Tariflohn Gebäudereinigung: die 2026er-Zahlen, sauber belegt
Die vollständige Lohntabelle des Rahmentarifvertrags Gebäudereinigung 2026 (LG 1–9) — warum nur LG1 und LG6 allgemeinverbindlich sind.
Die vollständige Lohntabelle des Rahmentarifvertrags Gebäudereinigung 2026 (LG 1–9) — warum nur LG1 und LG6 allgemeinverbindlich sind.
Stand: Juli 2026
| Lohngruppe | Stundenlohn ab 01.01.2026 | Allgemeinverbindlich (AVE) |
|---|---|---|
| LG 1 | 15,00 € | Ja |
| LG 2 | 15,46 € |
Verbindlich für jeden Betrieb der Branche sind über die 10. Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung nur Lohngruppe 1 (15,00 €) und Lohngruppe 6 (18,40 €), jeweils ab 1. Januar 2026.
Lohngruppe 5 ist im aktuellen Lohntarifvertrag nicht besetzt – es existieren die Stufen 1 bis 4 und 6 bis 9, die Nummerierung 5 wird ausgelassen.
Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2027 auf 14,60 €/Std. (MiLoV5) — die Minijob-Grenze klettert automatisch auf 633 €. Was Arbeitgeber jetzt umstellen sollten.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt schon seit dem BAG-Beschluss 2022. Der BMAS-Entwurf (Juni 2026) soll die elektronische Form festschreiben.
| LG 3 | 15,95 € | Nein |
| LG 4 | 16,66 € | Nein |
| LG 5 | nicht besetzt | – |
| LG 6 | 18,40 € | Ja |
| LG 7 | 19,39 € | Nein |
| LG 8 | 20,42 € | Nein |
| LG 9 | 21,64 € | Nein |
Diese Sätze stammen aus dem Lohntarifvertrag zwischen IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV), gültig für die Laufzeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) stieg zum 1. Januar 2026 von 14,25 € auf 15,00 €, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) von 17,65 € auf 18,40 €.
„Allgemeinverbindlich" ist der entscheidende Begriff. Ein Tarifvertrag bindet normalerweise nur Mitglieder der tarifschließenden Verbände. Über die 10. Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (befristet bis 31.12.2026) wurden aber die Mindestsätze der Lohngruppen 1 und 6 für alle Betriebe der Branche verbindlich erklärt – auch für Betriebe ohne Innungsmitgliedschaft, für Neugründungen und für Betriebe, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrolliert genau diese beiden Sätze als gesetzliche Untergrenze.
Die Lohngruppen 2–4 und 7–9 sind Bestandteil des Rahmentarifvertrags, gelten also unmittelbar nur für tarifgebundene Betriebe (Verbandsmitglieder mit tarifgebundenen Beschäftigten) bzw. bei einzelvertraglicher Bezugnahme – sie sind aber ebenso real gezahlte Marktsätze und für die korrekte Eingruppierung tarifgebundener Betriebe verbindlich.
Ein häufiger Fehler in Suchergebnissen: Viele Seiten zeigen noch 14,25 € für Lohngruppe 1 und 17,65 € für Lohngruppe 6 als „aktuell" – das sind jedoch die Werte, die ab 1. Februar 2025 galten und zum 1. Januar 2026 durch 15,00 € bzw. 18,40 € abgelöst wurden. Wer im Juli 2026 noch mit den alten Sätzen kalkuliert, unterschreitet den Mindestlohn seiner Branche – mit Bußgeldrisiko. Dieser Artikel ist mit Stand Juli 2026 datiert, damit die Zahlen zum Zeitpunkt des Lesens nachvollziehbar zugeordnet werden können.
Zusätzlich zum Grundlohn sieht der Rahmentarifvertrag (bei allgemeinverbindlicher Wirkung der AVE) gestaffelte Zuschläge vor:
| Anlass | Zuschlag |
|---|---|
| Mehrarbeit | 25 % |
| Nachtarbeit (22:00–5:00 Uhr) | 25 % |
| Sonntagsarbeit | 100 % |
| übrige Feiertage | 150 % |
| besondere Feiertage (Neujahr, Oster- und Pfingstsonntag, 1. Mai, Weihnachten) | 200 % |
| regelmäßige Sonn-/Feiertagsarbeit | 75 % |
Wichtig: Die Zuschläge werden nicht addiert. Treffen mehrere Anlässe zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), gilt nach dem Tarifvertrag jeweils nur der höchste einschlägige Zuschlag.
Die 10. Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ob und mit welchen Sätzen eine Nachfolgeregelung ab 2027 kommt, steht zum Stand dieses Artikels noch nicht fest. Wer heute langfristige Angebote kalkuliert, sollte diese Unsicherheit einpreisen und die Entwicklung zum Jahreswechsel 2026/2027 im Blick behalten.
Zum schnellen Nachrechnen der eigenen Lohngruppe und Zuschläge dient der Tariflohn-Gebäudereinigung-Rechner.
Im Modul Lohn & Zuschläge werden alle neun Lohngruppen sowie die Zuschlagssätze nach § 3 Ziff. 3.7 RTV als jahres-versionierte, admin-pflegbare Werte hinterlegt – inklusive der Kumulierungsregel (nur der höchste Zuschlag zählt). Ändert der Gesetzgeber oder die Tarifparteien die Sätze zum Jahreswechsel, tragen Sie den neuen Wert selbst ein, statt auf ein Software-Update zu warten. Preis: auf Anfrage.
Der Tariflohn Gebäudereinigung 2026 ist kein Geheimnis, wird online aber erstaunlich oft falsch oder veraltet wiedergegeben. Wer mit den korrekten, datierten Sätzen kalkuliert – 15,00 € und 18,40 € als gesetzliche Untergrenze, die volle Tabelle für tarifgebundene Betriebe – vermeidet sowohl eine Zoll-Beanstandung als auch eine Fehlkalkulation gegenüber dem Auftraggeber.
Nein, das war der Satz ab 1. Februar 2025. Seit 1. Januar 2026 gilt 15,00 €. Viele ältere oder ungepflegte Quellen im Netz zeigen noch die 2025er-Zahl.