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Stand: April 202618 Min. Lesezeit

DGUV Vorschrift 3 Pruefung: Der komplette Leitfaden 2026

DGUV Vorschrift 3 Pruefung — Pruefintervalle, VDE-Klassen, Dokumentation, Bussgeld-Tabelle und wie Sie mit CERTISCAN die Pruefung digital abbilden.

CS
CERTISCAN Redaktion
Compliance & Arbeitssicherheit

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist die Unfallverhuetungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fuer elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland, saemtliche elektrischen Geraete und Anlagen im Betrieb regelmaessig pruefen zu lassen — unabhaengig von Branche oder Unternehmensgroesse.

Die Vorschrift gilt fuer:

  • Ortsfeste elektrische Anlagen (z. B. Schaltschraenke, Unterverteilungen, fest installierte Maschinen)
  • Ortsveraenderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Laptops, Kaffeemaschinen, Verlaengerungskabel, Handbohrmaschinen)
  • Stationaere elektrische Betriebsmittel (z. B. Standbohrmaschinen, Serverracks)

In der Praxis bedeutet das: Vom Wasserkocher in der Teeekueche bis zur CNC-Fraese in der Fertigung — jedes elektrische Geraet muss geprueft und dokumentiert werden. Die DGUV V3 ist damit eine der wichtigsten Vorschriften im betrieblichen Arbeitsschutz und betrifft schaetzungsweise ueber 3,5 Millionen Betriebe in Deutschland.

Gesetzliche Grundlage und Rechtsrahmen

Die DGUV Vorschrift 3 steht nicht isoliert, sondern ist eingebettet in ein mehrstufiges Regelwerk:

Rechtsquelle Inhalt Verbindlichkeit
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Allgemeine Arbeitgeberpflicht zur Gefaehrdungsbeurteilung und zum Schutz der Beschaeftigten Bundesgesetz
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Konkretisiert die Pruefpflichten fuer Arbeitsmittel, regelt befaehigte Personen Rechtsverordnung
DGUV Vorschrift 3 Spezifische Unfallverhuetungsvorschrift fuer elektrische Anlagen und Betriebsmittel Autonomes Satzungsrecht (bindend fuer Mitgliedsunternehmen)
VDE 0100 / 0105 / 0701-0702 Technische Normen fuer Errichtung, Betrieb und Wiederholungspruefung Stand der Technik (Vermutungswirkung)
TRBS 1201 Technische Regel zur Pruefung von Arbeitsmitteln Vermutungswirkung

Wichtig: Die DGUV Vorschrift 3 hat als Unfallverhuetungsvorschrift den Rang von autonomem Satzungsrecht. Das bedeutet: Sie ist fuer alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rechtlich bindend — nicht lediglich eine Empfehlung. Verstoesse koennen Bussgelder und im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Seit der Novellierung der BetrSichV 2015 (zuletzt geaendert 2019) sind die Anforderungen an die Dokumentation nochmals verschaerft worden. Der Arbeitgeber muss die Pruefung vor der erstmaligen Verwendung und danach in regelmaessigen Abstaenden veranlassen (§ 14 BetrSichV).

Wer muss pruefen lassen?

Die Pruefpflicht trifft den Arbeitgeber — unabhaengig davon, ob es sich um ein Grossunternehmen, einen Handwerksbetrieb oder ein Einzelbuero handelt. Konkret:

  • Unternehmen aller Groessen — vom Einpersonenbuero bis zum Konzern
  • Oeffentliche Einrichtungen — Schulen, Krankenhaeuser, Behoerden
  • Vereine und gemeinnuetzige Organisationen — sobald Beschaeftigte vorhanden sind
  • Vermieter — fuer elektrische Anlagen in Gewerbeimmobilien (Gemeinschaftsflaechen)

Ausnahmen: Rein private Haushalte ohne Beschaeftigte fallen nicht unter die DGUV V3. Sobald jedoch eine Haushaltshilfe, ein Pflegedienst oder ein Handwerker regelmaessig taetig ist, greifen die Vorschriften wieder.

Verantwortlichkeit im Organigramm

Der Unternehmer kann die Durchfuehrung an eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine befaehigte Person delegieren (schriftliche Bestellung empfohlen). Die Organisationsverantwortung — also die Pflicht, dass Pruefungen stattfinden, dokumentiert und Maengel behoben werden — verbleibt jedoch immer beim Unternehmer.

In Unternehmen mit mehreren Standorten empfiehlt die DGUV, einen verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) zu bestellen, der die Prueforganisation standortuebergreifend koordiniert.

Pruefintervalle nach DGUV V3

Die DGUV Vorschrift 3 gibt in Verbindung mit der DGUV Information 203-070 (ehemals BGI 5090) konkrete Richtwerte fuer Prueffristen vor. Diese koennen auf Basis einer Gefaehrdungsbeurteilung verlaengert oder verkuerzt werden.

Kategorie Beispiele Pruefintervall Bemerkung
Ortsfeste Anlagen Schaltanlagen, Unterverteilungen, fest installierte Beleuchtung 48 Monate (4 Jahre) In Betriebsstaetten, Bueros, Laeden
Ortsfeste Anlagen (erhoehte Gefaehrdung) Feuchtraeume, Baustellen, medizinische Bereiche 12 Monate (1 Jahr) Umgebungsbedingungen erhoehen das Risiko
Ortsveraenderliche Geraete — Schutzklasse I Wasserkocher, Bohrmaschine, Verlaengerungskabel 6 Monate Auf Baustellen und in Fertigungsbetrieben
Ortsveraenderliche Geraete — Schutzklasse I Schreibtischlampe, Monitor, Drucker (Buero) 24 Monate (2 Jahre) Bei normaler Beanspruchung im Buero
Ortsveraenderliche Geraete — Schutzklasse II Laptop-Netzteil, Smartphone-Ladegeraet, schutzisolierte Geraete 24 Monate (2 Jahre) Buero, geringe mechanische Beanspruchung
Ortsveraenderliche Geraete — Schutzklasse II Schutzisolierte Werkzeuge auf Baustellen 6 Monate Erhoehte mechanische Beanspruchung
Ortsveraenderliche Geraete — Schutzklasse III Kleinspannungsgeraete (SELV/PELV, z. B. USB-Geraete) 24 Monate (2 Jahre) Geringes Gefaehrdungspotenzial
Stationaere Betriebsmittel Standbohrmaschine, Serverrack, Klimaanlage 12 Monate (1 Jahr) Regelfall; kann auf 24 Monate verlaengert werden
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) FI-Schutzschalter in Verteilungen 6 Monate Ausloesetest (Prueftaste); messtechnisch alle 12 Monate

Fristverlängerung durch Gefaehrdungsbeurteilung

Die Richtwerte sind keine starren Vorschriften. Paragraph 5 der DGUV V3 erlaubt dem Unternehmer, auf Basis einer dokumentierten Gefaehrdungsbeurteilung die Fristen anzupassen. In der Praxis bedeutet das:

  • Bei nachweislich geringer Beanspruchung und niedriger Fehlerquote (unter 2 %) koennen Fristen bis maximal verdoppelt werden.
  • Bei erhoehter Beanspruchung (Feuchtigkeit, Staub, mechanische Belastung) muessen Fristen verkuerzt werden.
  • Die Entscheidung muss schriftlich dokumentiert und von einer Elektrofachkraft begruendet sein.

VDE 0701-0702: Die Pruefnorm im Detail

Waehrend die DGUV V3 das "Ob" der Pruefung regelt, beschreibt die DIN VDE 0701-0702 das "Wie". Diese Norm (vollstaendig: DIN EN 50678 (VDE 0701):2021 und DIN EN 50699 (VDE 0702):2021) definiert die konkreten Mess- und Pruefverfahren fuer die Wiederholungspruefung.

Pruefschritte nach VDE 0701-0702

  1. Besichtigung (Sichtpruefung) — Gehaeuse, Anschlussleitungen, Stecker, Typenschild, Schutzleiteranschluss auf sichtbare Schaeden pruefen.
  2. Schutzleiterwiderstand — Messung mit 200 mA Pruefstrom, Grenzwert: ≤ 0,3 Ω (bei Leitungslaengen bis 5 m). Pro zusaetzlichem Meter +0,1 Ω, maximal 1,0 Ω.
  3. Isolationswiderstand — Messung mit 500 V DC, Grenzwert Schutzklasse I: ≥ 1,0 MΩ; Schutzklasse II: ≥ 2,0 MΩ.
  4. Schutzleiterstrom (alternativ zum Isolationswiderstand) — Grenzwert: ≤ 3,5 mA fuer Klasse I, ≤ 0,5 mA fuer Klasse II.
  5. Beruehrungsstrom — Grenzwert: ≤ 0,5 mA (alle Klassen).
  6. Funktionspruefung — Geraet wird unter Last betrieben, um einwandfreie Funktion zu verifizieren.
  7. Dokumentation — Ergebnis wird mit Datum, Pruefer, Messwerten und Bewertung (bestanden/nicht bestanden) protokolliert.

Grenzwerte im Ueberblick

Messung Schutzklasse I Schutzklasse II Schutzklasse III
Schutzleiterwiderstand ≤ 0,3 Ω — (nicht zutreffend) — (nicht zutreffend)
Isolationswiderstand ≥ 1,0 MΩ ≥ 2,0 MΩ ≥ 0,25 MΩ
Schutzleiterstrom ≤ 3,5 mA ≤ 0,5 mA — (nicht zutreffend)
Beruehrungsstrom ≤ 0,5 mA ≤ 0,5 mA ≤ 0,5 mA

Hinweis: Seit der Neufassung 2021 (VDE 0701:2021 und VDE 0702:2021) wurden die beiden Normen in separate Dokumente aufgeteilt — VDE 0701 fuer die Pruefung nach Reparatur/Aenderung, VDE 0702 fuer die Wiederholungspruefung. Die Messmethoden sind weitgehend identisch, aber die Dokumentationsanforderungen unterscheiden sich leicht.

Pruefablauf Schritt fuer Schritt

Ein strukturierter Pruefablauf stellt sicher, dass keine Geraete vergessen werden und die Dokumentation lueckenlos ist. Hier der empfohlene Ablauf in 8 Schritten:

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Inventarisierung

Erfassen Sie alle elektrischen Geraete und Anlagen im Betrieb. Pro Geraet benoetigen Sie: Geraetetyp, Hersteller, Seriennummer, Standort, Schutzklasse und Inbetriebnahmedatum. In grossen Betrieben mit 500+ Geraeten ist eine digitale Erfassung per QR-Code oder Barcode-Scanner empfehlenswert.

Schritt 2: Gefaehrdungsbeurteilung und Fristfestlegung

Legen Sie auf Basis der DGUV Information 203-070 und Ihrer Gefaehrdungsbeurteilung die Prueffristen pro Geraetekategorie fest. Dokumentieren Sie die Begruendung, insbesondere bei Abweichungen von den Richtwerten.

Schritt 3: Pruefplan erstellen

Erstellen Sie einen Jahrespruefplan, der alle faelligen Pruefungen auf Kalenderwochen verteilt. Vermeiden Sie Stosspruefungen am Jahresende — verteilen Sie die Last gleichmaessig. Bei 1.000 Geraeten mit 12-Monats-Intervall sind das etwa 20 Pruefungen pro Woche.

Schritt 4: Sichtpruefung

Pruefen Sie jedes Geraet visuell auf: beschaedigte Gehaeuse, geknickte Kabel, lose Stecker, fehlende Typenschilder, Verfaerbungen (Ueberhitzung), Feuchtigkeit und Verschmutzung. Etwa 30–40 % aller Maengel werden bereits bei der Sichtpruefung entdeckt.

Schritt 5: Messtechnische Pruefung

Fuehren Sie die Messungen nach VDE 0701-0702 durch (siehe vorheriges Kapitel). Verwenden Sie ein kalibriertes Pruefgeraet (z. B. Fluke 6500-2, Gossen Metrawatt Secutest, Benning ST 750 A). Die Kalibrierung muss jaehrlich erneuert werden.

Schritt 6: Funktionspruefung

Betreiben Sie das Geraet unter normalen Bedingungen und pruefen Sie auf ungewoehnliche Geraeusche, Gerueche, Vibrationen oder Temperaturentwicklung.

Schritt 7: Bewertung und Kennzeichnung

Bewerten Sie das Geraet als "bestanden" oder "nicht bestanden". Bestandene Geraete erhalten eine Pruefplakette (Aufkleber oder QR-Code-Tag) mit Prueferdatum und naechstem Prueftermin. Nicht bestandene Geraete werden sofort ausser Betrieb genommen und gekennzeichnet.

Schritt 8: Dokumentation und Nachverfolgung

Erstellen Sie fuer jedes Geraet ein Pruefprotokoll mit allen Messwerten, dem Prueferbgebnis und der Pruefer-Identifikation. Defekte Geraete werden entweder repariert (und erneut geprueft nach VDE 0701) oder entsorgt. Die Dokumentation muss mindestens bis zur naechsten Pruefung aufbewahrt werden — empfohlen sind 6 Jahre (Verjährungsfrist nach BGB).

Dokumentationspflichten

Die Dokumentation der DGUV-V3-Pruefung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch Ihr wichtigstes Beweismittel im Schadensfall. Folgende Informationen muessen pro Pruefung dokumentiert werden:

  • Geraete-Identifikation — Inventarnummer, Typ, Hersteller, Seriennummer, Standort
  • Prueferdatum und naechster Prueftermin
  • Pruefer — Name, Qualifikation (EFK/befaehigte Person), ggf. Unterschrift
  • Art der Pruefung — Erstpruefung, Wiederholungspruefung, Pruefung nach Reparatur
  • Messwerte — Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstroeme (jeweils mit Einheit)
  • Ergebnis — bestanden / nicht bestanden / unter Vorbehalt
  • Festgestellte Maengel — Beschreibung, Foto (empfohlen), Massnahme
  • Verwendetes Pruefgeraet — Typ, Seriennummer, Datum der letzten Kalibrierung

Aufbewahrungsfristen

Dokument Mindestaufbewahrung Empfehlung
Pruefprotokoll Bis zur naechsten Pruefung 6 Jahre
Gefaehrdungsbeurteilung Dauer der Taetigkeitsausuebung Dauerhaft
Geraeteverzeichnis Dauer der Nutzung + 1 Pruefzyklus Geraetelebensdauer + 6 Jahre
Bestellung der EFK/befaehigten Person Dauer der Bestellung Dauerhaft

Praxistipp: Papierbasierte Dokumentation ist zwar zulaessig, aber fehleranfaellig und schwer durchsuchbar. Digitale Systeme wie CERTISCAN erzeugen automatisch revisionssichere Pruefprotokolle mit WORM-Audit-Trail (Write Once, Read Many) — ideal fuer den Nachweis gegenueber Berufsgenossenschaften und Behoerden.

Bussgelder und Konsequenzen bei Verstoessen

Verstoesse gegen die DGUV Vorschrift 3 koennen empfindliche Konsequenzen haben — finanziell, strafrechtlich und versicherungstechnisch.

Verstoss Konsequenz Rechtsgrundlage
Fehlende oder verspaetete Pruefung Bussgeld bis 10.000 EUR § 209 SGB VII
Fehlende Dokumentation Bussgeld bis 10.000 EUR § 209 SGB VII
Betrieb nicht gepruefter Geraete nach Beanstandung Bussgeld bis 10.000 EUR, ggf. Betriebsuntersagung § 209 SGB VII, § 22 ArbSchG
Personenschaden durch ungeprueftes Geraet Strafrechtliche Konsequenzen: fahrlaessige Koerperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlaessige Toetung (§ 222 StGB); Freiheitsstrafe bis 5 Jahre § 229, § 222 StGB
Brandschaden durch Elektrodefekt Regressforderung der Versicherung bei fehlender Pruefung; Versicherungsschutz kann entfallen VVG, Versicherungsvertrag
Wiederholte Verstoesse Beitragsaufschlag der Berufsgenossenschaft (bis 100 % Zuschlag) § 162 SGB VII

Der unterschaetzte Risikofaktor: Versicherung

Besonders brisant: Bei einem Brandschaden durch einen Elektrodefekt pruefen Versicherungen routinemaessig, ob die DGUV-V3-Pruefung aktuell war. Fehlt die Dokumentation, kann die Versicherung die Leistung kuerzen oder verweigern — selbst bei einer regulaeren Feuerversicherung. In der Praxis wurden bereits Regressforderungen im sechsstelligen Bereich geltend gemacht.

Auch die Betriebshaftpflicht kann bei Personenschaeden Regress nehmen, wenn die Pruefung nicht ordnungsgemaess durchgefuehrt wurde. Das persoenliche Haftungsrisiko trifft dabei nicht nur die Geschaeftsfuehrung, sondern auch die verantwortliche Elektrofachkraft.

Elektrofachkraft vs. befaehigte Person

Die DGUV V3 und die BetrSichV unterscheiden zwei Personengruppen, die Pruefungen durchfuehren duerfen:

Kriterium Elektrofachkraft (EFK) Befaehigte Person
Definition DIN VDE 1000-10: Abgeschlossene Ausbildung + Berufserfahrung + aktuelle Taetigkeit im Fachgebiet BetrSichV § 2 Abs. 6: Berufsausbildung + Berufserfahrung + zeitnahe berufliche Taetigkeit
Qualifikation Elektrotechnische Berufsausbildung (z. B. Elektroniker, Elektroingenieur) Kann auch elektrotechnisch unterwiesene Person mit Zusatzqualifikation sein
Darf pruefen Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Betriebsmittel gemaess Befaehigung und Bestellung
Ortsfeste Anlagen Ja Nur wenn Qualifikation fuer ortsfeste Anlagen nachgewiesen
Bestellung noetig Empfohlen (schriftlich) Pflicht (schriftlich durch Arbeitgeber)
Weiterbildung Regelmaessig (alle 1–3 Jahre empfohlen) Regelmaessig (Nachweis erforderlich)

Praxishinweis: Viele Unternehmen beauftragen externe Pruefdienstleister (z. B. DEKRA, TUeV, GTUe), die ueber entsprechend qualifizierte Elektrofachkraefte verfuegen. Das ist zulaessig und oft wirtschaftlicher als eigenes Pruefpersonal — insbesondere fuer KMU mit weniger als 200 Geraeten.

Unabhaengig davon, ob intern oder extern geprueft wird: Der Unternehmer bleibt verantwortlich fuer die Organisation, Terminueberwachung und Maengelbehebung.

QR-Code-basierte Pruefung mit CERTISCAN

Die klassische DGUV-V3-Pruefung arbeitet mit Papier-Pruefprotokollen und Excel-Listen — fehleranfaellig, schwer durchsuchbar und kaum nachvollziehbar. Moderne Prueforganisation nutzt QR-Codes zur Geraeteidentifikation und digitale Protokolle fuer lueckenlose Dokumentation.

So funktioniert QR-Code-basierte Pruefung

  1. Geraet registrieren: Jedes elektrische Betriebsmittel erhaelt einen CERTISCAN QR-Code (wetterfester Aufkleber oder Kabelmarker). Der QR-Code ist mit der digitalen Geraeteakte verknuepft.
  2. QR-Code scannen: Der Pruefer scannt den Code mit dem Smartphone oder Tablet. CERTISCAN oeffnet automatisch die Geraeteakte mit Pruefhistorie, letzten Messwerten und faelligen Pruefungen.
  3. Pruefung durchfuehren: Der Pruefer traegt Sichtpruefung, Messwerte und Ergebnis direkt in die App ein. Fotos von Maengeln koennen angehaengt werden.
  4. Protokoll generieren: CERTISCAN erstellt automatisch ein revisionssicheres Pruefprotokoll mit allen Pflichtangaben nach DGUV V3 und VDE 0701-0702.
  5. Maengel nachverfolgen: Bei "nicht bestanden" wird automatisch eine Massnahme angelegt. Der Verantwortliche wird per E-Mail benachrichtigt. Die Wiederholungspruefung nach Reparatur wird terminiert.

Vorteile gegenueber Papier und Excel

  • Keine vergessenen Pruefungen: Automatische Erinnerungen 30, 14 und 7 Tage vor Faelligkeit
  • Lueckenlose Pruefhistorie: WORM-Audit-Trail — einmal geschrieben, nicht aenderbar, nicht loeschbar
  • Sofortige Verfuegbarkeit: Pruefprotokolle in Sekunden abrufbar — nicht erst nach Aktenwuehlen
  • Mehrere Standorte: Zentrale Uebersicht ueber alle Standorte, Geraete und Prueffristen
  • BG-Pruefung vorbereitet: Exportierbare Berichte im PDF-Format fuer Berufsgenossenschafts-Audits

Wie CERTISCAN bei der DGUV V3 Pruefung hilft

CERTISCAN wurde als modulare Compliance-Plattform speziell fuer den deutschen Markt entwickelt. Fuer die DGUV-V3-Pruefung bietet CERTISCAN:

Geraeteverwaltung

  • Digitales Geraeteverzeichnis mit QR-Code-Verknuepfung pro Geraet
  • Automatische Schutzklassen-Zuordnung (I, II, III) mit voreingestellten Pruefintervallen
  • Standortbezogene Gliederung — ideal fuer Unternehmen mit mehreren Filialen
  • Import bestehender Geraetedaten per CSV

Pruefplanung und Erinnerungen

  • Automatischer Pruefkalender auf Basis der hinterlegten Intervalle
  • E-Mail-Erinnerungen an Pruefer und Verantwortliche (30/14/7 Tage vor Faelligkeit)
  • Dashboard mit Ampelsystem: gruen (geprueft), gelb (bald faellig), rot (ueberfaellig)
  • Kalender-Integration fuer externe Pruefdienstleister

Digitale Pruefprotokolle

  • Vorlagen nach VDE 0701-0702 mit allen Pflichtfeldern
  • Messwert-Eingabe mit automatischer Grenzwertpruefung (bestanden/nicht bestanden)
  • Foto-Dokumentation von Maengeln direkt aus der App
  • WORM-Audit-Trail: SHA-256 Hash-Chain, nicht manipulierbar

Maengelmanagement

  • Automatische CAPA-Erstellung bei "nicht bestanden" (Corrective and Preventive Action)
  • Eskalationsregeln: Automatische Benachrichtigung des Vorgesetzten nach 48 Stunden ohne Reaktion
  • Wiederholungspruefung wird automatisch terminiert
  • Statistiken: Fehlerquote nach Geraetetyp, Standort, Pruefer

Reporting und Nachweise

  • PDF-Export: Einzelpruefprotokoll und Sammelberichte
  • BG-Report: Vorgefertigter Bericht fuer Berufsgenossenschafts-Audits
  • Compliance-Score: Prozentuale Pruefabdeckung in Echtzeit
  • ISO-Integration: DGUV-V3-Pruefungen fliessen in den ISO-45001-Arbeitsschutz-Score ein

Kostenlos testen: CERTISCAN bietet einen 14-taegigen Testzeitraum — ohne Kreditkarte. Registrieren Sie sich unter /pricing und starten Sie mit der digitalen DGUV-V3-Pruefung.

Haeufige Fragen

Wie oft muss eine DGUV V3 Pruefung durchgefuehrt werden?+
Die Pruefintervalle haengen von der Geraetekategorie und den Einsatzbedingungen ab. Ortsveraenderliche Geraete im Buero: alle 24 Monate. Auf Baustellen: alle 6 Monate. Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre (normal) bzw. jaehrlich (erhoehte Gefaehrdung). Die Fristen koennen per Gefaehrdungsbeurteilung angepasst werden.
Wer darf die DGUV V3 Pruefung durchfuehren?+
Die Pruefung darf nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder einer befaehigten Person durchgefuehrt werden. Beide muessen ueber eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Taetigkeitskenntnisse verfuegen. Externe Pruefdienstleister wie DEKRA oder TUeV sind ebenfalls zulaessig.
Welche Bussgelder drohen bei fehlender DGUV V3 Pruefung?+
Die Berufsgenossenschaft kann Bussgelder bis 10.000 EUR pro Verstoss verhaengen (§ 209 SGB VII). Bei Personenschaeden durch ungeprufte Geraete drohen strafrechtliche Konsequenzen: fahrlaessige Koerperverletzung (bis 3 Jahre) oder fahrlaessige Toetung (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe). Zusaetzlich kann die Versicherung Leistungen kuerzen oder verweigern.
Was ist der Unterschied zwischen VDE 0701 und VDE 0702?+
VDE 0701 (DIN EN 50678) regelt die Pruefung nach Reparatur oder Aenderung eines Geraetes. VDE 0702 (DIN EN 50699) regelt die Wiederholungspruefung im laufenden Betrieb. Die Messmethoden sind weitgehend identisch, aber die Dokumentationsanforderungen unterscheiden sich.
Muessen auch neue Geraete vor der ersten Verwendung geprueft werden?+
Ja. § 14 BetrSichV verlangt eine Pruefung vor der erstmaligen Verwendung. Bei Neugeraeten mit CE-Kennzeichnung reicht in der Regel eine Sichtpruefung und Funktionspruefung aus. Eine vollstaendige messtechnische Pruefung ist erst bei der ersten Wiederholungspruefung erforderlich — es sei denn, die Gefaehrdungsbeurteilung ergibt etwas anderes.
Wie lange muessen Pruefprotokolle aufbewahrt werden?+
Gesetzlich mindestens bis zur naechsten Pruefung. Empfohlen werden 6 Jahre (allgemeine Verjährungsfrist nach BGB). Bei Geraeten mit langer Lebensdauer ist eine Aufbewahrung ueber die gesamte Nutzungsdauer plus 6 Jahre sinnvoll, da Ansprueche aus Produkthaftung bis zu 10 Jahre geltend gemacht werden koennen.
Was passiert bei der DGUV V3 Pruefung, wenn ein Geraet durchfaellt?+
Das Geraet muss sofort ausser Betrieb genommen und gekennzeichnet werden (z. B. roter Aufkleber "Nicht verwenden"). Es darf erst nach einer Reparatur durch eine Elektrofachkraft und einer erneuten Pruefung nach VDE 0701 wieder in Betrieb genommen werden. Die Ausserbetriebnahme und die Reparatur muessen dokumentiert werden.
Gilt die DGUV V3 auch fuer IT-Geraete wie Laptops und Monitore?+
Ja. Laptops, Monitore, Drucker, Server und alle anderen IT-Geraete sind ortsveraenderliche bzw. stationaere elektrische Betriebsmittel und fallen unter die DGUV V3. Im Buero gelten in der Regel 24-Monats-Intervalle. USB-Geraete mit Kleinspannung (Schutzklasse III) haben ein geringeres Gefaehrdungspotenzial, muessen aber ebenfalls erfasst werden.
Kann ich die DGUV V3 Pruefung selbst durchfuehren?+
Nur wenn Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft oder befaehigte Person sind. Ohne entsprechende Qualifikation ist die Pruefung nicht zulaessig und im Schadensfall wertlos. Fuer die meisten KMU ist die Beauftragung eines externen Pruefdienstleisters die wirtschaftlichste Loesung.
Wie hilft eine digitale Loesung wie CERTISCAN bei der DGUV V3?+
CERTISCAN digitalisiert den gesamten Pruefprozess: QR-Code-basierte Geraeteidentifikation, automatische Prueftermin-Erinnerungen, digitale Pruefprotokolle nach VDE 0701-0702, WORM-Audit-Trail fuer revisionssichere Dokumentation und automatisches Maengelmanagement mit CAPA-Erstellung. Damit reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand um bis zu 70 % und sind jederzeit auditbereit.

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