CERTISCAN
FM

Arztpraxis Reinigung: RKI-konforme Hygiene 2026

Christoph Schulz8. Oktober 20266 Min. Lesezeit
ArztpraxisHygieneRKIIfSGDesinfektionMedizinprodukteaufbereitungReinigung

Arztpraxis Reinigung: RKI-konforme Hygiene 2026

Die Hygiene in Arztpraxen unterliegt strengen Vorschriften, die weit über die normale Gebäudereinigung hinausgehen. §23 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut und die TRBA 250 setzen den Rahmen. CERTISCAN dokumentiert die Praxishygiene revisionssicher mit Evidence Packs – dem digitalen Nachweis für Gesundheitsämter, KV-Prüfungen und Ihr internes Qualitätsmanagement.

Rechtsrahmen: §23 IfSG und KRINKO-Empfehlungen

§23 Abs. 3 IfSG verpflichtet die Leiter von Arztpraxen, sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden.

Die KRINKO-Empfehlungen konkretisieren diese Pflicht. Sie sind zwar rechtlich keine Verordnungen, gelten aber als verbindlicher Maßstab – Abweichungen muss der Praxisinhaber begründen können. Die wichtigsten KRINKO-Empfehlungen für Arztpraxen:

  • Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (2022)
  • Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2016)
  • Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten (2012)
  • Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung (2015)
  • Prävention postoperativer Wundinfektionen (2018)
Zusätzlich gelten die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250), die den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen im Gesundheitswesen regeln. Die TRBA 250 klassifiziert Arztpraxen je nach Fachrichtung in Schutzstufe 2 (Allgemeinmedizin, Orthopädie) bis Schutzstufe 3 (Infektiologie, bestimmte Labortätigkeiten).

Risikobereiche in der Arztpraxis

Die KRINKO-Empfehlung teilt Flächen in vier Risikokategorien ein, die unterschiedliche Reinigungs- und Desinfektionsanforderungen haben:

RisikobereichBeispieleReinigungDesinfektion
Bereich ohne InfektionsrisikoVerwaltung, Lager, Technik, PersonalumkleideUnterhaltsreinigungBei Kontamination
Bereich mit möglichem InfektionsrisikoWartezimmer, Flure, Empfang, AnmeldungTägliche ReinigungTägliche Wischdesinfektion (Türklinken, Stühle, Tresen)
Bereich mit besonderem InfektionsrisikoBehandlungsräume, Verbandszimmer, UltraschallraumTägliche Reinigung + ZwischenreinigungWischdesinfektion nach jedem Patienten (patientennahe Flächen)
Bereich mit hohem InfektionsrisikoOP-Raum, Eingriffsraum, Endoskopie-RaumNach jedem Eingriff + TagesschlussreinigungVollständige Flächendesinfektion nach jedem Eingriff
Patientennahe Flächen sind alle Oberflächen, die der Patient oder das medizinische Personal während der Behandlung berührt: Untersuchungsliege, Armstützen, Blutdruckmanschette, Geräteoberflächen, Lichtschalter im Behandlungsraum.

Reinigung vs. Desinfektion: Der entscheidende Unterschied

In der Arztpraxis ist die Unterscheidung zwischen Reinigung und Desinfektion nicht nur theoretisch relevant – sie hat direkte rechtliche Konsequenzen bei Haftungsfällen:

MerkmalReinigungDesinfektion
ZielSichtbare Sauberkeit, SchmutzentfernungKeimreduktion auf definiertes Niveau
KeimreduktionCa. 80 %≥ 99,99 % (4 log-Stufen)
MittelWasser + ReinigungsmittelRKI-gelistetes Desinfektionsmittel
EinwirkzeitKeine definierte5-60 Minuten (je nach Mittel und Konzentration)
DokumentationEmpfohlenPflicht (Desinfektionsplan + Protokoll)
Prüfung durch GesundheitsamtStichprobeSystematisch, mit Abstrichen
Kosten pro m²0,50-1,50 EUR1,50-4,00 EUR

Wann Desinfektion Pflicht ist

  • Immer: Patientennahe Flächen nach jedem Patienten (Untersuchungsliege, Behandlungsstuhl)
  • Immer: Sanitärräume (WC, Waschbecken, Türklinken)
  • Immer: Geräteoberflächen (EKG, Ultraschall, Blutdruckgeräte, Stethoskop-Liegefläche)
  • Immer: Wickeltisch in der Kinderarztpraxis
  • Bei Kontamination: Sofort bei sichtbarer Verschmutzung mit Blut, Sekreten oder Ausscheidungen
  • Bei Ausbruch: Erhöhte Frequenz bei meldepflichtigen Erkrankungen (MRSA, Norovirus, Influenza)

Wann Reinigung genügt

  • Verwaltungsräume ohne Patientenkontakt (Büro des Praxisinhabers, Buchhaltung)
  • Lagerräume für verpackte Materialien
  • Technikräume (Heizung, IT-Server)
  • Personalküche (dort gelten Lebensmittelhygiene-Regeln)

Der Desinfektionsplan: Kernstück der Praxishygiene

Jede Arztpraxis muss einen schriftlichen Desinfektionsplan führen, der für alle Mitarbeiter und Reinigungskräfte gut sichtbar zugänglich ist. Der Plan wird in der Regel laminiert an der Wand der jeweiligen Räume ausgehängt.

Pflichtinhalte

Der Desinfektionsplan muss für jeden Bereich folgende Angaben enthalten:

  • Was wird desinfiziert (Fläche, Gerät, Hände, Instrument)
  • Wann wird desinfiziert (Frequenz, Anlass – routinemäßig oder anlassbezogen)
  • Womit wird desinfiziert (Produktname, Wirkstoff, Konzentration)
  • Wie wird desinfiziert (Methode: Wischdesinfektion, Sprühdesinfektion, Tauchdesinfektion; Einwirkzeit)
  • Wer desinfiziert (MFA, Reinigungskraft, Arzt – Verantwortlichkeit)

Konzentrations-Tabelle (Beispiel)

AnwendungWirkstoff-TypKonzentrationEinwirkzeit
HändedesinfektionAlkoholisch (≥70 %)Unverdünnt30 Sekunden
Flächendesinfektion (routinemäßig)QAV oder Aldehyd-frei0,5 %15 Minuten
Flächendesinfektion (Blut/Sekretkontamination)Aldehydfrei, eiweißtolerant1,0 %30 Minuten
Instrumentendesinfektion (maschinell)RDG-Prozess A0 60010 Minuten bei 93°C
Instrumentendesinfektion (manuell)Aldehydfrei2,0 %60 Minuten
Norovirus-DesinfektionViruzid (RKI Bereich AB)Nach Herstellerangabe15-30 Minuten
MRSA-DesinfektionBakterizid0,5-1,0 %15 Minuten

Dokumentationspflicht: Was das Gesundheitsamt sehen will

Bei einer Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Hygieneplan (aktuell, mit Datum, Versionsnummer und Unterschrift des Praxisinhabers)
  • Desinfektionspläne (raumspezifisch, ausgehängt, aktuell)
  • Reinigungsprotokolle (tägliche Dokumentation: wer hat wann was wie gereinigt/desinfiziert)
  • Unterweisungsnachweise (jährliche Hygieneschulung, alle Mitarbeiter inkl. Reinigung)
  • Desinfektionsmittel-Sicherheitsdatenblätter (SDB für alle verwendeten Mittel)
  • Wasserproben-Ergebnisse (Legionellen alle 3 Jahre bei Großanlagen nach TrinkwV)
  • Aufbereitungsprotokolle (für alle Medizinprodukte: Freigabe, Chargenrückverfolgung)
  • Händehygiene-Verbrauchsdaten (Verbrauch Händedesinfektionsmittel pro Quartal)

CERTISCAN Evidence Packs für die Arztpraxis

CERTISCAN erstellt für jede Reinigung und Desinfektion ein revisionssicheres Evidence Pack, das folgende Daten bündelt:

  • Zeitstempel: Exakter Beginn und Ende der Reinigung/Desinfektion (sekundengenau)
  • QR-Code-Scan: Welcher Raum wurde gereinigt (eindeutige Zuordnung)
  • Reinigungskraft: Wer hat die Reinigung durchgeführt (Name, ID)
  • Checkliste: Welche Punkte wurden abgearbeitet (raumspezifisch)
  • Desinfektionsmittel: Welches Mittel wurde verwendet (aus hinterlegter Liste)
  • Fotodokumentation: Optional, für Sonderfälle und Kontaminationen
  • WORM-Audit-Trail: Unveränderlicher Nachweis, SHA-256 Hash-Chain – manipulationssicher
PrüfungsgrundOhne CERTISCANMit CERTISCAN
Gesundheitsamt-BegehungOrdner suchen, hoffen dass alles da istPDF-Export in 30 Sekunden
QM-Zertifizierung (ISO 9001)Wochen der VorbereitungDaten jederzeit abrufbar
Haftungsfall (nosokomiale Infektion)Beweislast beim PraxisinhaberLückenloser Nachweis
KV-PrüfungManuelle Dokumentation zusammentragenAutomatische Protokolle
VersicherungsfallSchwer nachweisbarEvidence Pack als Beweis
Praxisbegehung durch HygienefachkraftManuelle AuswertungDashboard mit Kennzahlen

Schulungspflicht für Reinigungskräfte

Nach TRBA 250 müssen alle Reinigungskräfte, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, vor Arbeitsbeginn und danach jährlich unterwiesen werden. CERTISCAN dokumentiert die Unterweisungen im People-Modul mit automatischer Fristüberwachung.

Die Unterweisung muss mindestens folgende Themen abdecken:

  • Grundlagen der Infektionshygiene und Übertragungswege
  • Händehygiene (5 Momente der Händedesinfektion nach WHO)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe, Schutzkittel, ggf. Mundschutz
  • Umgang mit Desinfektionsmitteln (Konzentration, Einwirkzeit, Gefahren, Hautschutz)
  • Abfallentsorgung (insbesondere infektiöser Abfall AS 18 01 03* nach LAGA-Richtlinie)
  • Verhalten bei Nadelstichverletzungen (D-Arzt-Verfahren, sofortige Meldung)
  • Meldepflichten und Verhalten bei besonderen Erregern (MRSA, VRE, ESBL)
  • Hautschutzplan (Hautschutz vor der Arbeit, Hautpflege nach der Arbeit)

Fazit: Praxishygiene ist Chefsache

Die Hygiene in der Arztpraxis ist nicht delegierbar – der Praxisinhaber haftet persönlich. Bei einer nosokomialen Infektion liegt die Beweislast bei der Praxis: Sie muss nachweisen, dass alle erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden. Mit einem strukturierten Hygieneplan, geschultem Reinigungspersonal und digitaler Dokumentation durch CERTISCAN sind Sie auf der sicheren Seite – bei Gesundheitsamts-Kontrollen, Haftungsfragen und der täglichen Patientensicherheit.

Jetzt CERTISCAN für Ihre Praxis testen →

Kostenloser Hygiene-Check →

Häufig gestellte Fragen

Welche Hygienevorschriften gelten für Arztpraxen?

Arztpraxen unterliegen §23 IfSG, der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen und Praxen", den RKI-Desinfektionsmittellisten und der TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen). Zusätzlich gelten landesrechtliche Hygieneverordnungen und berufsgenossenschaftliche Regeln.

Wie oft muss eine Arztpraxis gereinigt werden?

Wartezimmer und Flure werden täglich gereinigt. Behandlungsräume werden nach jedem Patienten desinfizierend gewischt (patientennahe Flächen) und täglich grundgereinigt. Sanitärräume mindestens 2x täglich. OP-Bereiche werden nach jedem Eingriff desinfiziert.

Was ist der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion?

Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz und reduziert Keime um ca. 80 %. Desinfektion tötet Krankheitserreger gezielt ab und reduziert Keime um 99,99 %. In Arztpraxen ist Desinfektion für patientennahe Flächen, Behandlungsräume und Sanitäranlagen Pflicht – reine Reinigung reicht dort nicht aus.

Wer darf in einer Arztpraxis reinigen?

Reinigungskräfte in Arztpraxen müssen nach TRBA 250 in Hygiene und Infektionsschutz unterwiesen sein. Die Unterweisung muss vor Arbeitsbeginn und danach jährlich erfolgen. Für die Aufbereitung von Medizinprodukten gelten noch strengere Anforderungen (Sachkunde nach §8 MPBetreibV).

Was sind Evidence Packs bei CERTISCAN?

Evidence Packs sind revisionssichere Nachweispakete, die Zeitstempel, GPS-Daten, QR-Code-Scan und optional Fotodokumentation kombinieren. Sie dienen als rechtssicherer Beweis gegenüber dem Gesundheitsamt, dass die Reinigung und Desinfektion ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Ist Ihr Unternehmen konform?

Testen Sie CERTISCAN 14 Tage kostenlos und bringen Sie Ihre Compliance auf den neuesten Stand.

CERTISCAN kostenlos testen →Demo anfragen
CS
Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN