Ersthelfer im Betrieb: Wie viele sind Pflicht?
Ersthelfer im Betrieb: Wie viele sind Pflicht?
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Mindestanzahl an Ersthelfern im Betrieb bereitzuhalten. Die Grundlage bilden §10 ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1. CERTISCAN hilft Ihnen, den Überblick über Qualifikationen, Ablaufdaten und Auffrischungspflichten zu behalten – automatisch und revisionssicher im People-Modul.
Gesetzliche Grundlagen: §10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1
Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern ergibt sich aus zwei zentralen Rechtsquellen. §10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu treffen. Er muss dafür sorgen, dass nach Umfang und Art der Tätigkeit eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten für die Erste Hilfe zur Verfügung steht.
Die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) konkretisiert diese Pflicht in §26. Demnach muss der Unternehmer dafür sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
- Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten: mindestens 1 Ersthelfer
- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten
- In sonstigen Betrieben: mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten
Ersthelfer-Bedarf berechnen: Praxisbeispiele
Die Berechnung richtet sich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten – nicht nach der Gesamtbelegschaft. Das ist ein wichtiger Unterschied, gerade bei Schichtbetrieb. Leiharbeitnehmer, die regelmäßig im Betrieb arbeiten, zählen ebenfalls mit. Mitarbeiter im Homeoffice werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.
| Betriebsart | Beschäftigte anwesend | Quote | Ersthelfer Minimum |
|---|---|---|---|
| Büro (Verwaltung) | 40 | 5 % | 2 |
| Büro (Verwaltung) | 100 | 5 % | 5 |
| Büro (Verwaltung) | 200 | 5 % | 10 |
| Produktion | 40 | 10 % | 4 |
| Reinigungsfirma | 60 | 10 % | 6 |
| Baustelle | 25 | 10 % | 3 |
| Lager/Logistik | 80 | 10 % | 8 |
| Einzelhandel | 20 | 5 % | 1 |
| Hotel (Housekeeping) | 35 | 10 % | 4 |
| Großküche | 15 | 10 % | 2 |
Ausbildung: Inhalt, Dauer und Kosten
Die Ersthelfer-Ausbildung wird durch ermächtigte Ausbildungsstellen durchgeführt, darunter das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die DLRG und der Arbeiter-Samariter-Bund.
Umfang der Grundausbildung
Die Ausbildung umfasst seit April 2015 einheitlich 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Die wesentlichen Inhalte:
- Absicherung und Eigenschutz
- Notruf absetzen (112) – die fünf W-Fragen
- Stabile Seitenlage und Helmabnahme
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) nach ERC-Leitlinien
- Umgang mit dem automatisierten externen Defibrillator (AED)
- Wundversorgung und Blutstillung (Druckverband, tourniquet-ähnliche Maßnahmen)
- Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Verbrennungen, Vergiftungen und Verätzungen
- Schock erkennen und behandeln
- Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Atemstillstand
- Umgang mit besonderen Notfällen (Krampfanfall, allergische Reaktion, Unterzuckerung)
Kostenübernahme
Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung und -Fortbildung vollständig. Der Arbeitgeber muss lediglich den Beschäftigten für die Ausbildungszeit von der Arbeit freistellen und die Lohnfortzahlung gewährleisten. Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige BG – die Lehrgangsgebühren werden direkt zwischen Ausbildungsstelle und BG abgerechnet. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 35 und 55 EUR pro Teilnehmer.
Auffrischungspflicht alle 2 Jahre
Die Fortbildung (Auffrischung) ist alle 2 Jahre verpflichtend und umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Wird die Frist versäumt, gilt der Ersthelfer-Status als erloschen. Der Beschäftigte muss dann die vollständige Grundausbildung erneut absolvieren. In der Fortbildung werden die Grundkenntnisse aufgefrischt und aktuelle Entwicklungen in der Notfallmedizin vermittelt.
Organisation im Betrieb: Wer darf Ersthelfer sein?
Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte zum Ersthelfer ausgebildet werden. Es gibt jedoch praktische Aspekte zu beachten:
- Verfügbarkeit: Ersthelfer sollten regelmäßig im Betrieb anwesend sein (keine reinen Außendienstler)
- Erreichbarkeit: Die Ersthelfer sollten auf verschiedene Arbeitsbereiche und Etagen verteilt sein
- Freiwilligkeit: Die Bestellung erfolgt in der Regel freiwillig, der Arbeitgeber kann aber auch Mitarbeiter benennen
- Körperliche Eignung: Der Ersthelfer muss die Erste-Hilfe-Maßnahmen auch praktisch ausführen können
- Sprachkenntnisse: Der Ersthelfer sollte die Anweisungen der Rettungsleitstelle verstehen und weitergeben können
- Motivation: Freiwillige Ersthelfer sind erfahrungsgemäß engagierter und zuverlässiger
Erste-Hilfe-Material
Neben der personellen Ausstattung schreibt §25a DGUV Vorschrift 1 die sachliche Ausstattung vor. Jeder Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Material vorhalten:
- Kleiner Verbandskasten (DIN 13157): Ab 1 Beschäftigten
- Großer Verbandskasten (DIN 13169): Ab 50 Beschäftigten (Verwaltung) bzw. 20 Beschäftigten (Produktion)
- AED (Defibrillator): Empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben
- Krankentrage: Ab bestimmten Betriebsgrößen und Gefahrenbereichen
Dokumentationspflichten
Die Dokumentation der Ersten Hilfe im Betrieb ist umfassend geregelt:
Verbandbuch (DGUV Information 204-020)
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert werden:
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- Name des Verletzten und des Ersthelfers
- Art und Umfang der Verletzung
- Durchgeführte Maßnahmen
- Weitere Maßnahmen (Rettungsdienst, Krankenhaus)
- Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (Datenschutz: verschlossener Schrank)
Ersthelfer-Verzeichnis
Der Arbeitgeber muss ein aktuelles Verzeichnis aller Ersthelfer führen mit:
- Name und Arbeitsbereich
- Datum der letzten Ausbildung bzw. Auffrischung
- Nächster Auffrischungstermin
- Zertifikats-Nummer und Ausbildungsstelle
- Schichtzugehörigkeit
CERTISCAN: Ersthelfer-Management digitalisieren
CERTISCAN bildet das komplette Ersthelfer-Management im People-Modul ab. Im Qualifikationstracking werden sämtliche Ersthelfer-Zertifikate digital erfasst – mit automatischer Ablauferinnerung 90, 60 und 30 Tage vor dem Fristende.
| Funktion | Manuell (Excel) | CERTISCAN |
|---|---|---|
| Zertifikate erfassen | Manuell eintragen | Automatisch mit Ablaufdatum |
| Auffrischung erinnern | Kalender-Eintrag | Automatische E-Mail 90/60/30 Tage vorher |
| Quote prüfen | Manuelle Berechnung | Dashboard-Anzeige in Echtzeit |
| BG-Nachweis | Ordner durchsuchen | PDF-Export in 3 Klicks |
| Schicht-Abdeckung | Manuell prüfen | Automatische Prüfung pro Schicht |
| Audit-Sicherheit | Nicht gegeben | WORM-Audit-Trail |
| Neue Mitarbeiter | Manuelle Zuordnung | Onboarding-Workflow mit Ersthelfer-Check |
Zusätzliche Anforderungen: Betriebssanitäter
Ab bestimmten Betriebsgrößen reichen Ersthelfer allein nicht mehr aus. Nach DGUV Vorschrift 1 §27 sind Betriebssanitäter erforderlich bei:
- Mehr als 1.500 anwesenden Beschäftigten an einem Standort
- Mehr als 250 Beschäftigten bei besonderen Gefahren (Baustellen, Chemie)
- Auf Baustellen mit mehr als 100 Beschäftigten
Sonderfall: Ersthelfer in der Reinigungsbranche
Reinigungsunternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen bei der Ersthelfer-Organisation:
- Dezentrale Einsatzorte: Mitarbeiter arbeiten an verschiedenen Kundenstandorten, nicht in einem zentralen Betrieb
- Schichtarbeit: Früh-, Spät- und Nachtschichten erfordern jeweils eigene Ersthelfer
- Sprachbarrieren: Multinationale Teams brauchen Ersthelfer, die in der jeweiligen Sprache kommunizieren können
- Fluktuation: Hohe Personalfluktuation erfordert regelmäßige Nachschulung
Haftung bei Verstößen
Die Konsequenzen bei fehlenden oder nicht ausreichend ausgebildeten Ersthelfern sind erheblich:
- Bußgeld: Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder bis zu 10.000 EUR verhängen
- Regress: Bei einem Arbeitsunfall ohne verfügbare Ersthelfer kann die BG den Arbeitgeber in Regress nehmen
- Strafrecht: Bei schweren Arbeitsunfällen droht dem Arbeitgeber eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (§229 StGB) oder im schlimmsten Fall fahrlässiger Tötung (§222 StGB)
- Zivilrecht: Schadenersatz und Schmerzensgeld durch den verletzten Beschäftigten
- Versicherungsschutz: Nichterfüllung der Ersthelfer-Pflicht kann den Versicherungsschutz gefährden
Checkliste: Ersthelfer-Pflichten erfüllen
- Ermitteln Sie die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten pro Schicht
- Berechnen Sie den Ersthelfer-Bedarf (5 % Verwaltung / 10 % sonstige Betriebe)
- Planen Sie eine Reserve von 20 % über dem Mindestbedarf ein
- Bestellen Sie die Ersthelfer schriftlich und machen Sie sie im Betrieb bekannt
- Melden Sie die Ersthelfer bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an
- Führen Sie ein aktuelles Ersthelfer-Verzeichnis mit Ablaufdaten
- Überwachen Sie die 2-Jahres-Frist für Auffrischungen
- Stellen Sie sicher, dass in jeder Schicht die Quote erfüllt ist
- Prüfen Sie die Vollständigkeit und Verfallsdaten der Verbandskästen
- Dokumentieren Sie alle Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch
- Prüfen Sie, ob Betriebssanitäter zusätzlich erforderlich sind
- Nutzen Sie CERTISCAN zur automatischen Überwachung aller Fristen
Fazit: Ersthelfer-Management als Pflichtaufgabe ernst nehmen
Die Ersthelfer-Pflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie rettet im Ernstfall Leben. Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland über 800.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. In den ersten Minuten nach einem Unfall entscheidet die Qualität der Ersten Hilfe oft über den Verlauf der Verletzung. Mit einer klaren Organisation, regelmäßiger Auffrischung und digitaler Dokumentation durch CERTISCAN erfüllen Sie nicht nur die DGUV Vorschrift 1, sondern schützen auch Ihre Mitarbeiter und sich selbst vor Haftungsrisiken.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Ersthelfer muss ein Betrieb haben?
In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein. In sonstigen Betrieben (Produktion, Handwerk, Baustellen) sind es 10 %. Bei 2-20 Beschäftigten genügt ein Ersthelfer.
Wie lange dauert die Ersthelfer-Ausbildung?
Die Ersthelfer-Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, also einen vollen Ausbildungstag. Die Kosten trägt die zuständige Berufsgenossenschaft. Das Unternehmen muss den Beschäftigten für die Ausbildung freistellen.
Wie oft muss die Ersthelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
Die Auffrischung (Fortbildung) muss alle 2 Jahre erfolgen und umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Wird die Frist versäumt, verliert der Ersthelfer seinen Status und muss die volle Grundausbildung wiederholen.
Was passiert, wenn zu wenige Ersthelfer vorhanden sind?
Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen. Bei einem Arbeitsunfall ohne ausreichend Ersthelfer droht dem Arbeitgeber zudem persönliche Haftung für Folgeschäden und strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Zählen Betriebssanitäter auch als Ersthelfer?
Betriebssanitäter nach DGUV Vorschrift 1 §27 haben eine höhere Qualifikation als Ersthelfer und werden zusätzlich benötigt ab 1.500 Beschäftigten an einem Standort oder bei besonderen Gefahren. Sie ersetzen die Ersthelfer nicht, ergänzen sie aber.
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