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Brandschutzordnung: Teil A, B & C erklärt

Christoph Schulz24. September 20267 Min. Lesezeit
BrandschutzBrandschutzordnungDIN 14096DGUVArbeitsschutzUnterweisung

Brandschutzordnung: Teil A, B & C erklärt

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist eines der wichtigsten Dokumente im betrieblichen Brandschutz. Sie regelt das Verhalten vor, während und nach einem Brand und muss in drei Teilen erstellt werden. CERTISCAN unterstützt Sie bei der Dokumentation von Brandschutzunterweisungen, Prüffristen und Evakuierungsübungen – revisionssicher im WORM-Audit-Trail.

Die drei Teile im Überblick

Die DIN 14096 (aktuelle Fassung Mai 2014) gliedert die Brandschutzordnung in drei aufeinander aufbauende Teile, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten:

MerkmalTeil ATeil BTeil C
ZielgruppeAlle Personen im GebäudeAlle BeschäftigtenBrandschutzbeauftragte
FormatAushang (1 Seite, DIN A4)Broschüre/DokumentUmfassendes Dokument
Umfang1 Seite5-15 Seiten20-50+ Seiten
SpracheSymbolisch + TextDetailliert, verständlichFachlich-technisch
PflichtunterweisungNein (Aushang)Jährlich, dokumentiertBei Bestellung + jährlich
MehrsprachigEmpfohlenEmpfohlenNein (Fachpersonal)
AktualisierungBei Änderungen sofortAlle 2 Jahre + bei ÄnderungenAlle 2 Jahre + bei Änderungen

Teil A: Der Aushang für alle

Teil A der Brandschutzordnung ist der gut sichtbare Aushang, den Sie an zentralen Stellen im Gebäude anbringen – typischerweise in Fluren, Treppenhäusern, Eingangsbereichen, an Sammelplätzen und in jedem Stockwerk neben den Feuerlöschern.

Pflichtinhalte Teil A

Der Aushang muss auf einer einzigen Seite (DIN A4, besser DIN A3) folgende Informationen enthalten:

  • Überschrift: „Brandschutzordnung" mit rotem Rand (RAL 3000, Feuerrot)
  • Brände verhüten: Symbole und kurze Hinweise (Rauchverbot, offenes Feuer verboten)
  • Verhalten im Brandfall: Stichpunkte in fester Reihenfolge
1. Ruhe bewahren 2. Brand melden (Notruf 112 + Angaben: Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Wie viele Verletzte? Warten auf Rückfragen!) 3. In Sicherheit bringen (Fluchtwege nutzen, Aufzüge nicht benutzen, Türen schließen) 4. Löschversuch unternehmen (nur wenn gefahrlos möglich)
  • Sammelplatz: Genaue Ortsangabe mit Piktogramm (z.B. „Parkplatz Nordseite")

Gestaltungsregeln

Die DIN 14096 macht konkrete Vorgaben zur Gestaltung:

  • Weißer Hintergrund mit rotem Rahmen
  • Schriftgröße so gewählt, dass der Text aus 1,5 m Entfernung lesbar ist
  • Piktogramme nach ISO 7010 (Sicherheitszeichen)
  • Keine Werbung oder betriebsfremden Inhalte
  • Laminiert oder hinter Glas (Schutz vor Beschädigung)
Wichtig: Bei Gebäuden mit internationalem Publikum oder mehrsprachiger Belegschaft sollte Teil A mehrsprachig erstellt werden. In der Reinigungsbranche empfiehlt sich eine Fassung in den Sprachen der Reinigungskräfte – CERTISCAN unterstützt 12 Sprachen.

Aufhängung und Aktualisierung

Teil A muss an gut sichtbaren Stellen aushängen, die von der Feuerwehr bei der Begehung geprüft werden. Die empfohlenen Standorte:

  • Jedes Treppenhaus (pro Etage)
  • Eingangsbereiche und Foyers
  • Aufzugsvorräume
  • Flure und Korridore (alle 20-30 m)
  • In der Nähe von Feuerlöschern und Brandmeldern
Bei baulichen Änderungen, neuen Sammelplätzen oder geänderten Flucht- und Rettungswegen muss der Aushang sofort aktualisiert werden.

Teil B: Regeln für alle Mitarbeiter

Teil B ist das ausführliche Dokument, das alle Beschäftigten bei der Einstellung und danach mindestens einmal jährlich in einer Unterweisung erhalten. Er baut auf Teil A auf und enthält detaillierte Verhaltensanweisungen.

Pflichtinhalte Teil B

Die DIN 14096 schreibt folgende Gliederung vor:

  • Brandverhütung: Konkrete Regeln für den Arbeitsplatz (Umgang mit brennbaren Materialien, Rauchverbote, elektrische Geräte ausschalten, Schweißarbeiten nur mit Erlaubnisschein, Lagerung von Gefahrstoffen, Umgang mit Heißarbeiten)
  • Brand- und Rauchausbreitung: Türen schließen (Brandschutztüren NICHT verkeilen!), Brandabschnitte respektieren, Rauchschutztüren geschlossen halten, Lüftungsanlagen bei Brand manuell abschalten
  • Flucht- und Rettungswege: Freihalten (Nulltoleranz für Gegenstände in Fluchtwegen), Beschilderung kennen, Sammelplätze, Verhalten bei verrauchten Fluchtwegen (in Bodennähe kriechen)
  • Melde- und Löscheinrichtungen: Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Brandmeldern, Handhabung von Handfeuerlöschern (P-A-S-S: Pull, Aim, Squeeze, Sweep)
  • Verhalten im Brandfall: Detaillierte Handlungsanweisungen (Notruf, Evakuierung, Personenrettung, Sammelplatz, Zählung)
  • Verhalten nach dem Brand: Brandstelle nicht betreten, Feuerwehr nicht behindern, Versicherung informieren, Brandursachenermittlung unterstützen
  • Besondere Verhaltensregeln: Arbeitsplatzspezifische Anweisungen (Serverräume: CO2-Löschanlage, Küchen: Fettbrand-Löscher, Werkstätten: Löschsand, Labore: Spezial-Löschmittel)

Unterweisung und Dokumentation

Die Brandschutzunterweisung nach Teil B muss mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Die Dokumentation muss enthalten:

  • Datum, Uhrzeit und Dauer der Unterweisung
  • Name und Qualifikation des Unterweisenden
  • Inhalte der Unterweisung (Agenda)
  • Unterschriften aller Teilnehmer
  • Besondere Vorkommnisse oder Fragen
Neue Mitarbeiter müssen am ersten Arbeitstag oder spätestens in der ersten Arbeitswoche unterwiesen werden – unabhängig vom jährlichen Turnus.

CERTISCAN dokumentiert Brandschutzunterweisungen im People-Modul digital – mit Teilnehmerliste, automatischer Fristüberwachung und Erinnerung an die nächste Unterweisung. Die Unterschriften werden digital erfasst, und der gesamte Vorgang wird im WORM-Audit-Trail revisionssicher protokolliert.

Teil C: Für Personen mit besonderen Aufgaben

Teil C richtet sich ausschließlich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben: Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte, Evakuierungshelfer und die Geschäftsleitung.

Pflichtinhalte Teil C

  • Brandverhütung: Technische und organisatorische Maßnahmen, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung, Brandlastermittlung
  • Melde- und Löscheinrichtungen: Brandmeldeanlage (BMA), Sprinkleranlage, Löschanlagen (Gas, Schaum), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Prüffristen und Wartungsintervalle
  • Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung), Notstromversorgung (NEA), Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Feuerwehraufzug
  • Brandschutzbegehungen: Häufigkeit (mindestens quartalsweise), Protokollierung, Mängelbeseitigung mit Fristen, Nachkontrolle
  • Alarmplan: Alarmierungsablauf (intern und extern), Alarmierungsmittel (Sirene, Sprechanlage, Mobiltelefon), Alarmierungsschema mit Kontaktdaten
  • Evakuierungskonzept: Räumungsordnung, Evakuierungshelfer und deren Aufgaben, Sammelplätze, Personenzählung, Vollzähligkeit melden
  • Feuerwehrplan: Zufahrten und Aufstellflächen, Löschwasserversorgung (Hydranten, Zisterne), Ansprechpartner
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr: Ansprechpartner benennen, Schlüsselmanagement, Einsatzpläne bereitstellen, regelmäßige Absprachen

Brandschutzhelfer nach ASR A2.2

Neben der Brandschutzordnung verlangt die ASR A2.2 die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Die Ausbildung umfasst:

  • Theoretischer Teil: Brandursachen, Brandklassen, Löschtechnik (2-3 Stunden)
  • Praktischer Teil: Löschübung mit Handfeuerlöscher (30-60 Minuten)
  • Auffrischung: Alle 3-5 Jahre (Empfehlung: alle 3 Jahre)

Evakuierungsübung

DGUV Information 205-033 empfiehlt mindestens eine Evakuierungsübung pro Jahr. Die Übung muss unter realistischen Bedingungen stattfinden und dokumentiert werden:

  • Angekündigte Übung: Zum Kennenlernen des Ablaufs
  • Unangekündigte Übung: Zur Überprüfung des realen Verhaltens
  • Dokumentation: Zeitpunkt des Alarms, Räumungszeit pro Etage, Personenzählung am Sammelplatz, festgestellte Mängel
  • Nachbesprechung: Auswertung mit allen Beteiligten, Maßnahmenplan

Aktualisierungspflicht und Versionierung

Die DIN 14096 schreibt vor, dass die Brandschutzordnung mindestens alle 2 Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden muss. Darüber hinaus ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich bei:

  • Baulichen Änderungen (Umbau, Erweiterung, neue Nutzung)
  • Änderungen an Brandschutzeinrichtungen (neue BMA, Löschanlage, RWA)
  • Organisatorischen Änderungen (neue Sammelplätze, geänderter Alarmplan)
  • Nach einem Brandereignis oder Beinahe-Brand
  • Bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen
  • Personellen Änderungen bei Brandschutzbeauftragten
Jede Version muss mit Datum, Versionsnummer und Freigabe durch den Verantwortlichen gekennzeichnet sein. CERTISCAN versioniert alle Dokumente automatisch im WORM-Audit-Trail.

Wer erstellt die Brandschutzordnung?

Die Verantwortung für die Erstellung liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis wird sie häufig delegiert:

ErstellerGeeignet fürKosten (Richtwert)
Brandschutzbeauftragter (intern)Große Unternehmen mit eigenem BSBPersonalkosten
Brandschutzberater (extern)KMU ohne Fachpersonal1.500-5.000 EUR
SachversichererEmpfehlung des VersicherersOft inklusive
FeuerwehrBeratung und PrüfungKostenfrei (örtlich)
Architekt/BrandschutzplanerNeubau/UmnutzungIm Planungshonorar

CERTISCAN: Brandschutz digital dokumentieren

CERTISCAN bildet alle brandschutzbezogenen Dokumentationspflichten ab:

  • Unterweisungs-Tracking: Jährliche Brandschutzunterweisung mit Teilnehmerlisten und Fristüberwachung
  • Prüffristen-Management: Feuerlöscher (alle 2 Jahre), RWA (jährlich), BMA (vierteljährlich), Sprinkleranlage (jährlich)
  • QR-Code pro Gerät: Jeder Feuerlöscher und jede Brandschutztür erhält einen QR-Code mit Prüfhistorie
  • Evakuierungsübungen: Dokumentation mit Zeitstempel, Teilnehmern und Erkenntnissen
  • Brandschutzbegehungen: Digitale Checklisten mit Fotodokumentation und Mängeltracking
  • WORM-Audit-Trail: Alle Einträge sind unveränderlich und revisionssicher – auch für die Feuerversicherung
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Häufig gestellte Fragen

Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Ja. Jeder Arbeitgeber ist nach §10 ArbSchG und der ASR A2.2 verpflichtet, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist das zentrale Dokument dafür. Auch die Baugenehmigung und Feuerversicherer verlangen sie regelmäßig.

Wer erstellt die Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung sollte von einer fachkundigen Person erstellt werden – idealerweise dem Brandschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Sachversicherer. Für Teil A und B können auch externe Dienstleister beauftragt werden.

Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Die DIN 14096 schreibt eine Überprüfung mindestens alle 2 Jahre vor. Darüber hinaus muss sie bei baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen, Änderungen der Brandschutzeinrichtungen oder nach Brandereignissen sofort aktualisiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C?

Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude (auch Besucher). Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter und enthält detaillierte Verhaltensregeln. Teil C ist nur für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).

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Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN