Der Digitale Produktpass (DPP) kommt gestaffelt, Rechtsakt für Rechtsakt — und die Frage ist selten „ob", sondern „ab wann". Wählen Sie Ihre Produktgruppe, und der Check ordnet sie in den EU-Fahrplan ein: betroffen ja oder nein, frühester Pflicht-Stichtag, zugrunde liegender Rechtsakt und die Kern-Pflichten von Datenträger bis EU-Registry.
Der erste gesetzlich verpflichtende DPP ist der Batteriepass am 18.02.2027. Danach folgen unter anderem Detergenzien und Reinigungsmittel am 23.09.2029 sowie Spielzeug am 01.08.2030. Für Textil, Möbel, Reifen, Stahl und Aluminium ist die Betroffenheit über den ESPR-Rahmen bereits gesetzt — die genauen Stichtage legen delegierte Rechtsakte je Produktgruppe erst noch fest. Wo ein Datum noch nicht per Rechtsakt feststeht, weist der Check ehrlich „Stichtag folgt" aus statt ein Datum zu schätzen. Den vollständigen Fristen-Fahrplan mit allen Produktgruppen finden Sie im DPP-Themen-Hub.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung: Es hilft, die eigene Betroffenheit einzuordnen und die nächste Frist zu erkennen. Verbindlich ist immer der jeweilige Rechtsakt. Wer es genau wissen muss, lässt die Einstufung fachkundig prüfen.
Wie der Check einordnet. Jede Produktgruppe ist einem Stichtag und einem Rechtsakt zugeordnet: Batteriepass zur EU-Batterieverordnung 2023/1542 (18.02.2027, für Industriebatterien über 2 kWh sowie ohne Größenschwelle für Antriebs- und Leichtfahrzeug-Batterien), Detergenzien zur Verordnung 2026/405 (23.09.2029), Spielzeug zur Verordnung 2025/2509 (01.08.2030) und Bauprodukte zur Bauprodukten-Verordnung 2024/3110. Bei Bauprodukten gilt die Verordnung zwar seit 08.01.2026, die DPP-Pflicht aber nicht: Sie greift erst 18 Monate nach einem delegierten Rechtsakt, der bislang nicht erlassen ist — ein Stichtag ist damit frühestens 2028 zu erwarten. Die Prioritätsgruppen des ESPR-Arbeitsplans — Textil, Möbel, Reifen, Eisen/Stahl, Aluminium — sind betroffen, werden aber erst per delegiertem Rechtsakt datiert.
Welche Kern-Pflichten dahinterstehen. Ein DPP verlangt in der Regel dreierlei: einen Datenträger am Produkt, ein standardisiertes Datenmodell dahinter und einen Eintrag im zentralen EU-Register. Wichtig: Die ESPR schreibt keinen QR-Code vor — sie spricht technologieoffen von „Datenträger" (Art. 2 Nr. 29); welcher es je Produktgruppe wird, legt die Kommission per delegiertem Rechtsakt fest. Im Register liegen Kennungen, Warencode und ein Verweis auf Ihren Pass-Dienst — nicht die Passdaten selbst. Die eigentlichen Produktdaten liegen auf Ihrem Pass-Server und stammen aus Ihrem PIM/MDM.
Was der Check nicht leistet. Er nennt kein Datum, das nicht per Rechtsakt feststeht, und er ersetzt keine rechtliche Prüfung. Er zeigt die Richtung — die verbindliche Einordnung im Einzelfall bleibt Sache des jeweiligen Rechtsakts und Ihrer fachkundigen Beratung.