Arbeitgeber sind nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich erfolgen.
Arbeitgeber sind nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich erfolgen. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten wie dem Umgang mit Gefahrstoffen ist ein halbjährliches Intervall vorgeschrieben.
Praxisbeispiel: Ein Reinigungsunternehmen mit 50 Mitarbeitern, die sowohl mit Gefahrstoffen als auch in der Höhe arbeiten, benötigt mindestens 8 verschiedene Unterweisungsthemen pro Jahr. Ohne systematischen Plan werden Fristen leicht vergessen – mit ernsten Konsequenzen bei Arbeitsunfällen.
Die DGUV Vorschrift 1 §4 verlangt, dass Unterweisungen dokumentiert werden. Bei einem Arbeitsunfall prüft die Berufsgenossenschaft als erstes, ob die Unterweisung stattgefunden hat und dokumentiert wurde. Fehlt der Nachweis, haftet der Arbeitgeber – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich nach §823 BGB und §229 StGB.
Die Unterweisungsintervalle richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung:
Jede Unterweisung muss mit Datum, Thema, Inhalt und Teilnehmerunterschrift dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 2 Jahre, bei Gefahrstoffen empfiehlt sich eine längere Aufbewahrung. CERTISCAN digitalisiert diesen Prozess vollständig.
| Feature | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Automatische Fristen | Ja, mit Erinnerung | Manuell pflegen | Papierkalender |
| Digitale Unterschrift | Integriert | Nicht möglich | Papier-Unterschrift |
| Branchenspezifisch | 8 Branchen + Tätigkeiten | Selbst erstellen | Selbst erstellen |
| Rechtsgrundlagen | Automatisch zugeordnet | Manuell recherchieren | Manuell recherchieren |
| Audit-Trail | WORM-gesichert | Nicht vorhanden | Nicht vorhanden |
| BG-Nachweis | PDF-Export | Screenshot | Ordner-Kopie |
Gesetz/VorschriftParagraphAnforderung ArbSchG§12Allgemeine Unterweisungspflicht, jährlich DGUV Vorschrift 1§4Unterweisung + Dokumentation GefStoffV§14Gefahrstoff-Unterweisung, halbjährlich BioStoffV§14Biologische Arbeitsstoffe ArbStättV§6Bildschirmarbeit, Ergonomie LasthandhabV§4Manuelles Heben und Tragen DGUV Vorschrift 3§3Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BetrSichV§12Arbeitsmittel und überwachungsbedürft. Anlagen ASR A2.2Kap. 7Brandschutz-Unterweisung
Je nach Branche gelten zusätzliche Unterweisungspflichten:
Die Erstunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und umfasst alle relevanten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Wiederholungsunterweisung vertieft die Inhalte und aktualisiert bei Veränderungen. Für Jugendliche (JArbSchG §29) gelten halbjährliche Intervalle.
Seit der Pandemie sind digitale Unterweisungen (E-Learning, Videokonferenz) grundsätzlich zulässig, sofern:
Fehlende oder mangelhaft dokumentierte Unterweisungen können schwerwiegende Folgen haben:
| Thema | Intervall | Rechtsgrundlage | Nächster Termin |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner Arbeitsschutz | Jährlich | ArbSchG §12 | 17.07.2027 |
| Brandschutz & Evakuierung | Jährlich | ASR A2.2 Kap. 7 | 17.07.2027 |
| Erste Hilfe | Jährlich | DGUV Vorschrift 1 §26 | 17.07.2027 |