Arztpraxen unterliegen strengen Hygienevorschriften nach §23 IfSG und den RKI-Empfehlungen. Die Reinigung muss nach Risikobereichen differenziert und lückenlos dokumentiert werden. CERTISCAN liefert revisionssichere Evidence Packs.
Die Hygiene in Arztpraxen unterliegt strengen Vorschriften, die weit über die normale Gebäudereinigung hinausgehen. §23 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut und die TRBA 250 setzen den Rahmen. CERTISCAN dokumentiert die Praxishygiene revisionssicher mit Evidence Packs – dem digitalen Nachweis für Gesundheitsämter, KV-Prüfungen und Ihr internes Qualitätsmanagement.
01Rechtsrahmen: §23 IfSG und KRINKO-Empfehlungen
§23 Abs. 3 IfSG verpflichtet die Leiter von Arztpraxen, sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden.
Die KRINKO-Empfehlungen konkretisieren diese Pflicht. Sie sind zwar rechtlich keine Verordnungen, gelten aber als verbindlicher Maßstab – Abweichungen muss der Praxisinhaber begründen können. Die wichtigsten KRINKO-Empfehlungen für Arztpraxen:
Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (2022)
Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2016)
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Hygienevorschriften gelten für Arztpraxen?
Arztpraxen unterliegen §23 IfSG, der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen und Praxen", den RKI-Desinfektionsmittellisten und der TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen). Zusätzlich gelten landesrechtliche Hygieneverordnungen und berufsgenossenschaftliche Regeln.
Wie oft muss eine Arztpraxis gereinigt werden?
Wartezimmer und Flure werden täglich gereinigt. Behandlungsräume werden nach jedem Patienten desinfizierend gewischt (patientennahe Flächen) und täglich grundgereinigt. Sanitärräume mindestens 2x täglich. OP-Bereiche werden nach jedem Eingriff desinfiziert.
Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten
(2012)
Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung (2015)
Prävention postoperativer Wundinfektionen (2018)
Zusätzlich gelten die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250), die den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen im Gesundheitswesen regeln. Die TRBA 250 klassifiziert Arztpraxen je nach Fachrichtung in Schutzstufe 2 (Allgemeinmedizin, Orthopädie) bis Schutzstufe 3 (Infektiologie, bestimmte Labortätigkeiten).
02Risikobereiche in der Arztpraxis
Die KRINKO-Empfehlung teilt Flächen in vier Risikokategorien ein, die unterschiedliche Reinigungs- und Desinfektionsanforderungen haben:
Patientennahe Flächen sind alle Oberflächen, die der Patient oder das medizinische Personal während der Behandlung berührt: Untersuchungsliege, Armstützen, Blutdruckmanschette, Geräteoberflächen, Lichtschalter im Behandlungsraum.
03Reinigung vs. Desinfektion: Der entscheidende Unterschied
In der Arztpraxis ist die Unterscheidung zwischen Reinigung und Desinfektion nicht nur theoretisch relevant – sie hat direkte rechtliche Konsequenzen bei Haftungsfällen:
Merkmal
Reinigung
Desinfektion
Ziel
Sichtbare Sauberkeit, Schmutzentfernung
Keimreduktion auf definiertes Niveau
Keimreduktion
Ca. 80 %
≥ 99,99 % (4 log-Stufen)
Mittel
Wasser + Reinigungsmittel
RKI-gelistetes Desinfektionsmittel
Einwirkzeit
Keine definierte
5-60 Minuten (je nach Mittel und Konzentration)
Dokumentation
Empfohlen
Pflicht (Desinfektionsplan + Protokoll)
Prüfung durch Gesundheitsamt
Stichprobe
Systematisch, mit Abstrichen
Kosten pro m²
0,50-1,50 EUR
1,50-4,00 EUR
Merkmal
Ziel
Reinigung
Sichtbare Sauberkeit, Schmutzentfernung
Desinfektion
Keimreduktion auf definiertes Niveau
Merkmal
Keimreduktion
Reinigung
Ca. 80 %
Desinfektion
≥ 99,99 % (4 log-Stufen)
Merkmal
Mittel
Reinigung
Wasser + Reinigungsmittel
Desinfektion
RKI-gelistetes Desinfektionsmittel
Merkmal
Einwirkzeit
Reinigung
Wann Desinfektion Pflicht ist
Immer: Patientennahe Flächen nach jedem Patienten (Untersuchungsliege, Behandlungsstuhl)
04Der Desinfektionsplan: Kernstück der Praxishygiene
Jede Arztpraxis muss einen schriftlichen Desinfektionsplan führen, der für alle Mitarbeiter und Reinigungskräfte gut sichtbar zugänglich ist. Der Plan wird in der Regel laminiert an der Wand der jeweiligen Räume ausgehängt.
Pflichtinhalte
Der Desinfektionsplan muss für jeden Bereich folgende Angaben enthalten:
Was wird desinfiziert (Fläche, Gerät, Hände, Instrument)
Wann wird desinfiziert (Frequenz, Anlass – routinemäßig oder anlassbezogen)
Womit wird desinfiziert (Produktname, Wirkstoff, Konzentration)
Wie wird desinfiziert (Methode: Wischdesinfektion, Sprühdesinfektion, Tauchdesinfektion; Einwirkzeit)
Wer desinfiziert (MFA, Reinigungskraft, Arzt – Verantwortlichkeit)
Konzentrations-Tabelle (Beispiel)
Anwendung
Wirkstoff-Typ
Konzentration
Einwirkzeit
Händedesinfektion
Alkoholisch (≥70 %)
Unverdünnt
30 Sekunden
Flächendesinfektion (routinemäßig)
QAV oder Aldehyd-frei
0,5 %
15 Minuten
05Dokumentationspflicht: Was das Gesundheitsamt sehen will
Bei einer Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt müssen folgende Dokumente vorliegen:
Hygieneplan (aktuell, mit Datum, Versionsnummer und Unterschrift des Praxisinhabers)
Nach TRBA 250 müssen alle Reinigungskräfte, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, vor Arbeitsbeginn und danach jährlich unterwiesen werden. CERTISCAN dokumentiert die Unterweisungen im People-Modul mit automatischer Fristüberwachung.
Die Unterweisung muss mindestens folgende Themen abdecken:
Grundlagen der Infektionshygiene und Übertragungswege
Händehygiene (5 Momente der Händedesinfektion nach WHO)
Umgang mit Desinfektionsmitteln (Konzentration, Einwirkzeit, Gefahren, Hautschutz)
Abfallentsorgung (insbesondere infektiöser Abfall AS 18 01 03* nach LAGA-Richtlinie)
Verhalten bei Nadelstichverletzungen (D-Arzt-Verfahren, sofortige Meldung)
Meldepflichten und Verhalten bei besonderen Erregern (MRSA, VRE, ESBL)
Hautschutzplan (Hautschutz vor der Arbeit, Hautpflege nach der Arbeit)
08Fazit: Praxishygiene ist Chefsache
Die Hygiene in der Arztpraxis ist nicht delegierbar – der Praxisinhaber haftet persönlich. Bei einer nosokomialen Infektion liegt die Beweislast bei der Praxis: Sie muss nachweisen, dass alle erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden. Mit einem strukturierten Hygieneplan, geschultem Reinigungspersonal und digitaler Dokumentation durch CERTISCAN sind Sie auf der sicheren Seite – bei Gesundheitsamts-Kontrollen, Haftungsfragen und der täglichen Patientensicherheit.
Was ist der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion?
Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz und reduziert Keime um ca. 80 %. Desinfektion tötet Krankheitserreger gezielt ab und reduziert Keime um 99,99 %. In Arztpraxen ist Desinfektion für patientennahe Flächen, Behandlungsräume und Sanitäranlagen Pflicht – reine Reinigung reicht dort nicht aus.
Wer darf in einer Arztpraxis reinigen?
Reinigungskräfte in Arztpraxen müssen nach TRBA 250 in Hygiene und Infektionsschutz unterwiesen sein. Die Unterweisung muss vor Arbeitsbeginn und danach jährlich erfolgen. Für die Aufbereitung von Medizinprodukten gelten noch strengere Anforderungen (Sachkunde nach §8 MPBetreibV).
Was sind Evidence Packs bei CERTISCAN?
Evidence Packs sind revisionssichere Nachweispakete, die Zeitstempel, GPS-Daten, QR-Code-Scan und optional Fotodokumentation kombinieren. Sie dienen als rechtssicherer Beweis gegenüber dem Gesundheitsamt, dass die Reinigung und Desinfektion ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
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Dokumentationspflicht: Was das Gesundheitsamt sehen will