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Whistleblower-Aushang: §7 HinSchG Informationspflicht erfüllen

Christoph Schulz4. April 20265 Min. Lesezeit
HinSchGAushangInformationspflicht§7QR-CodePoster

Whistleblower-Aushang: §7 HinSchG Informationspflicht erfüllen

§7 HinSchG verpflichtet alle Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitern, ihre Beschäftigten aktiv über den internen Meldekanal zu informieren. CERTISCAN generiert automatisch einen rechtssicheren Aushang mit QR-Code in bis zu 12 Sprachen – druckfertig in 2 Minuten. Ohne korrekte Information riskieren Sie, dass Ihr Meldekanal als nicht konform gilt.

Die gesetzliche Informationspflicht nach §7 HinSchG

§7 Abs. 1 HinSchG regelt eindeutig:

"Beschäftigungsgeber stellen ihren Beschäftigten klare und leicht zugängliche Informationen über die internen Meldekanäle [...] sowie über die externen Meldekanäle [...] zur Verfügung."

Diese Pflicht besteht parallel zur Pflicht, einen Meldekanal einzurichten. Viele Unternehmen richten zwar einen Meldekanal ein, versäumen aber die Information der Belegschaft – und sind damit nicht vollständig konform.

Was muss auf dem Aushang stehen?

Das HinSchG schreibt keine bestimmte Form vor. Aus der Gesetzesbegründung und den Empfehlungen des Bundesamts für Justiz (BfJ) lassen sich jedoch klare Mindestinhalte ableiten:

InhaltselementPflicht?Details
Name der internen MeldestelleJaPerson oder Abteilung
Erreichbarkeit des MeldekanalsJaURL, QR-Code, Telefon
Externer Meldekanal (BfJ)JaAdresse und Kontaktdaten
Sachlicher AnwendungsbereichJaWelche Verstöße gemeldet werden können
Schutz vor RepressalienJaHinweis auf §36 HinSchG
VertraulichkeitszusageEmpfohlenIdentitätsschutz hervorheben
Anonyme MeldemöglichkeitEmpfohlenWenn angeboten
VerfahrensablaufEmpfohlen7-Tage-Bestätigung, 3-Monats-Rückmeldung
Mehrsprachige FassungEmpfohlenBei nicht-deutschsprachiger Belegschaft

Muster-Inhalt eines HinSchG-Aushangs

Ein konformer Aushang könnte folgende Struktur haben:

1. Überschrift: "Hinweisgeberschutz – Ihr Recht auf sichere Meldung"

2. Was Sie melden können: Verstöße gegen EU-Recht, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsschutz, Datenschutz, Umweltschutz, Korruption, Diskriminierung

3. Wie Sie melden können: QR-Code scannen oder URL aufrufen, anonym oder mit Kontaktdaten

4. Was nach der Meldung passiert: Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Prüfung und Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten

5. Ihr Schutz: Keine Kündigung, keine Abmahnung, keine Benachteiligung wegen einer Meldung (§36 HinSchG)

6. Externer Meldekanal: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn

CERTISCAN generiert den Aushang automatisch

Mit CERTISCAN erstellen Sie den Aushang in wenigen Klicks:

Schritt 1: Daten prüfen

Im Dashboard unter "Hinweisgeberschutz" sind alle relevanten Daten bereits hinterlegt: Meldestelle, Erreichbarkeit, Sachgebiete.

Schritt 2: Aushang generieren

Klicken Sie auf "Aushang erstellen". CERTISCAN generiert ein druckfertiges PDF im A3- oder A4-Format mit:
  • Ihrem Unternehmenslogo
  • QR-Code, der direkt zum Meldeformular führt
  • Allen Pflichtinformationen nach §7 HinSchG
  • Hinweis auf den externen Meldekanal

Schritt 3: Sprachen wählen

Wählen Sie die Sprachen Ihrer Belegschaft. CERTISCAN erstellt den Aushang in bis zu 12 Sprachen – auf Wunsch als mehrsprachiges Dokument oder als separate Aushänge pro Sprache.

Schritt 4: Ausdrucken und aufhängen

Drucken Sie den Aushang aus und hängen Sie ihn an den vorgesehenen Stellen auf. CERTISCAN speichert das Dokument im System – als Nachweis, dass Sie Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind.

Wo muss der Aushang angebracht werden?

Das HinSchG schreibt keinen bestimmten Ort vor, verlangt aber "leicht zugängliche" Information. Best Practices:

OrtEmpfehlungBegründung
Pausenraum / AufenthaltsraumPflichtHöchste Frequentierung
EingangsbereichEmpfohlenSichtbar beim Betreten
UmkleideraumEmpfohlenPrivater Bereich, erhöhte Aufmerksamkeit
Schwarzes BrettEmpfohlenEtablierter Informationskanal
Serviceraum (Reinigung)Pflicht für FMEinziger fester Raum für mobile Kräfte
Intranet / Digital SignageEmpfohlenFür Büro-Mitarbeiter
Onboarding-UnterlagenEmpfohlenNeü Mitarbeiter sofort informieren
Für Reinigungsunternehmen besonders relevant: Der Serviceraum beim Kunden ist oft der einzige Ort, an dem Reinigungskräfte einen festen Informationspunkt haben. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum mehrsprachigen Meldekanal.

QR-Code: Warum er unverzichtbar ist

Ein QR-Code auf dem Aushang bietet entscheidende Vorteile:

  • Kein App-Download nötig: Der QR-Code öffnet das Meldeformular direkt im Browser
  • Keine URL-Eingabe: Lange URLs werden nicht fehlerfrei eingetippt
  • Anonymität: Kein Einloggen, kein Account – direkter Zugang
  • Tracking: CERTISCAN kann (datenschutzkonform) messen, wie oft der QR-Code gescannt wird
  • Aktualität: Wenn sich der Meldekanal ändert, bleibt der QR-Code gleich

QR-Code-Sicherheit

Der QR-Code führt zu einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung. Die URL ist eindeutig Ihrem Unternehmen zugeordnet. CERTISCAN speichert keine IP-Adressen der Meldenden – die Anonymität ist technisch gewährleistet.

Häufige Fehler beim HinSchG-Aushang

Fehler 1: Nur im Intranet veröffentlicht

Reinigungskräfte, Fahrer und mobile Mitarbeiter haben oft keinen Intranet-Zugang. Ein physischer Aushang ist unverzichtbar.

Fehler 2: Nur auf Deutsch

Bei einer mehrsprachigen Belegschaft muss der Aushang die gängigsten Sprachen abdecken. Mindestens: Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch.

Fehler 3: Kein externer Meldekanal erwähnt

§7 HinSchG verlangt ausdrücklich auch die Information über den externen Meldekanal beim BfJ. Das wird häufig vergessen.

Fehler 4: Aushang veraltet

Wenn sich die Meldestelle ändert, muss der Aushang aktualisiert werden. Mit CERTISCAN generieren Sie in Sekunden einen neün Aushang.

Fehler 5: Kein Nachweis

Dokumentieren Sie, wann und wo Sie den Aushang angebracht haben. Bei einer Prüfung müssen Sie Ihre Informationspflicht nachweisen können.

Vergleich: Aushang-Erstellung

KriteriumCERTISCANManuell (Word)Anwalt erstellen lassen
Zeitaufwand2 Minuten2-4 Stunden1-2 Wochen
KostenInklusive0 EUR (Eigenleistung)500-1.500 EUR
RechtssicherheitAutomatisch geprüftUnsicherHoch
QR-Code integriertJaManuellOptional
Mehrsprachig12 SprachenEigenleistungAufpreis pro Sprache
Aktualisierung1 KlickKomplett neuErneuter Auftrag
Nachweis gespeichertAutomatischNeinNein

Fazit

Der HinSchG-Aushang ist keine optionale Nettigkeit – er ist gesetzliche Pflicht nach §7 HinSchG. Ohne korrekte Information Ihrer Belegschaft riskieren Sie, dass Ihr gesamter Meldekanal als nicht konform bewertet wird. CERTISCAN generiert den Aushang in 2 Minuten, mit QR-Code, in 12 Sprachen und druckfertig.

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Häufig gestellte Fragen

Ist ein Aushang zum HinSchG Pflicht?

Ja. §7 HinSchG verpflichtet Arbeitgeber, klare und leicht zugängliche Informationen über den internen und externen Meldekanal bereitzustellen. Ein Aushang am Arbeitsplatz ist die gängigste Form der Umsetzung.

Was muss auf dem HinSchG-Aushang stehen?

Der Aushang muss Informationen enthalten über: den internen Meldekanal und wie er erreichbar ist, den externen Meldekanal (BfJ), den Schutz vor Repressalien, den sachlichen Anwendungsbereich und die Identität der zuständigen Meldestelle.

In welchen Sprachen muss der Aushang sein?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Sprache vor, aber die Information muss für alle Beschäftigten zugänglich sein. Bei einer mehrsprachigen Belegschaft sollte der Aushang entsprechend übersetzt werden.

Wie generiert CERTISCAN den Aushang?

CERTISCAN erstellt automatisch ein druckfertiges PDF mit QR-Code, Unternehmenslogo, Kontaktdaten der Meldestelle und allen gesetzlich erforderlichen Informationen. Optional in bis zu 12 Sprachen.

Wo muss der Aushang angebracht werden?

Der Aushang sollte an gut sichtbaren Stellen angebracht werden: Pausenräume, Eingangsbereiche, Umkleideräume, schwarzes Brett. Bei mobilen Mitarbeitern zusätzlich als digitale Version im Intranet oder per E-Mail.

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CS
Christoph Schulz
Gruender & CEO, CERTISCAN