Marktüberwachung sind die Tätigkeiten und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden, mit denen sichergestellt werden soll, dass Produkte den EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften genügen (Artikel 3 Nr. 3 VO (EU) 2019/1020).
Die Marktüberwachung ist die staatliche Kontrolle NACH dem Inverkehrbringen. Rechtsgrundlage ist die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020; die ESPR ergänzt sie in Kapitel X (Artikel 66 bis 71).
Der Digitale Produktpass ist ausdrücklich auch ein Durchsetzungsinstrument: Nach Artikel 9 Abs. 3 ESPR soll er die Überprüfung der Produktkonformität durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtern. Kommission, nationale Behörden und Zollbehörden haben nach Artikel 13 Abs. 6 Zugang zum Produktpass-Register.
Hinzu kommt die Zollkontrolle nach Artikel 15: Zollbehörden dürfen ein Produkt nur in den zollrechtlich freien Verkehr überführen, wenn sie mindestens geprüft haben, ob die eindeutige Registrierungskennung und der Warencode mit den Registerdaten übereinstimmen.
Was Behörden am Produktpass prüfen können und welche Rolle das EU-Register dabei spielt, steht im Überblick zum Digitalen Produktpass.
Legal source: VO (EU) 2019/1020 Art. 3 Nr. 3; VO (EU) 2024/1781 Kap. X (Art. 66–71), Art. 15 · As of: 2026
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