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Hinweisgeberschutzgesetz: Pflicht ab 50 Mitarbeiter – Was Sie jetzt tun müssen

Christoph Schulz1. April 20265 Min. Lesezeit
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Hinweisgeberschutzgesetz: Pflicht ab 50 Mitarbeiter

Seit dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. CERTISCAN bietet einen HinSchG-konformen Meldekanal, der in 10 Minuten einsatzbereit ist – inklusive anonymer Meldemöglichkeit, 12 Sprachen und automatischem 4-Augen-Prinzip. Unternehmen ohne Meldekanal riskieren Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) in deutsches Recht um. Es schützt Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen – sogenannte Hinweisgeber oder Whistleblower. Das Gesetz trat in zwei Stufen in Kraft:

  • 02.07.2023: Pflicht für Unternehmen ab 250 Beschäftigten
  • 17.12.2023: Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten
Damit sind allein in Deutschland schätzungsweise 90.000 Unternehmen betroffen, die einen internen Meldekanal vorhalten müssen.

Wer ist betroffen? Die 50-Mitarbeiter-Schwelle

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl zählen sämtliche Mitarbeiter:

BeschäftigungsformZählt mit?Hinweis
VollzeitkräfteJaImmer mitzuzählen
TeilzeitkräfteJaKopfzahl, nicht Stunden
Minijobber (520 EUR)JaAuch geringfügig Beschäftigte
LeiharbeitnehmerJaWenn >6 Monate eingesetzt
AuszubildendeJaZählen als Beschäftigte
PraktikantenJaBei vertraglich geregeltem Praktikum
Freie MitarbeiterNeinKein Arbeitsverhältnis
GeschäftsführerNeinOrganmitglieder zählen nicht
Praxisbeispiel: Ein Reinigungsunternehmen mit 35 Vollzeitkräften, 10 Minijobbern und 6 Leiharbeitern kommt auf 51 Beschäftigte – und muss somit einen Meldekanal einrichten.

Was muss der Meldekanal können?

Das HinSchG stellt konkrete Anforderungen an den internen Meldekanal:

Pflichtanforderungen (§16 HinSchG)

  • Mündliche und schriftliche Meldungen müssen möglich sein
  • Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers muss gewährleistet sein
  • Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7 Tagen
  • Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten
  • Dokumentation jeder Meldung (aufbewahrungspflichtig)

Empfohlene Funktionen

  • Anonyme Meldemöglichkeit (empfohlen, nicht Pflicht)
  • Verschlüsselung der Kommunikation
  • Mehrsprachigkeit für diverse Belegschaften
  • 4-Augen-Prinzip für sensible Meldungen
  • Automatische Fristenüberwachung (7-Tage/3-Monats-Frist)

Welche Bußgelder drohen?

Das HinSchG sieht abgestufte Bußgelder vor:

VerstoßBußgeldParagraph
Kein interner Meldekanalbis 20.000 EUR§40 Abs. 2 Nr. 1
Behinderung einer Meldungbis 50.000 EUR§40 Abs. 1
Verstoß gegen Vertraulichkeitbis 50.000 EUR§40 Abs. 1
Repressalien gegen Hinweisgeberbis 50.000 EUR§40 Abs. 1
Falsche Dokumentationbis 20.000 EUR§40 Abs. 2
Besonders kritisch: Bei Repressalien gegen Hinweisgeber gilt eine Beweislastumkehr. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Maßnahme (z.B. Kündigung) nicht im Zusammenhang mit der Meldung steht.

CERTISCAN: Meldekanal in 10 Minuten einrichten

Mit CERTISCAN richten Sie Ihren HinSchG-konformen Meldekanal in drei Schritten ein:

Schritt 1: Registrieren (2 Minuten)

Erstellen Sie Ihr Konto auf certiscan.de. Sie erhalten sofort Zugang zum Dashboard mit allen Compliance-Modulen.

Schritt 2: Meldekanal konfigurieren (5 Minuten)

  • Interne Meldestelle benennen (§14 HinSchG)
  • Sachgebiete festlegen (z.B. Korruption, Arbeitsschutz, Datenschutz)
  • 4-Augen-Prinzip aktivieren (optional)
  • Sprachen auswählen (bis zu 12 Sprachen verfügbar)

Schritt 3: Aushang generieren (3 Minuten)

CERTISCAN generiert automatisch einen Aushang mit QR-Code, den Mitarbeiter scannen können, um Meldungen abzugeben – ohne App-Download, ohne Registrierung.

CERTISCAN vs. Alternativen

KriteriumCERTISCANEQS Integrity LineLegaltegrityHINTBOXBriefkasten
Preis ab149 EUR/Mo300+ EUR/Mo199 EUR/Mo99 EUR/Mo0 EUR
Anonyme MeldungenJaJaJaJaBedingt
Sprachen1240+831
4-Augen-PrinzipAutomatischJaJaNeinNein
FristenüberwachungAutomatischJaJaTeilweiseNein
QR-Code-AushangInklusiveNeinNeinNeinNein
Weitere ModuleLkSG, ESG, ZeitNeinNeinNeinNein
Einrichtungszeit10 Minuten2-4 Wochen1 Woche1 TagSofort
Der entscheidende Vorteil von CERTISCAN: Sie erhalten nicht nur den Hinweisgeberschutz, sondern auch Lieferketten-Compliance, ESG-Berichterstattung und Zeiterfassung – alles in einer Plattform, ohne mehrere Anbieter koordinieren zu müssen.

Praxistipps für die Einrichtung

1. Interne Meldestelle richtig besetzen

Benennen Sie eine unabhängige Person (z.B. Compliance-Beauftragter, Datenschutzbeauftragter) oder nutzen Sie einen externen Ombudsmann. Die Person muss die nötigen Fachkenntnisse haben.

2. Mitarbeiter informieren

§7 HinSchG schreibt vor, dass Beschäftigte über den Meldekanal informiert werden müssen. Hängen Sie den CERTISCAN-Aushang gut sichtbar aus und erwähnen Sie den Meldekanal im Onboarding.

3. Prozesse dokumentieren

Legen Sie fest, wer Meldungen bearbeitet, innerhalb welcher Fristen reagiert wird und wie die Dokumentation erfolgt. CERTISCAN übernimmt die Fristenberechnung automatisch.

4. Regelmäßige Schulungen

Schulen Sie die Meldestelle mindestens jährlich zu neün Rechtsentwicklungen und dem Umgang mit Meldungen.

Häufige Fehler bei der Umsetzung

  • Nur E-Mail als Meldekanal: E-Mail erfüllt nicht die Vertraulichkeitsanforderungen
  • Keine anonyme Option: Obwohl nicht Pflicht, führt fehlende Anonymität zu deutlich weniger Meldungen
  • Fristenversäumnis: 7-Tage-Bestätigungspflicht wird häufig übersehen
  • Fehlende Dokumentation: Jede Meldung muss 3 Jahre aufbewahrt werden
  • Kein Repressalienschutz: Kündigungen nach Meldung sind hochriskant

Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine optionale Compliance-Maßnahme – es ist geltendes Recht mit empfindlichen Bußgeldern. Wenn Ihr Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter hat, müssen Sie jetzt handeln. Mit CERTISCAN ist der Meldekanal in 10 Minuten eingerichtet, rechtskonform und sofort nutzbar.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern gilt die HinSchG-Pflicht?

Seit dem 17.12.2023 gilt die Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldekanals für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern galt die Pflicht bereits seit dem 02.07.2023.

Welches Bußgeld droht ohne Meldekanal?

Das Bußgeld für das Fehlen eines internen Meldekanals beträgt bis zu 20.000 EUR. Werden Hinweisgeber behindert oder wird gegen das Repressalienverbot verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

Muss der Meldekanal anonym sein?

Das HinSchG schreibt keine anonyme Meldemöglichkeit vor. Allerdings empfiehlt das Gesetz ausdrücklich, auch anonyme Meldungen zu bearbeiten. CERTISCAN bietet standardmäßig die Möglichkeit anonymer Meldungen.

Wie schnell muss ein Meldekanal eingerichtet werden?

Die Pflicht besteht bereits seit dem 17.12.2023. Unternehmen, die noch keinen Meldekanal haben, befinden sich in einem rechtswidrigen Zustand. Mit CERTISCAN können Sie den Kanal in 10 Minuten einrichten.

Zählen Teilzeitkräfte bei der 50-Mitarbeiter-Grenze?

Ja. Es zählen alle Beschäftigten inklusive Teilzeitkräfte, Minijobber, Leiharbeitnehmer und Praktikanten. Entscheidend ist die Kopfzahl, nicht die Vollzeitäquivalente.

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Christoph Schulz
Gruender & CEO, CERTISCAN