EUR/Monat einfach und bezahlbar.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt die CSRD für mein Unternehmen?
Der Zeitplan ist gestaffelt: Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025) für große kapitalmarktorientierte Unternehmen >500 MA. Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026) für alle großen Unternehmen >250 MA oder >50 Mio. EUR Umsatz oder >25 Mio. EUR Bilanzsumme (2 von 3 Kriterien). Ab 2026 (Bericht 2027) für börsennotierte KMU.
Was sind die ESRS-Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, was und wie berichtet werden muss. Es gibt 12 Standards: 2 übergreifende (ESRS 1 + 2) und 10 themenspezifische zu Umwelt (E1-E5), Soziales (S1-S4) und Governance (G1). Nicht alle sind für jedes Unternehmen relevant – die Wesentlichkeitsanalyse bestimmt den Umfang.
Was kostet ein CSRD-konformer Nachhaltigkeitsbericht?
Bei externen Beratern liegen die Kosten für den ersten Bericht bei 30.000-100.000 EUR, je nach Unternehmensgröße. Mit CERTISCAN ESG können KMU einen VSME-kompatiblen Bericht ab 49 EUR/Monat erstellen – die Daten werden großteils automatisch aus der Plattform gezogen.
Müssen KMU auch nach CSRD berichten?
Nur börsennotierte KMU ab Geschäftsjahr 2026. Nicht-börsennotierte KMU sind nicht direkt betroffen, können aber indirekt über die Lieferkette ihrer Kunden zur Datenlieferung verpflichtet werden. Der freiwillige VSME-Standard bietet hierfür einen vereinfachten Rahmen.
Muss der Nachhaltigkeitsbericht geprüft werden?
Ja. Die CSRD schreibt eine externe Prüfung (Assurance) vor. Zunächst genügt eine begrenzte Prüfungssicherheit (Limited Assurance). Ab voraussichtlich 2028 wird eine hinreichende Prüfungssicherheit (Reasonable Assurance) gefordert.
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