CERTISCAN
DGUV

Gefährdungsbeurteilung: Anleitung in 7 Schritten

Christoph Schulz14. September 20267 Min. Lesezeit
GefährdungsbeurteilungArbSchGArbeitsschutzDGUVDokumentationPflicht2026

Gefährdungsbeurteilung: Anleitung in 7 Schritten

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes in Deutschland. Nach §5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder bis 25.000 EUR und im Schadensfall sogar strafrechtliche Konsequenzen. CERTISCAN unterstützt mit dem DGUV-Check die systematische Erfassung und Dokumentation aller Arbeitsschutzmaßnahmen.

Rechtsgrundlage: §5 Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in §5 Abs. 1:

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

§5 Abs. 3 ArbSchG nennt die wesentlichen Gefährdungsfaktoren:

Nr.GefährdungsfaktorBeispiele
1Gestaltung der ArbeitsstätteBeleuchtung, Raumklima, Fluchtwege
2Physikalische, chemische, biologische EinwirkungenLärm, Gefahrstoffe, Viren
3Gestaltung der ArbeitsmittelMaschinen, Werkzeuge, PSA
4Gestaltung der ArbeitsverfahrenArbeitsprozesse, Arbeitsorganisation
5Unzureichende QualifikationFehlende Unterweisung, mangelnde Ausbildung
6Psychische BelastungenZeitdruck, Überforderung, Mobbing

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Bevor Sie mit der eigentlichen Beurteilung beginnen, müssen Sie systematisch erfassen, welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen existieren.

  • Alle Arbeitsplätze und Räume identifizieren
  • Tätigkeitsgruppen bilden (gleichartige Arbeitsplätze zusammenfassen)
  • Besondere Personengruppen berücksichtigen: Schwangere, Jugendliche, Behinderte, Leiharbeiter
Praxistipp für FM-Unternehmen: Im Facility Management sind die Arbeitsbereiche besonders vielfältig – von der Büroreinigung über die Glasreinigung bis zur Außenreinigung. Jeder Bereich hat eigene Gefährdungen.

Schritt 2: Gefährdungen ermitteln

Für jeden Arbeitsbereich werden systematisch alle möglichen Gefährdungen identifiziert. Die DGUV unterscheidet 11 Gefährdungsgruppen:

GruppeGefährdungsartTypische Gefährdungen im FM
1Mechanische GefährdungenSturz von Leiter, Quetschung durch Maschinen
2Elektrische GefährdungenDefekte Kabel, nasse Hände am Stecker
3GefahrstoffeReinigungsmittel, Desinfektionsmittel
4Biologische GefährdungenSchimmel, Sanitäranlagen
5Brand- und ExplosionsgefährdungenBrennbare Reinigungsmittel
6Thermische GefährdungenHeiße Oberflächen, Arbeiten in Kälte
7Physikalische GefährdungenLärm, Vibrationen, UV-Strahlung
8Physische BelastungenHeben schwerer Lasten, Zwangshaltungen
9Psychische BelastungenZeitdruck, Nachtarbeit, Isolation
10Organisatorische MängelFehlende Unterweisung, unklare Zuständigkeiten
11Sonstige GefährdungenArbeiten allein, Verkehrswege

Schritt 3: Gefährdungen beurteilen

Jede identifizierte Gefährdung wird nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere bewertet:

Geringe SchadensschwereMittlere SchadensschwereHohe Schadensschwere
UnwahrscheinlichGering (akzeptabel)Gering (akzeptabel)Mittel (Maßnahme planen)
MöglichGering (akzeptabel)Mittel (Maßnahme planen)Hoch (sofort handeln)
WahrscheinlichMittel (Maßnahme planen)Hoch (sofort handeln)Sehr hoch (Arbeit einstellen)

Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen

Für jede relevante Gefährdung werden Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festgelegt:

PrioritätMaßnahmenartBeispiel
SSubstitutionÄtzenden Reiniger durch milden ersetzen
TTechnische MaßnahmenAbsauganlage, Schutzgitter, Absperrung
OOrganisatorische MaßnahmenArbeitsanweisung, Schichtrotation, Pausen
PPersönliche SchutzausrüstungHandschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz
Die Reihenfolge ist verbindlich: Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, darf auf persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen werden.

Schritt 5: Maßnahmen umsetzen

Für jede Maßnahme werden festgelegt:

  • Verantwortliche Person: Wer setzt die Maßnahme um?
  • Frist: Bis wann muss die Maßnahme umgesetzt sein?
  • Budget: Welche Kosten fallen an?
  • Kontrolle: Wer prüft die Umsetzung?
CERTISCAN dokumentiert alle Maßnahmen digital und erinnert automatisch an ausstehende Fristen. Im DGUV-Check können Sie den aktuellen Status aller Maßnahmen einsehen.

Schritt 6: Wirksamkeit prüfen

Nach der Umsetzung muss geprüft werden, ob die Maßnahmen wirksam sind:

  • Werden die Maßnahmen von den Beschäftigten akzeptiert und eingehalten?
  • Hat sich die Gefährdungssituation tatsächlich verbessert?
  • Sind neue Gefährdungen durch die Maßnahmen entstanden?
  • Entsprechen die Maßnahmen dem Stand der Technik?

Schritt 7: Dokumentation und Fortschreibung

Die Dokumentation muss nach §6 ArbSchG folgende Informationen enthalten:

PflichtinhaltBeschreibung
Ergebnis der GefährdungsbeurteilungWelche Gefährdungen wurden identifiziert?
Festgelegte MaßnahmenWelche Schutzmaßnahmen wurden bestimmt?
Ergebnis der ÜberprüfungWurden die Maßnahmen umgesetzt und sind sie wirksam?
Datum und VerantwortlicherWann und von wem wurde die Beurteilung durchgeführt?

Branchenspezifisch: Gefährdungsbeurteilung im Facility Management

Für FM-Unternehmen gibt es besondere Herausforderungen:

TätigkeitTypische GefährdungenMaßnahmen
UnterhaltsreinigungAusrutschen, Gefahrstoffe, RückenbelastungRutschhemmende Schuhe, Sicherheitsdatenblätter, Ergonomie-Schulung
GlasreinigungAbsturzgefahr, SchnittverletzungSicherheitsgeschirr, Schnittschutzhandschuhe
SanitärreinigungBiologische Gefährdungen, GefahrstoffeSchutzhandschuhe, Desinfektion, Impfberatung
AußenreinigungWitterung, Verkehr, MaschinenWarnkleidung, Absperrung, Maschinenschulung
SonderreinigungGefahrstoffe, beengte RäumeAtemschutz, Erlaubnisschein, 2-Personen-Regel

Digitale Dokumentation mit CERTISCAN

CERTISCAN bietet umfassende Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung:

  • QR-Code-basierte Standort-Dokumentation: Jeder Arbeitsbereich hat einen QR-Code – Gefährdungen können direkt vor Ort erfasst werden
  • DGUV-Checklisten: Branchenspezifische Checklisten für Facility Management und Reinigung
  • Maßnahmen-Tracking: Frist- und verantwortlichkeitsbezogene Nachverfolgung
  • Revisionssichere Dokumentation: Alle Einträge sind mit Zeitstempel und Benutzer-ID versehen, WORM-Audit-Trail
  • Fotoanhänge: Dokumentieren Sie Gefährdungen und Maßnahmen mit Fotos direkt über die App

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Die unterschätzte Pflicht

Seit 2013 ist die psychische Belastung am Arbeitsplatz explizit in §5 ArbSchG aufgenommen. Trotzdem führen laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz nur ca. 50% aller Betriebe eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch – obwohl psychische Erkrankungen mittlerweile die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind.

Typische psychische Belastungsfaktoren in der Reinigungsbranche:

  • Zeitdruck: Enge Reinigungsintervalle, unrealistische Flächenvorgaben
  • Isolation: Arbeit allein, oft außerhalb regulärer Geschäftszeiten
  • Geringe Wertschätzung: Unsichtbare Arbeit, wenig Feedback
  • Sprachbarrieren: Kommunikationsprobleme im multikulturellen Team
  • Nacht- und Wochenendarbeit: Belastung des Soziallebens
Die Beurteilung erfolgt typischerweise über standardisierte Fragebögen (COPSOQ, KFZA) oder moderierte Workshops. CERTISCAN kann die Ergebnisse digital dokumentieren und den Maßnahmenplan nachverfolgen.

Häufige Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung

FehlerRisikoLösung
Gar keine Beurteilung25.000 EUR BußgeldCERTISCAN DGUV-Check starten
Nur einmalige BeurteilungVeraltet, unwirksamRegelmäßige Aktualisierung (alle 2-3 Jahre)
Psychische Belastungen vergessenHäufigster Mangel bei KontrollenEigener Fragebogen für psychische Gefährdungen
Leiharbeiter nicht berücksichtigtBußgeld, Haftung bei UnfallAlle Beschäftigten einbeziehen
Keine WirksamkeitsprüfungMaßnahmen greifen nichtSchritt 6 systematisch durchführen
Dokumentation nur auf PapierNicht aktuell, schwer auffindbarDigitale Dokumentation mit CERTISCAN

Externe Unterstützung: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt

Arbeitgeber können und sollten sich bei der Gefährdungsbeurteilung professionell unterstützen lassen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Betriebe ab einem Mitarbeiter verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und einen Betriebsarzt zu bestellen. Diese Experten bringen Fachwissen zu Gefährdungsfaktoren mit, kennen die branchenspezifischen Vorschriften und können die Wirksamkeit von Maßnahmen fachlich beurteilen. Für Kleinbetriebe bieten die Berufsgenossenschaften kostengünstige alternative Betreuungsmodelle an, bei denen der Unternehmer nach einer Schulung bestimmte Aufgaben selbst übernehmen kann.

Kosten bei Verstößen: Ein Überblick

VerstoßMögliche Konsequenz
Fehlende GefährdungsbeurteilungBußgeld bis 25.000 EUR
Fehlende DokumentationBußgeld bis 5.000 EUR
Arbeitsunfall ohne GBUStrafverfahren möglich
Wiederholter VerstoßVerdopplung des Bußgeldes
BG-Regress bei UnfallErstattung der Behandlungskosten

Fazit: Gefährdungsbeurteilung ist Chefsache

Die Gefährdungsbeurteilung ist keine lästige Pflicht, sondern das Fundament für sichere Arbeitsbedingungen. Sie schützt Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen vor Unfällen, Bußgeldern und Regressforderungen. Mit CERTISCAN digitalisieren Sie den gesamten Prozess – von der Erfassung über die Maßnahmenverfolgung bis zur revisionssicheren Dokumentation.

Jetzt 14 Tage kostenlos testen →

Zum DGUV-Check →

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Jeder Arbeitgeber ist nach §5 ArbSchG verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Auch Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter sind betroffen. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, er kann die Durchführung aber an Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte delegieren.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung muss anlassbezogen aktualisiert werden: bei Änderung der Arbeitsbedingungen, nach Arbeitsunfällen, bei neuen Erkenntnissen über Gefährdungen und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Stoffe. Darüber hinaus empfehlen die Berufsgenossenschaften eine regelmäßige Überprüfung mindestens alle 2-3 Jahre.

Welches Bußgeld droht bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?

Bei fehlender oder mangelhafter Gefährdungsbeurteilung drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR nach §25 ArbSchG. Bei einem Arbeitsunfall ohne Gefährdungsbeurteilung kann zusätzlich eine strafrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers bestehen (§26 ArbSchG: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr).

Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden?

Ja, nach §6 ArbSchG müssen Arbeitgeber mit mehr als 10 Beschäftigten die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren. Aber auch für kleinere Betriebe ist eine Dokumentation dringend empfohlen – bei einem Arbeitsunfall müssen Sie die Durchführung nachweisen können.

Können Kleinbetriebe die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen?

Ja, im Rahmen des Unternehmermodells können Arbeitgeber von Kleinbetrieben (bis 50 Beschäftigte, je nach Branche) nach einer Schulung durch die Berufsgenossenschaft die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen. Die DGUV bietet dafür spezielle Handlungshilfen und Checklisten an.

Ist Ihr Unternehmen konform?

Testen Sie CERTISCAN 14 Tage kostenlos und bringen Sie Ihre Compliance auf den neuesten Stand.

CERTISCAN kostenlos testen →Demo anfragen
CS
Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN