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Calculators/Rundfunkbeitrag Gewerbe: GEZ berechnen
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Rundfunkbeitrag Gewerbe: GEZ berechnen

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) für Gewerbe besteht aus drei Komponenten: Betriebsstättenbeitrag (nach Mitarbeiterzahl gestaffelt) + Zuschlag für weitere Betriebsstätten + Fahrzeugbeitrag. Der kostenlose CERTISCAN GEZ-Beitragsrechner berechnet den monatlichen Gesamtbeitrag für Ihr Unternehmen.

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Rundfunkbeitrag berechnen

Werte 2026
Guide

Rundfunkbeitrag für Gewerbe berechnen

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) für Gewerbe besteht aus drei Komponenten: Betriebsstättenbeitrag (nach Mitarbeiterzahl gestaffelt) + Zuschlag für weitere Betriebsstätten + Fahrzeugbeitrag. Der kostenlose CERTISCAN GEZ-Beitragsrechner berechnet den monatlichen Gesamtbeitrag für Ihr Unternehmen.

Beispiel: 1 Betriebsstätte mit 25 Mitarbeitern (Staffel 5: 10,00 €/Monat) + 3 gewerbliche KFZ (3 × 5,83 €) = 27,49 €/Monat. Bei mehreren Standorten addiert sich der Betriebsstättenbeitrag. CERTISCAN verwaltet alle Standorte zentral.

Staffelung nach Mitarbeiterzahl (2026)

Der Beitrag der ersten Betriebsstätte richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten:

  • Staffel 1 (0 MA): Ein Drittel des Beitrags (6,12 €/Monat)
  • Staffel 2 (1–4 MA): Ein Beitrag (18,36 €/Monat)
  • Staffel 3 (5–8 MA): Zwei Beiträge (36,72 €/Monat)
  • Staffel 4 (9–19 MA): Vier Beiträge (73,44 €/Monat)

Fahrzeuge und weitere Betriebsstätten

Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug (KFZ, Transporter, LKW): 5,83 €/Monat (ein Drittel des Beitrags). Jede weitere Betriebsstätte wird nach der gleichen Mitarbeiter-Staffelung berechnet.

Warum CERTISCAN für Standort-Verwaltung?

Dieser Rechner kalkuliert den Rundfunkbeitrag. Die CERTISCAN Plattform auf Anfrage verwaltet Betriebsstätten, Standorte und deren Kosten zentral. Wiederkehrende Kosten wie Rundfunkbeitrag, Miete und Nebenkosten werden pro Standort erfasst und ausgewertet.

In comparison

StaffelBeschäftigteBeiträgeMonatlich
Staffel 10 (Solo)1/3 Beitrag6,12 €
Staffel 21–41 Beitrag18,36 €
Staffel 35–82 Beiträge36,72 €
Staffel 49–194 Beiträge73,44 €
Staffel 520–498 Beiträge146,88 €
Staffel 650–24916 Beiträge293,76 €
Staffel 7250–49932 Beiträge587,52 €
FahrzeugPro KFZ (ab 2.)1/3 Beitrag6,12 €
Good to know

Alles was Sie über den Rundfunkbeitrag für Gewerbe wissen müssen

Rechtsgrundlage

Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Jede Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts ist beitragspflichtig – unabhängig davon, ob Radio oder Fernseher vorhanden sind.

Staffelung im Detail (Monatsbeitrag: 18,36 € ab 2025)

  • Staffel 1 (0 MA, Solo-Selbstständige): 1/3 Beitrag = 6,12 €/Monat
  • Staffel 2 (1–4 Beschäftigte): 1 Beitrag = 18,36 €/Monat
  • Staffel 3 (5–8 Beschäftigte): 2 Beiträge = 36,72 €/Monat
  • Staffel 4 (9–19 Beschäftigte): 4 Beiträge = 73,44 €/Monat
  • Staffel 5 (20–49 Beschäftigte): 8 Beiträge = 146,88 €/Monat
  • Staffel 6 (50–249 Beschäftigte): 16 Beiträge = 293,76 €/Monat
  • Staffel 7 (250–499 Beschäftigte): 32 Beiträge = 587,52 €/Monat
  • Staffel 8 (500–999 Beschäftigte): 45 Beiträge = 826,20 €/Monat
  • Staffel 9 (1.000–4.999 Beschäftigte): 60 Beiträge = 1.101,60 €/Monat
  • Staffel 10 (5.000–19.999 Beschäftigte): 80 Beiträge = 1.468,80 €/Monat

Fahrzeugbeitrag

  • Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug: 1/3 Beitrag = 6,12 €/Monat
  • Das erste KFZ je Betriebsstätte ist beitragsfrei (bereits im Betriebsstättenbeitrag enthalten)
  • Privat-PKW der Mitarbeiter: Nicht beitragspflichtig
  • Leasing-Fahrzeuge: Beitragspflichtig, wenn gewerblich genutzt

Was ist eine Betriebsstätte?

Jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt wird:

  • Büroräume, Werkstätten, Lagerhallen
  • Verkaufsräume, Gastronomie-Betriebe
  • Home-Office: NICHT beitragspflichtig (über privaten Haushaltsbeitrag abgedeckt)
  • Baustellen: NICHT beitragspflichtig (temporär)

Befreiungsmöglichkeiten

  • Gemeinnützige Einrichtungen: 1/3 Beitrag für die erste Betriebsstätte, weitere beitragsfrei
  • Feuerwehr, THW: Befreit von Fahrzeugbeiträgen
  • Kommunale Behörden: Sonderregelungen
  • Betriebsstätte im Privathaushalt: Kein zusätzlicher Beitrag, wenn privater Beitrag gezahlt wird

Beschäftigte richtig zählen

  • Vollzeit-Beschäftigte: Jeder zählt als 1
  • Teilzeit (≤ 20 Std./Woche): Zählt als 0,5
  • Auszubildende: Zählen NICHT mit
  • Geschäftsführer: Zählen mit (wenn sv-pflichtig)
  • Leiharbeiter: Zählen NICHT mit (werden beim Verleiher gezählt)
  • Stichtag: 1. Januar des jeweiligen Jahres

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FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Gewerbe?
Der Beitrag richtet sich nach der Mitarbeiterzahl. Solo-Selbstständige: 6,12 €/Monat. 1–4 MA: 18,36 €/Monat. 5–8 MA: 36,72 €/Monat. 9–19 MA: 73,44 €/Monat. Plus Fahrzeugbeiträge.
Muss ich für jede Betriebsstätte zahlen?
Ja, jede Betriebsstätte ist separat beitragspflichtig – nach der Mitarbeiterzahl am jeweiligen Standort. 3 Standorte mit je 5 MA = 3 × 36,72 € = 110,16 €/Monat (plus Fahrzeuge).
Was kostet der Rundfunkbeitrag pro Fahrzeug?
Jedes gewerbliche Fahrzeug ab dem zweiten pro Betriebsstätte kostet 6,12 €/Monat (1/3 des vollen Beitrags). Das erste KFZ je Betriebsstätte ist im Betriebsstättenbeitrag enthalten.
Zählt ein Home-Office als Betriebsstätte?
Nein, Home-Office ist keine separate Betriebsstätte, wenn der Mitarbeiter den privaten Rundfunkbeitrag (18,36 €/Monat) für den Haushalt zahlt. Kein zusätzlicher gewerblicher Beitrag.
Wie zähle ich die Beschäftigten für die Staffel?
Vollzeit = 1, Teilzeit ≤ 20 Std./Woche = 0,5. Auszubildende und Leiharbeiter zählen NICHT mit. Stichtag ist der 1. Januar des Jahres. Geschäftsführer zählen, wenn sv-pflichtig.
Kann ich vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
Gemeinnützige Einrichtungen zahlen nur 1/3 für die erste Betriebsstätte, weitere sind frei. Feuerwehr/THW: keine Fahrzeugbeiträge. Komplett-Befreiung gibt es für Gewerbe nicht.
Ist der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar?
Ja, der Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten ist als Betriebsausgabe voll absetzbar. Er mindert den zu versteuernden Gewinn. Bei der Steuererklärung unter „sonstige Betriebsausgaben" angeben.
Wann muss ich den Rundfunkbeitrag anmelden?
Innerhalb eines Monats nach Gründung oder Eröffnung einer Betriebsstätte. Auch Änderungen (neue Standorte, Fahrzeuge, Mitarbeiterzahl) müssen dem Beitragsservice gemeldet werden.
Was passiert bei Nichtzahlung?
Der Beitragsservice verschickt Mahnungen, dann Festsetzungsbescheide mit Säumniszuschlag (1% pro Monat). Widerspruch ist möglich, aber der Beitrag bleibt in der Regel bestehen – er wurde vom BVerfG für verfassungsgemäß erklärt.
Wie hilft CERTISCAN bei der Standort-Verwaltung?
CERTISCAN verwaltet Betriebsstätten, Standorte und deren Kosten zentral – inklusive wiederkehrender Posten wie Rundfunkbeitrag, Miete und Nebenkosten. Alles in einem Dashboard. Preis auf Anfrage.
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Jede ortsfeste Raumeinheit (kein Home-Office)
Teilzeit ≤ 20h = 0,5. Azubis zählen nicht.
Das erste KFZ je Standort ist beitragsfrei
159,12 €
Rundfunkbeitrag pro Monat
Staffel 5 (25 Beschäftigte)
Staffel
Staffel 5 (8 Beiträge)
Beitragssatz
18,36 €/Beitrag
1. Betriebsstätte (25 MA)
146,88 €
Betriebsstätten gesamt
146,88 €
Fahrzeuge (2 zahlpflichtig)
12,24 €
KFZ beitragsfrei (1× im BS-Beitrag)
1 Stk.
Monatlicher Gesamtbeitrag
159,12 €
Jährlicher Gesamtbeitrag
1.909,44 €
Tipp: Der Rundfunkbeitrag ist als Betriebsausgabe voll steuerlich absetzbar. Bei 1.909,44 €/Jahr und 30% Steuersatz sparen Sie 572,83 € Steuern.