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Unterweisung Mitarbeiter: Pflicht & Dokumentation

Christoph Schulz17. September 20267 Min. Lesezeit
UnterweisungArbSchGArbeitsschutzDokumentationPflichtBrandschutz2026

Unterweisung Mitarbeiter: Pflicht, Themen & Dokumentation 2026

Die Unterweisung von Mitarbeitern ist eine der wichtigsten Pflichten im Arbeitsschutz. Nach §12 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber seine Beschäftigten regelmäßig über Gefahren am Arbeitsplatz und die korrekten Schutzmaßnahmen informieren. CERTISCAN digitalisiert den gesamten Unterweisungsprozess – von der Planung über die Durchführung bis zur revisionssicheren Dokumentation.

Rechtsgrundlagen der Unterweisungspflicht

Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Verordnungen:

RechtsgrundlageInhaltHäufigkeit
§12 ArbSchGAllgemeine UnterweisungspflichtMind. 1x/Jahr + anlassbezogen
§14 GefStoffVUnterweisung bei GefahrstoffenMind. 1x/Jahr + vor Erstverwendung
§12 BetrSichVUnterweisung für ArbeitsmittelVor erstmaliger Verwendung + regelmäßig
§29 JArbSchGUnterweisung JugendlicherMind. 2x/Jahr (halbjährlich)
§4 DGUV Vorschrift 1Unterweisung nach UVVMind. 1x/Jahr
ASR A2.2BrandschutzunterweisungMind. 1x/Jahr
§14 ArbStättVUnterweisung ArbeitsstätteBei Einstellung + Änderungen

Wann muss unterwiesen werden?

Pflichtanlässe

AnlassFristBeispiel
EinstellungVor ArbeitsaufnahmeNeuer Mitarbeiter beginnt am 1.9. → Unterweisung am 1.9.
Jährliche WiederholungSpätestens nach 12 MonatenLetzte Unterweisung 15.03.2025 → nächste bis 15.03.2026
Veränderung des AufgabenbereichsVor Übernahme der neuen TätigkeitWechsel von Büroreinigung zu Glasreinigung
Neue ArbeitsmittelVor erstmaliger VerwendungNeue Reinigungsmaschine eingeführt
Neue GefahrstoffeVor ErstverwendungNeues Desinfektionsmittel
Nach UnfällenZeitnah (innerhalb 1 Woche)Stolperunfall → Unterweisung zu Verkehrswegen
Änderung der VorschriftenZeitnah nach InkrafttretenNeue TRGS oder ASR

Sonderfälle

  • Leiharbeiter: Der Entleiher muss unterweisen (arbeitsplatzspezifisch)
  • Subunternehmer: Auftraggeber muss über betriebsspezifische Gefährdungen informieren
  • Jugendliche (unter 18): Halbjährliche Unterweisung nach §29 JArbSchG
  • Schwangere: Sofortige Unterweisung über Mutterschutz-spezifische Gefährdungen

Die wichtigsten Unterweisungsthemen

1. Brandschutzunterweisung (ASR A2.2)

Pflicht für alle Mitarbeiter, mindestens 1x/Jahr:

  • Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Evakuierung, Sammelplatz)
  • Standorte und Bedienung von Feuerlöschern
  • Flucht- und Rettungswege
  • Brandschutzordnung Teil A und B
  • Verhalten bei Rauchentwicklung

2. Ergonomie am Arbeitsplatz

Besonders relevant für Büroarbeitsplätze und körperliche Arbeit:

  • Einstellung von Bürostuhl und Bildschirm
  • Richtiges Heben und Tragen (max. 25 kg Männer, 10 kg Frauen regelmäßig)
  • Pausengestaltung bei Bildschirmarbeit
  • Dehn- und Ausgleichsübungen

3. Gefahrstoffe (§14 GefStoffV)

Unverzichtbar in der Reinigungsbranche:

InhaltDetails
GefahrstoffbezeichnungProduktname, Gefahrensymbole
GesundheitsgefahrenWirkung auf Haut, Augen, Atemwege
SchutzmaßnahmenPSA, Lüftung, Mengenbegrenzung
Verhalten bei VerschüttenAufnahme, Entsorgung, Erste Hilfe
Erste-Hilfe-MaßnahmenAugenspülung, Hautdekontamination
SicherheitsdatenblattStandort und Zugriff

4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Welche PSA ist für welche Tätigkeit erforderlich?
  • Korrekte Anwendung (An-/Ausziehen, Einstellung)
  • Pflege und Wartung
  • Austauschfristen und Meldung von Mängeln

5. Elektrische Sicherheit

  • Sichtprüfung vor Benutzung (Kabel, Stecker, Gehäuse)
  • Verhalten bei defekten Geräten (Aus der Steckdose → Kennzeichnen → Melden)
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen
  • Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3

6. Psychische Belastungen

Seit 2013 explizit im ArbSchG verankert:

  • Erkennen von Überlastungszeichen
  • Ansprechpartner und Hilfsangebote
  • Recht auf Pausen und Erholung
  • Umgang mit schwierigen Situationen

Durchführung: So gelingt die Unterweisung

Methoden im Vergleich

MethodeVorteileNachteileGeeignet für
Präsenz-UnterweisungDirekte Rückfragen, praktische ÜbungenTerminkoordination, Räume nötigErstunterweisung, Gefahrstoffe
E-LearningZeitlich flexibel, standardisiertKein direkter KontaktJährliche Wiederholung, Theorie
Toolbox-TalkKurz, praxisnah, direkt am ArbeitsplatzNur für einzelne ThemenAnlassbezogen, vor Ort
Blended LearningKombiniert Vorteile beider MethodenHöherer PlanungsaufwandKomplexe Themen

Verständlichkeit sicherstellen

Besonders in der Reinigungsbranche mit internationalen Teams ist die Sprachbarriere eine Herausforderung:

  • Unterweisungen in der Muttersprache anbieten oder übersetzen
  • Piktogramme und Bilder verwenden
  • Verständnisfragen stellen (nicht nur "Haben Sie verstanden?")
  • Praktische Demonstrationen einbauen
CERTISCAN unterstützt Unterweisungen in 12 Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Ukrainisch, Bulgarisch und Kurdisch.

Dokumentation: Was muss festgehalten werden?

Pflichtinhalte der Dokumentation

PflichtangabeBeispiel
Datum und Uhrzeit15.09.2026, 09:00–10:30 Uhr
OrtStandort Berlin, Besprechungsraum 1
ThemaBrandschutzunterweisung 2026
Inhalte (Stichpunkte)Fluchtplan, Feuerlöscher, Sammelplatz, Notruf
Unterweisender (Name, Funktion)Anna Schmidt, Sicherheitsbeauftragte
Teilnehmer (Name + Unterschrift)Liste aller Teilnehmer
Nächster TerminSpätestens 15.09.2027

Aufbewahrungsfristen

UnterweisungsartAufbewahrungsfrist
Allgemeine UnterweisungMindestens 2 Jahre
Gefahrstoffe30 Jahre empfohlen (DGUV)
JugendlicheBis zum 21. Lebensjahr
ElektrosicherheitGesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses

Digitale Unterweisungsdokumentation mit CERTISCAN

CERTISCAN revolutioniert die Unterweisungsdokumentation:

  • Digitale Unterschrift: Mitarbeiter bestätigen die Teilnahme per App – keine Zettelwirtschaft mehr
  • Automatische Erinnerung: System erinnert 4 Wochen vor Fälligkeit an die nächste Unterweisung
  • Standortbezogen: Unterweisungen werden dem QR-Code des Standorts zugeordnet
  • Mehrsprachig: Unterweisungsinhalte in 12 Sprachen verfügbar
  • Nachweissicher: Revisionssicherer WORM-Audit-Trail – Einträge sind nicht nachträglich veränderbar
  • Dashboard: Übersicht über alle fälligen, durchgeführten und überfälligen Unterweisungen

Unterweisungsplan: Jahresübersicht erstellen

MonatThemaZielgruppeVerantwortlich
JanuarBrandschutzAlle MitarbeiterSicherheitsbeauftragter
FebruarGefahrstoffe ReinigungReinigungskräfteObjektleitung
MärzErgonomie BildschirmarbeitBüromitarbeiterBetriebsarzt
AprilPSA und HautschutzReinigungskräfteFaSi
MaiErste Hilfe AuffrischungErsthelferExterner Trainer
JuniLadungssicherungFahrerFuhrparkmanagement
JuliUmgang mit elektrischen GerätenAlleFaSi
AugustPsychische GesundheitAlleBetriebsarzt
SeptemberHygiene und InfektionsschutzReinigungskräfteObjektleitung
OktoberArbeiten auf Leitern und TrittenReinigungskräfteFaSi
NovemberWintergefahren/StreupflichtAußendienstObjektleitung
DezemberJahresrückblick und ZielsetzungAlleGeschäftsführung

Häufige Fehler und Konsequenzen

FehlerKonsequenzLösung
Keine Unterweisung bei EinstellungBußgeld, volle Haftung bei UnfallCERTISCAN Onboarding-Checkliste
Jährliche Frist versäumtBußgeld bis 25.000 EURAutomatische Erinnerung
Keine DokumentationBeweislast beim ArbeitgeberDigitale Dokumentation
Nur auf Deutsch unterwiesenNicht verstanden = nicht unterwiesen12 Sprachen in CERTISCAN
Keine VerständniskontrolleUnterweisung gilt als unwirksamVerständnisfragen nach jeder Einheit
Leiharbeiter vergessenHaftung beim EntleiherAlle Beschäftigten im System erfassen

Kosten einer fehlenden Unterweisung

SzenarioMögliche Kosten
Bußgeld (fehlende Unterweisung)Bis 25.000 EUR
Arbeitsunfall ohne UnterweisungBG-Regress + Strafrechtliche Folgen
Haftung des GeschäftsführersPersönliche Haftung bei Organisationsverschulden
Höhere BG-BeiträgeZuschlagverfahren nach vielen Unfällen
ImageschadenNicht bezifferbar

Fazit: Unterweisen, dokumentieren, schützen

Die Unterweisung von Mitarbeitern ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Kernpflicht jedes Arbeitgebers. Mit CERTISCAN digitalisieren Sie den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle Mitarbeiter an allen Standorten regelmäßig und nachweisbar unterwiesen werden – in ihrer Muttersprache.

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Häufig gestellte Fragen

Wie oft müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?

Nach §12 ArbSchG müssen Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Darüber hinaus ist eine Unterweisung erforderlich bei Einstellung, bei Veränderung des Aufgabenbereichs, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien und nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen. Für Jugendliche unter 18 Jahren schreibt das JArbSchG eine halbjährliche Unterweisung vor.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

Ja, die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation muss mindestens enthalten: Datum, Thema, Inhalt, Name des Unterweisenden, Namen und Unterschriften aller Teilnehmer. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 2 Jahre, bei Gefahrstoffen empfiehlt die DGUV eine Aufbewahrung von 30 Jahren.

Kann die Unterweisung auch digital erfolgen?

Ja, digitale Unterweisungen (E-Learning) sind grundsätzlich zulässig, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass die Inhalte verstanden wurden (z.B. durch Verständnisfragen). Rein passives Ansehen eines Videos ohne Verständnisprüfung reicht nicht aus. Bei Gefahrstoffen und bestimmten Tätigkeiten ist eine persönliche Unterweisung jedoch empfohlen.

Wer darf Unterweisungen durchführen?

Der Arbeitgeber ist für die Unterweisung verantwortlich, kann diese aber an geeignete Personen delegieren: Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder externe Dienstleister. Der Unterweisende muss fachlich qualifiziert sein und die Inhalte verständlich vermitteln können – auch in der Muttersprache der Mitarbeiter.

Was passiert wenn ein Mitarbeiter die Unterweisung verweigert?

Die Teilnahme an Unterweisungen ist eine arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers. Eine Verweigerung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben: zunächst Ermahnung, dann Abmahnung und bei wiederholter Verweigerung sogar Kündigung. Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nicht ohne Unterweisung arbeiten lassen.

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CS
Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN