Der Stundenverrechnungssatz in der Gebäudereinigung liegt 2026 marktüblich bei etwa 25–45 €/h netto (Richtwert, keine gesetzliche Vorgabe; Stand Juli 2026) – weit über dem Tariflohn LG1 von 15,00 €/h. Der Aufschlag entsteht durch Lohnnebenkosten (Richtwert ca. 24 %), Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit und Feiertage (ca. 15–20 %), Gemeinkosten (ca. 12–18 %) sowie Wagnis & Gewinn (ca. 5–10 %). Wer mit 20 €/h kalkuliert, arbeitet in den meisten Fällen unter Selbstkosten.
Seit 01.01.2026 gilt der Branchenmindestlohn nach der 10. GebäudeArbbV: 15,00 €/h für Lohngruppe 1 (LG1, Innen- und Unterhaltsreinigung), 18,40 €/h für Lohngruppe 6 (LG6, Glas- und Fassadenreinigung). Diese beiden Sätze sind allgemeinverbindlich und gelten für jeden Betrieb – tarifgebunden oder nicht.
Vom Tariflohn zum Verrechnungssatz führt eine Kalkulationskaskade mit vier Stufen:
Auf den Tariflohn von 15,00 €/h aufgeschlagen ergibt das eine marktübliche Spanne von ca. 25–45 €/h netto – je nach Objektgröße, Reinigungsart und regionalen Gemeinkosten.
Viele kleinere Betriebe kalkulieren aus dem Bauchgefühl mit 18–22 €/h. Rechnet man Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten auch nur überschlägig ein, bleibt bei 20 €/h oft nicht einmal die eigene Gemeinkostendeckung übrig – geschweige denn Gewinn. Ein sauberer Verrechnungssatz sollte nachvollziehbar aus dem Tariflohn hergeleitet werden, nicht aus dem, was der Wettbewerb verlangt.
Für ein Angebot brauchen Sie zusätzlich die Reinigungsleistung (m²/Stunde je Reinigungsart) – daraus ergibt sich der Preis je m² aus Verrechnungssatz ÷ Flächenleistung. Diese Kette gehört heute in jede Angebotskalkulation, nicht nur in die Nachkalkulation.
Stand: Juli 2026.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Kalkulationskaskade (Lohn → Nebenkosten → Gemeinkosten → Gewinn) | Automatisch | Manuell nachbauen | Fehleranfällig |
| Aktuelle Tariflöhne hinterlegt | |||
| Angebotspreis je m² | |||
| Objektbezogene Gemeinkosten | |||
| Nachkalkulation/Margen-Kontrolle | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Der Tariflohn ist das, was eine Reinigungskraft pro Stunde ausgezahlt bekommt. Der Stundenverrechnungssatz ist das, was der Auftraggeber pro geleisteter Stunde zahlt. Zwischen beiden liegen Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Gemeinkosten sowie Wagnis & Gewinn.
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn |
|---|---|---|
| LG1 | Innen- und Unterhaltsreinigung | 15,00 € |
| LG6 | Glas-, Fassaden- und Außenreinigung | 18,40 € |
Nur LG1 und LG6 sind über die 10. GebäudeArbbV allgemeinverbindlich – also Branchenmindestlohn für alle Betriebe, unabhängig von Tarifbindung, und werden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS/Zoll) kontrolliert.
Aus diesen fünf Stufen ergibt sich der marktübliche Stundenverrechnungssatz 2026 von ca. 25–45 €/h netto, abhängig von Lohngruppe, Objektart und Region.
Für die Flächenkalkulation braucht es zusätzlich die Reinigungsleistung (m²/h) je Reinigungsart – üblich sind z. B. 250–400 m²/h für Unterhaltsreinigung im Bürobereich, deutlich weniger bei Sanitär- oder Sonderreinigung. Der Angebotspreis je m² ergibt sich aus Verrechnungssatz ÷ Flächenleistung pro Stunde.
Die Kalkulationskaskade ist einfach zu erklären, aber mühsam manuell für jedes Angebot neu durchzurechnen – besonders wenn sich Tariflöhne (eine Neuverhandlung ist ab 2027 möglich) oder Lohnnebenkosten ändern. CERTISCAN Kalkulation & Angebote hinterlegt die aktuellen Tarifwerte und Kostensätze zentral und rechnet sie bei jedem neuen Angebot automatisch mit ein.
Stand: Juli 2026. Quelle Löhne: Lohn-TV IG BAU/BIV, 10. GebäudeArbbV.