Gefährdungsbeurteilung: Anleitung in 7 Schritten
Gefährdungsbeurteilung: Anleitung in 7 Schritten
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes in Deutschland. Nach §5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder bis 25.000 EUR und im Schadensfall sogar strafrechtliche Konsequenzen. CERTISCAN unterstützt mit dem DGUV-Check die systematische Erfassung und Dokumentation aller Arbeitsschutzmaßnahmen.
Rechtsgrundlage: §5 Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in §5 Abs. 1:
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
§5 Abs. 3 ArbSchG nennt die wesentlichen Gefährdungsfaktoren:
| Nr. | Gefährdungsfaktor | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Gestaltung der Arbeitsstätte | Beleuchtung, Raumklima, Fluchtwege |
| 2 | Physikalische, chemische, biologische Einwirkungen | Lärm, Gefahrstoffe, Viren |
| 3 | Gestaltung der Arbeitsmittel | Maschinen, Werkzeuge, PSA |
| 4 | Gestaltung der Arbeitsverfahren | Arbeitsprozesse, Arbeitsorganisation |
| 5 | Unzureichende Qualifikation | Fehlende Unterweisung, mangelnde Ausbildung |
| 6 | Psychische Belastungen | Zeitdruck, Überforderung, Mobbing |
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Bevor Sie mit der eigentlichen Beurteilung beginnen, müssen Sie systematisch erfassen, welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen existieren.
- Alle Arbeitsplätze und Räume identifizieren
- Tätigkeitsgruppen bilden (gleichartige Arbeitsplätze zusammenfassen)
- Besondere Personengruppen berücksichtigen: Schwangere, Jugendliche, Behinderte, Leiharbeiter
Schritt 2: Gefährdungen ermitteln
Für jeden Arbeitsbereich werden systematisch alle möglichen Gefährdungen identifiziert. Die DGUV unterscheidet 11 Gefährdungsgruppen:
| Gruppe | Gefährdungsart | Typische Gefährdungen im FM |
|---|---|---|
| 1 | Mechanische Gefährdungen | Sturz von Leiter, Quetschung durch Maschinen |
| 2 | Elektrische Gefährdungen | Defekte Kabel, nasse Hände am Stecker |
| 3 | Gefahrstoffe | Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel |
| 4 | Biologische Gefährdungen | Schimmel, Sanitäranlagen |
| 5 | Brand- und Explosionsgefährdungen | Brennbare Reinigungsmittel |
| 6 | Thermische Gefährdungen | Heiße Oberflächen, Arbeiten in Kälte |
| 7 | Physikalische Gefährdungen | Lärm, Vibrationen, UV-Strahlung |
| 8 | Physische Belastungen | Heben schwerer Lasten, Zwangshaltungen |
| 9 | Psychische Belastungen | Zeitdruck, Nachtarbeit, Isolation |
| 10 | Organisatorische Mängel | Fehlende Unterweisung, unklare Zuständigkeiten |
| 11 | Sonstige Gefährdungen | Arbeiten allein, Verkehrswege |
Schritt 3: Gefährdungen beurteilen
Jede identifizierte Gefährdung wird nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere bewertet:
| Geringe Schadensschwere | Mittlere Schadensschwere | Hohe Schadensschwere | |
|---|---|---|---|
| Unwahrscheinlich | Gering (akzeptabel) | Gering (akzeptabel) | Mittel (Maßnahme planen) |
| Möglich | Gering (akzeptabel) | Mittel (Maßnahme planen) | Hoch (sofort handeln) |
| Wahrscheinlich | Mittel (Maßnahme planen) | Hoch (sofort handeln) | Sehr hoch (Arbeit einstellen) |
Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen
Für jede relevante Gefährdung werden Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festgelegt:
| Priorität | Maßnahmenart | Beispiel |
|---|---|---|
| S | Substitution | Ätzenden Reiniger durch milden ersetzen |
| T | Technische Maßnahmen | Absauganlage, Schutzgitter, Absperrung |
| O | Organisatorische Maßnahmen | Arbeitsanweisung, Schichtrotation, Pausen |
| P | Persönliche Schutzausrüstung | Handschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz |
Schritt 5: Maßnahmen umsetzen
Für jede Maßnahme werden festgelegt:
- Verantwortliche Person: Wer setzt die Maßnahme um?
- Frist: Bis wann muss die Maßnahme umgesetzt sein?
- Budget: Welche Kosten fallen an?
- Kontrolle: Wer prüft die Umsetzung?
Schritt 6: Wirksamkeit prüfen
Nach der Umsetzung muss geprüft werden, ob die Maßnahmen wirksam sind:
- Werden die Maßnahmen von den Beschäftigten akzeptiert und eingehalten?
- Hat sich die Gefährdungssituation tatsächlich verbessert?
- Sind neue Gefährdungen durch die Maßnahmen entstanden?
- Entsprechen die Maßnahmen dem Stand der Technik?
Schritt 7: Dokumentation und Fortschreibung
Die Dokumentation muss nach §6 ArbSchG folgende Informationen enthalten:
| Pflichtinhalt | Beschreibung |
|---|---|
| Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung | Welche Gefährdungen wurden identifiziert? |
| Festgelegte Maßnahmen | Welche Schutzmaßnahmen wurden bestimmt? |
| Ergebnis der Überprüfung | Wurden die Maßnahmen umgesetzt und sind sie wirksam? |
| Datum und Verantwortlicher | Wann und von wem wurde die Beurteilung durchgeführt? |
Branchenspezifisch: Gefährdungsbeurteilung im Facility Management
Für FM-Unternehmen gibt es besondere Herausforderungen:
| Tätigkeit | Typische Gefährdungen | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Unterhaltsreinigung | Ausrutschen, Gefahrstoffe, Rückenbelastung | Rutschhemmende Schuhe, Sicherheitsdatenblätter, Ergonomie-Schulung |
| Glasreinigung | Absturzgefahr, Schnittverletzung | Sicherheitsgeschirr, Schnittschutzhandschuhe |
| Sanitärreinigung | Biologische Gefährdungen, Gefahrstoffe | Schutzhandschuhe, Desinfektion, Impfberatung |
| Außenreinigung | Witterung, Verkehr, Maschinen | Warnkleidung, Absperrung, Maschinenschulung |
| Sonderreinigung | Gefahrstoffe, beengte Räume | Atemschutz, Erlaubnisschein, 2-Personen-Regel |
Digitale Dokumentation mit CERTISCAN
CERTISCAN bietet umfassende Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung:
- QR-Code-basierte Standort-Dokumentation: Jeder Arbeitsbereich hat einen QR-Code – Gefährdungen können direkt vor Ort erfasst werden
- DGUV-Checklisten: Branchenspezifische Checklisten für Facility Management und Reinigung
- Maßnahmen-Tracking: Frist- und verantwortlichkeitsbezogene Nachverfolgung
- Revisionssichere Dokumentation: Alle Einträge sind mit Zeitstempel und Benutzer-ID versehen, WORM-Audit-Trail
- Fotoanhänge: Dokumentieren Sie Gefährdungen und Maßnahmen mit Fotos direkt über die App
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Die unterschätzte Pflicht
Seit 2013 ist die psychische Belastung am Arbeitsplatz explizit in §5 ArbSchG aufgenommen. Trotzdem führen laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz nur ca. 50% aller Betriebe eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch – obwohl psychische Erkrankungen mittlerweile die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind.
Typische psychische Belastungsfaktoren in der Reinigungsbranche:
- Zeitdruck: Enge Reinigungsintervalle, unrealistische Flächenvorgaben
- Isolation: Arbeit allein, oft außerhalb regulärer Geschäftszeiten
- Geringe Wertschätzung: Unsichtbare Arbeit, wenig Feedback
- Sprachbarrieren: Kommunikationsprobleme im multikulturellen Team
- Nacht- und Wochenendarbeit: Belastung des Soziallebens
Häufige Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung
| Fehler | Risiko | Lösung |
|---|---|---|
| Gar keine Beurteilung | 25.000 EUR Bußgeld | CERTISCAN DGUV-Check starten |
| Nur einmalige Beurteilung | Veraltet, unwirksam | Regelmäßige Aktualisierung (alle 2-3 Jahre) |
| Psychische Belastungen vergessen | Häufigster Mangel bei Kontrollen | Eigener Fragebogen für psychische Gefährdungen |
| Leiharbeiter nicht berücksichtigt | Bußgeld, Haftung bei Unfall | Alle Beschäftigten einbeziehen |
| Keine Wirksamkeitsprüfung | Maßnahmen greifen nicht | Schritt 6 systematisch durchführen |
| Dokumentation nur auf Papier | Nicht aktuell, schwer auffindbar | Digitale Dokumentation mit CERTISCAN |
Externe Unterstützung: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Arbeitgeber können und sollten sich bei der Gefährdungsbeurteilung professionell unterstützen lassen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Betriebe ab einem Mitarbeiter verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und einen Betriebsarzt zu bestellen. Diese Experten bringen Fachwissen zu Gefährdungsfaktoren mit, kennen die branchenspezifischen Vorschriften und können die Wirksamkeit von Maßnahmen fachlich beurteilen. Für Kleinbetriebe bieten die Berufsgenossenschaften kostengünstige alternative Betreuungsmodelle an, bei denen der Unternehmer nach einer Schulung bestimmte Aufgaben selbst übernehmen kann.
Kosten bei Verstößen: Ein Überblick
| Verstoß | Mögliche Konsequenz |
|---|---|
| Fehlende Gefährdungsbeurteilung | Bußgeld bis 25.000 EUR |
| Fehlende Dokumentation | Bußgeld bis 5.000 EUR |
| Arbeitsunfall ohne GBU | Strafverfahren möglich |
| Wiederholter Verstoß | Verdopplung des Bußgeldes |
| BG-Regress bei Unfall | Erstattung der Behandlungskosten |
Fazit: Gefährdungsbeurteilung ist Chefsache
Die Gefährdungsbeurteilung ist keine lästige Pflicht, sondern das Fundament für sichere Arbeitsbedingungen. Sie schützt Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen vor Unfällen, Bußgeldern und Regressforderungen. Mit CERTISCAN digitalisieren Sie den gesamten Prozess – von der Erfassung über die Maßnahmenverfolgung bis zur revisionssicheren Dokumentation.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Jeder Arbeitgeber ist nach §5 ArbSchG verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Auch Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter sind betroffen. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, er kann die Durchführung aber an Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte delegieren.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss anlassbezogen aktualisiert werden: bei Änderung der Arbeitsbedingungen, nach Arbeitsunfällen, bei neuen Erkenntnissen über Gefährdungen und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Stoffe. Darüber hinaus empfehlen die Berufsgenossenschaften eine regelmäßige Überprüfung mindestens alle 2-3 Jahre.
Welches Bußgeld droht bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?
Bei fehlender oder mangelhafter Gefährdungsbeurteilung drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR nach §25 ArbSchG. Bei einem Arbeitsunfall ohne Gefährdungsbeurteilung kann zusätzlich eine strafrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers bestehen (§26 ArbSchG: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr).
Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden?
Ja, nach §6 ArbSchG müssen Arbeitgeber mit mehr als 10 Beschäftigten die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren. Aber auch für kleinere Betriebe ist eine Dokumentation dringend empfohlen – bei einem Arbeitsunfall müssen Sie die Durchführung nachweisen können.
Können Kleinbetriebe die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen?
Ja, im Rahmen des Unternehmermodells können Arbeitgeber von Kleinbetrieben (bis 50 Beschäftigte, je nach Branche) nach einer Schulung durch die Berufsgenossenschaft die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen. Die DGUV bietet dafür spezielle Handlungshilfen und Checklisten an.
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