Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt schon seit dem BAG-Beschluss 2022. Der BMAS-Entwurf (Juni 2026) soll die elektronische Form festschreiben.
Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2027 auf 14,60 €/Std. (MiLoV5) — die Minijob-Grenze klettert automatisch auf 633 €. Was Arbeitgeber jetzt umstellen sollten.