Winterdienst & Streupflicht: Haftung für Eigentümer
Die Verkehrssicherungspflicht im Winter kann bei Verletzung zu Schadenersatz in Millionenhöhe führen. Alles zu Streupflicht, Übertragung an FM-Dienstleister, Streuzeiten und Dokumentation mit CERTISCAN.
Jedes Jahr passieren in Deutschland rund 180.000 Unfälle durch Glatteis – viele davon auf ungeräumten Gehwegen. Grundstückseigentümer und Facility-Management-Dienstleister stehen dabei in der Haftung. Ein einziger Sturz kann Schadenersatzforderungen von 50.000 EUR und mehr nach sich ziehen. CERTISCAN dokumentiert jeden Winterdiensteinsatz mit GPS, Zeitstempel und Foto – und schützt Sie im Schadensfall vor Haftungsansprüchen.
01Rechtsgrundlage: Die Verkehrssicherungspflicht
Die Streupflicht leitet sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ab (§823 BGB). Wer einen Verkehr eröffnet oder unterhält, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt.
Wer ist pflichtig?
Pflichtiger
Grundlage
Umfang
Häufige Fragen (FAQ)
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig. In den meisten Kommunen wird die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Eigentümer können den Winterdienst an Mieter oder FM-Dienstleister delegieren, bleiben aber in der Überwachungspflicht.
Zu welchen Zeiten muss gestreut werden?
Die üblichen Streuzeiten sind werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn-/Feiertagen von 8:00 oder 9:00 bis 20:00 Uhr. Bei extremem Glatteis muss auch außerhalb dieser Zeiten gestreut werden. Die genauen Zeiten regelt die jeweilige kommunale Satzung.
Entscheidend: Die Kommune überträgt ihre Pflicht für Gehwege an die Anlieger. Diese können die Pflicht weiterdelegieren – an Mieter per Mietvertrag oder an einen Winterdienstanbieter per Werkvertrag. Aber: Die Überwachungspflicht bleibt beim Eigentümer.
02Streuzeiten: Wann muss geräumt werden?
Die genauen Streuzeiten werden von jeder Kommune individuell in der Straßenreinigungssatzung festgelegt. Die typischen Zeiten sind:
Tag
Räumpflicht von
Räumpflicht bis
Montag - Samstag
7:00 Uhr
20:00 Uhr
Sonntag und Feiertag
8:00 oder 9:00 Uhr
20:00 Uhr
Tag
Montag - Samstag
Räumpflicht von
7:00 Uhr
Räumpflicht bis
20:00 Uhr
Tag
Sonntag und Feiertag
Räumpflicht von
8:00 oder 9:00 Uhr
Räumpflicht bis
20:00 Uhr
Besonderheiten
Dauerschneefall: Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach am Tag geräumt werden
Blitzeis: Bei plötzlichem Glatteis besteht eine unverzügliche Streupflicht, auch außerhalb der regulären Zeiten
Geschäftseingänge: Vor Geschäften mit Publikumsverkehr gilt die Pflicht ab Geschäftsöffnung
Krankenhäuser, Heime: Erweiterte Pflicht, da besonders schutzbedürftige Personen betroffen sind
03Was muss geräumt und gestreut werden?
Flächen und Breiten
Gehweg: Mindestens 1,00-1,50 m Breite (je nach Satzung)
Hauszugang: Vom Gehweg bis zur Haustür
Zugang zu Mülltonnen: Falls der Müllabfuhr der Weg versperrt wäre
Parkplätze: Wenn dem Eigentümer zuzurechnen, mindestens Hauptwege
Treppen und Rampen: Besonders sorgfältig, da erhöhte Sturzgefahr
Erlaubte Streumittel
Streumittel
Wirkung
Erlaubt?
Kosten/Tonne
Streusalz (NaCl)
Taut Eis
Oft verboten auf Gehwegen
ca. 100 EUR
Splitt
Abstumpfend
Überall erlaubt
ca. 60 EUR
Sand
Abstumpfend
Streumittel
Streusalz (NaCl)
Wirkung
Taut Eis
Erlaubt?
Oft verboten auf Gehwegen
Kosten/Tonne
ca. 100 EUR
Streumittel
Splitt
Wirkung
Abstumpfend
Erlaubt?
Überall erlaubt
Kosten/Tonne
ca. 60 EUR
Streumittel
Sand
Wirkung
Abstumpfend
Erlaubt?
Achtung: In vielen Städten (Berlin, Hamburg, München, Köln) ist Streusalz auf Gehwegen verboten. Verstöße kosten bis zu 10.000 EUR Bußgeld. Ausnahmen gelten bei extremem Glatteis und an Gefahrenstellen.
04Haftungsrisiken: Was passiert bei einem Unfall?
Die Rechtsprechung ist streng. Einige reale Urteile:
BGH, Urteil vom 21.02.2018 (VIII ZR 255/16): Vermieter haftet für Sturz des Mieters, obwohl Winterdienst auf Mieter übertragen war – weil keine Kontrolle stattfand. Schadenersatz: 45.000 EUR.
OLG Hamm, 2019: FM-Dienstleister haftet zu 100% für Sturz einer Passantin um 7:45 Uhr, weil erst um 8:00 Uhr gestreut wurde. Schmerzensgeld: 25.000 EUR.
LG Dortmund, 2020: Eigentümer und Dienstleister haften gesamtschuldnerisch. Oberschenkelhalsbruch einer 72-Jährigen. Gesamtschaden: 87.000 EUR.
Die 3 Haftungsfallen
Keine Dokumentation: Ohne Nachweis, dass gestreut wurde, gilt die Behauptung des Geschädigten
Zu spät gestreut: 5 Minuten nach Beginn der Streupflicht kann bereits ein Verstoß vorliegen
Keine Kontrolle des Dienstleisters: Wer delegiert, muss stichprobenartig prüfen (Organisationsverschulden)
05Übertragung an FM-Dienstleister: Worauf achten?
Wer den Winterdienst an einen professionellen Dienstleister übergibt, sollte im Vertrag folgende Punkte regeln:
Vertragsklausel
Warum wichtig?
Empfehlung
Räumzeiten
Definiert Pflichtbeginn
An kommunale Satzung anpassen
Flächen (m²)
Verhindert Streit
Mit Lageplan als Anlage
Streumittel
Kommunale Vorgaben beachten
Nur erlaubte Mittel auflisten
06Dokumentation: Der Schlüssel zur Haftungsabwehr
Im Schadensfall liegt die Beweislast beim Pflichtigen. Sie müssen nachweisen, dass Sie ordnungsgemäß geräumt und gestreut haben. Ein handschriftliches Räumprotokoll reicht oft nicht aus – es ist leicht fälschbar und nicht ortsverifiziert.
CERTISCAN bietet eine revisionssichere Winterdienst-Dokumentation:
QR-Code am Objekt scannen: Das Räumteam scannt den Code am Gebäudeeingang
GPS-Verifizierung: Der Standort wird automatisch bestätigt – Sie waren wirklich vor Ort
Foto-Dokumentation: Zustand vorher/nachher als Beweis
Automatischer Zeitstempel: Nicht manipulierbar, revisionssicher im WORM-Audit-Trail
Streuprotokoll: Art des Streumittels, Menge und Fläche dokumentieren
Tipp: Für Gewerbeimmobilien lohnt sich ein Saisonvertrag (November bis März) mit Bereitschaftspauschale. Das ist planbarer als Einzelabrechnungen und garantiert die Verfügbarkeit.
[ ] Haftpflichtversicherung auf Winterdienst prüfen
09Fazit
Winterdienst und Streupflicht sind keine Nebensache – ein einziger Sturz kann existenzbedrohende Schadenersatzforderungen auslösen. Mit klaren Verträgen, professionellen Dienstleistern und digitaler Dokumentation über CERTISCAN schützen Sie sich zuverlässig. Die Investition in ordentliche Dokumentation ist minimal im Vergleich zu den Risiken bei Unterlassung.
Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,00 bis 1,50 Meter geräumt werden, sodass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Bei Geschäftseingängen und öffentlichen Gebäuden kann die Pflicht breiter ausfallen.
Haftet der FM-Dienstleister bei Unfällen?
Bei vertraglich übertragenem Winterdienst haftet primär der Dienstleister. Der Eigentümer behält jedoch die Überwachungspflicht und kann bei mangelhafter Kontrolle mithaften (Organisationsverschulden). Daher ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend.
Was passiert bei Streusalzverbot?
Viele Kommunen verbieten Streusalz auf Gehwegen (z.B. Berlin, Hamburg). Erlaubt sind dann nur abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 EUR. Ausnahmen gelten oft für Gefahrenstellen wie Treppen oder starke Steigungen.