Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) weitet die Nachhaltigkeitsberichtspflicht ab 2026 auf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern aus. Welche ESRS-Standards gelten, was berichtet werden muss und wie CERTISCAN den Prozess vereinfacht.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die bedeutendste Änderung in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung seit Einführung der CSR-Richtlinie 2014. Ab dem Geschäftsjahr 2025 – also mit Bericht in 2026 – müssen alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern einen standardisierten Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlichen. CERTISCAN unterstützt Unternehmen mit dem ESG-Modul bei der automatisierten Datenerfassung und Erstellung VSME-kompatibler Reports.
01Der CSRD-Zeitplan im Überblick
Die Einführung erfolgt in drei Stufen:
Stufe
Geschäftsjahr
Bericht fällig
Betroffene Unternehmen
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die CSRD für mein Unternehmen?
Der Zeitplan ist gestaffelt: Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025) für große kapitalmarktorientierte Unternehmen >500 MA. Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026) für alle großen Unternehmen >250 MA oder >50 Mio. EUR Umsatz oder >25 Mio. EUR Bilanzsumme (2 von 3 Kriterien). Ab 2026 (Bericht 2027) für börsennotierte KMU.
Was sind die ESRS-Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, was und wie berichtet werden muss. Es gibt 12 Standards: 2 übergreifende (ESRS 1 + 2) und 10 themenspezifische zu Umwelt (E1-E5), Soziales (S1-S4) und Governance (G1). Nicht alle sind für jedes Unternehmen relevant – die Wesentlichkeitsanalyse bestimmt den Umfang.
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen >500 MA (bisher NFRD-pflichtig)
ca. 500
2
2025
2026
Alle großen Unternehmen (2 von 3: >250 MA, >50 Mio. EUR Umsatz, >25 Mio. EUR Bilanzsumme)
ca. 15.000
3
2026
2027
Börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute
ca. 2.000
Stufe
1
Geschäftsjahr
2024
Bericht fällig
2025
Betroffene Unternehmen
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen >500 MA (bisher NFRD-pflichtig)
Geschätzte Anzahl (DE)
ca. 500
Stufe
2
Geschäftsjahr
2025
Bericht fällig
2026
Betroffene Unternehmen
Alle großen Unternehmen (2 von 3: >250 MA, >50 Mio. EUR Umsatz, >25 Mio. EUR Bilanzsumme)
Geschätzte Anzahl (DE)
ca. 15.000
Stufe
3
Geschäftsjahr
2026
Bericht fällig
2027
Betroffene Unternehmen
Börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute
Geschätzte Anzahl (DE)
ca. 2.000
Wichtig: Die Kriterien für Stufe 2 sind alternativ – es genügt, wenn zwei von drei Schwellenwerten überschritten werden. Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, aber 60 Mio. EUR Umsatz und 30 Mio. EUR Bilanzsumme, ist ebenfalls betroffen.
02ESRS: Die 12 Berichtsstandards
Die ESRS wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und am 31. Juli 2023 von der EU-Kommission als delegierte Verordnung verabschiedet:
Die CSRD führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein:
Financial Materiality (Outside-in): Welche Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich auf das Unternehmen aus? (z. B. Klimawandel erhöht Versicherungskosten)
Impact Materiality (Inside-out): Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? (z. B. CO2-Emissionen durch Pendeln)
Nur die als wesentlich identifizierten Themen müssen berichtet werden. Für FM-Unternehmen sind typischerweise E1 (Klimawandel), E5 (Kreislaufwirtschaft), S1 (eigene Belegschaft) und G1 (Governance) relevant.
03Was genau muss berichtet werden?
Für jedes als wesentlich identifizierte Thema verlangt die ESRS drei Arten von Angaben:
1. Governance und Strategie
Wie ist Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung verankert?
Welche Nachhaltigkeitsziele hat das Unternehmen definiert?
Wie werden Nachhaltigkeitsrisiken gesteuert?
2. Maßnahmen und Kennzahlen
Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen?
Welche Kennzahlen (KPIs) werden erhoben?
Wie ist der Fortschritt gegenüber den Zielen?
3. Datenpunkte (Metrics)
Für ESRS E1 (Klimawandel) sind beispielsweise folgende Datenpunkte erforderlich:
Datenpunkt
Beschreibung
CERTISCAN-Quelle
Scope-1-Emissionen
Direkte Emissionen (eigene Quellen)
Manuell/Standortdaten
Scope-2-Emissionen
Eingekaufter Strom
Standort-Energiequellen
Scope-3-Emissionen
Wertschöpfungskette (15 Kategorien)
Automatisch aus TaxProfile + Zeiterfassung
04CSRD und die Lieferkette: Indirekter Druck auf KMU
Auch wenn ein KMU nicht direkt unter die CSRD fällt, kann es indirekt betroffen sein. Große Unternehmen müssen nach ESRS S2 über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette berichten. Das bedeutet:
Auftraggeber fragen ESG-Daten von ihren Subunternehmern ab
Lieferanten-Fragebögen werden Standard
Wer keine Daten liefern kann, wird bei Ausschreibungen benachteiligt
Für FM-Unternehmen, die als Dienstleister für große Unternehmen arbeiten, wird die ESG-Datenlieferung zum Wettbewerbsfaktor. CERTISCAN ermöglicht es, diese Daten automatisch zu generieren und als VSME-kompatiblen Bericht zu exportieren.
05Vergleich: CSRD-Reporting-Ansätze
Ansatz
Kosten (Jahr 1)
Dauer
Eignung
Externe Berater (Big 4)
50.000-100.000 EUR
6-12 Monate
Große Unternehmen, komplexe Wertschöpfungskette
Externe Berater (Mittelstand)
20.000-50.000 EUR
3-6 Monate
Mittelstand mit >500 MA
06Prüfungspflicht: Limited und Reasonable Assurance
Der CSRD-Bericht muss von einem unabhängigen Prüfer (Wirtschaftsprüfer oder gleichwertig) geprüft werden:
Subunternehmer → Versicherungs- und Zertifikats-Status (ESRS S2)
Der Export als VSME-kompatibles PDF ermöglicht KMU einen standardisierten Bericht, der auch von Auftraggebern als ESG-Nachweis akzeptiert wird.
08Strafen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die CSRD ist nicht zahnlos. Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen:
Verstoß
Konsequenz
Kein Nachhaltigkeitsbericht trotz Pflicht
Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeld
Wesentliche Fehlangaben
Haftung des Vorstands/der Geschäftsführung
Keine externe Prüfung
Verstoß gegen HGB (künftig), Bestätigungsvermerk wird eingeschränkt
Greenwashing-Vorwurf
Reputationsschaden, Klagen von NGOs/Verbrauchern
Verstoß
Die genauen Bußgeldhöhen werden auf nationaler Ebene festgelegt. Der deutsche Gesetzgeber hat im Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes Bußgelder von bis zu 10 Mio. EUR für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgesehen.
09Handlungsempfehlung: Jetzt vorbereiten
Unternehmen, die ab 2026 berichten müssen, sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen:
Betroffenheit prüfen: Fallen Sie unter Stufe 2 (>250 MA / >50 Mio. EUR / >25 Mio. EUR)?
Wesentlichkeitsanalyse: Welche ESRS-Themen sind für Ihr Unternehmen relevant?
Datenquellen identifizieren: Welche Daten existieren bereits, welche fehlen?
Tool-Auswahl: Manuelle Erhebung oder automatisierte Lösung wie CERTISCAN?
Zeitplan erstellen: Die Datenerhebung für Geschäftsjahr 2025 muss ab Januar 2025 laufen
Mitarbeiter schulen: ESG-Know-how im Unternehmen aufbauen
10Indirekte Betroffenheit: KMU in der Lieferkette
Auch Unternehmen, die nicht direkt unter die CSRD fallen, sind zunehmend betroffen. Drei Szenarien verdeutlichen den wachsenden Druck:
Szenario 1: Lieferanten-Fragebogen Ein Reinigungsunternehmen mit 80 Mitarbeitern erhält von seinem größten Auftraggeber (DAX-Konzern) einen ESG-Fragebogen mit 120 Fragen. Ohne strukturierte Daten dauert die Beantwortung 3-5 Arbeitstage. Mit einem VSME-Bericht genügt ein Verweis auf das vorhandene Dokument.
Szenario 2: Ausschreibungskriterium Eine Kommune bewertet in der Vergabe 10 % der Punkte nach dem Nachhaltigkeitskonzept. Bieter ohne ESG-Dokumentation erhalten 0 von 100 ESG-Punkten und verlieren den Auftrag trotz besserem Preis.
Szenario 3: Bankgespräch Die KfW-Förderbank bietet Sonderkredite für nachhaltige Investitionen wie E-Fuhrpark. Voraussetzung: Nachweis der aktuellen CO2-Bilanz und eines Reduktionsziels. Ohne ESG-Daten entfällt die Förderung.
11Fazit: CSRD als Chance begreifen
Die CSRD ist kein Bürokratiemonster, sondern eine Chance zur systematischen Verbesserung. Wer seine CO2-Emissionen kennt, kann sie reduzieren. Wer seine Arbeitsbedingungen transparent macht, wird attraktiver für Fachkräfte. Und wer einen strukturierten Nachhaltigkeitsbericht vorweisen kann, gewinnt Ausschreibungen. CERTISCAN macht den Einstieg mit dem ESG-Modul ab 49 EUR/Monat einfach und bezahlbar.
Was kostet ein CSRD-konformer Nachhaltigkeitsbericht?
Bei externen Beratern liegen die Kosten für den ersten Bericht bei 30.000-100.000 EUR, je nach Unternehmensgröße. Mit CERTISCAN ESG können KMU einen VSME-kompatiblen Bericht ab 49 EUR/Monat erstellen – die Daten werden großteils automatisch aus der Plattform gezogen.
Müssen KMU auch nach CSRD berichten?
Nur börsennotierte KMU ab Geschäftsjahr 2026. Nicht-börsennotierte KMU sind nicht direkt betroffen, können aber indirekt über die Lieferkette ihrer Kunden zur Datenlieferung verpflichtet werden. Der freiwillige VSME-Standard bietet hierfür einen vereinfachten Rahmen.
Muss der Nachhaltigkeitsbericht geprüft werden?
Ja. Die CSRD schreibt eine externe Prüfung (Assurance) vor. Zunächst genügt eine begrenzte Prüfungssicherheit (Limited Assurance). Ab voraussichtlich 2028 wird eine hinreichende Prüfungssicherheit (Reasonable Assurance) gefordert.