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Zuschläge berechnen: Nachtarbeit, Sonntag & Feiertag 2026

Christoph Schulz17. März 20264 Min. Lesezeit
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Zuschläge berechnen: Nachtarbeit, Sonntag & Feiertag 2026

Zuschläge für Nachtarbeit (25%), Sonntagsarbeit (50%) und Feiertagsarbeit (100%) gehören zu den häufigsten Fehlerquellen in der Lohnabrechnung. CERTISCAN berechnet Zuschläge intervallbasiert – alle 15 Minuten wird geprüft, ob Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschlag gilt. So werden auch Schichten über Mitternacht hinweg korrekt abgerechnet.

Die Zuschlagssätze im Überblick

ZuschlagsartZeitraumSatzSteuerfrei bis
Nachtarbeit22:00 - 06:00 Uhr25%25% (§3b EStG)
SonntagsarbeitSonntag 00:00 - 24:0050%50% (§3b EStG)
FeiertagsarbeitGesetzlicher Feiertag100%125% (§3b EStG)
Heiligabend (ab 14h)24.12. ab 14:00100%125% (§3b EStG)
Silvester (ab 14h)31.12. ab 14:00100%125% (§3b EStG)

Das Mitternachts-Problem

Die grösste Herausforderung bei der Zuschlagsberechnung: Was passiert bei Schichten über Mitternacht?

Beispiel: Schicht von Samstag 20:00 bis Sonntag 04:00 Uhr.

Viele Zeiterfassungssysteme berechnen die Zuschläge nur zum Zeitpunkt des Clock-In. Das führt zu falschen Ergebnissen:

  • Falscher Ansatz: Clock-In am Samstag → kein Sonntagszuschlag → falsch!
  • Richtiger Ansatz: Intervallbasierte Berechnung mit 15-Minuten-Sampling
CERTISCAN teilt die Schicht in 15-Minuten-Intervalle auf und prüft für jedes Intervall:
IntervallTagUhrzeitZuschlag
20:00-22:00SamstagTagKeiner (0%)
22:00-00:00SamstagNacht25% Nacht
00:00-04:00SonntagNacht+Sonntag50% Sonntag (höchster Satz)
Priorität: Feiertag (100%) > Sonntag (50%) > Nacht (25%). Es wird nicht gestapelt, sondern der jeweils höchste Zuschlag angewendet.

Rechenbeispiel: Komplette Schicht

Reinigungskraft mit Stundensatz 14,00 EUR, Schicht Samstag 20:00 bis Sonntag 06:00 (10h brutto, 9h30 netto nach 30 Min. Pause):

ZeitraumStundenGrundlohnZuschlagGesamt
Sa 20:00-22:002,0h28,00 EUR0% = 0,00 EUR28,00 EUR
Sa 22:00-00:002,0h28,00 EUR25% = 7,00 EUR35,00 EUR
So 00:00-06:005,5h77,00 EUR50% = 38,50 EUR115,50 EUR
Gesamt9,5h133,00 EUR45,50 EUR178,50 EUR
Im DATEV-Export werden die Zuschläge auf die Lohnarten 1200 (Nacht), 1210 (Sonntag) und 1220 (Feiertag) aufgeteilt.

Feiertage: Bundesland beachten!

CERTISCAN berücksichtigt automatisch die bundeslandspezifischen Feiertage. Das ist besonders wichtig, da die Feiertage je nach Bundesland variieren:

FeiertagGilt in
Heilige Drei Könige (06.01.)BW, BY, ST
FronleichnamBW, BY, HE, NW, RP, SL
Reformationstag (31.10.)BB, HB, HH, MV, NI, SN, SH, TH
Allerheiligen (01.11.)BW, BY, NW, RP, SL
Buss- und BettagSN
Das Bundesland wird im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters hinterlegt. CERTISCAN lädt die korrekten Feiertage automatisch.

Steuerfreiheit der Zuschläge

Nach §3b EStG sind Zuschläge bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei:

  • Nachtarbeit: 25% des Grundlohns (bei Arbeit von 0:00-04:00 Uhr sogar 40%)
  • Sonntagsarbeit: 50% des Grundlohns
  • Feiertagsarbeit: 125% des Grundlohns (an Weihnachten und 1. Mai: 150%)
Voraussetzung: Der Grundlohn darf 50 EUR/Stunde nicht übersteigen. Darüber hinaus sind die Zuschläge steuerpflichtig.

So richtet CERTISCAN Zuschläge ein

  • Zuschlagssätze sind im System vorkonfiguriert (25%/50%/100%)
  • Bundesland im Arbeitsvertrag hinterlegen
  • Bei Clock-Out berechnet CERTISCAN automatisch:
- Nachtstunden (22:00-06:00) - Sonntagsstunden - Feiertagsstunden
  • Die Zuschläge werden auf dem TimeEntry gespeichert
  • Der DATEV-Export ordnet die richtigen Lohnarten zu

Fazit

Zuschlagsberechnung ist komplex – besonders bei Schichten über Mitternacht. CERTISCAN nimmt Ihnen diese Arbeit ab und berechnet intervallbasiert, feiertagsabhängig und DATEV-kompatibel. Kein manuelles Rechnen, keine Fehler.

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Mehr über Zeiterfassung für Gebäudereiniger →

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind Nachtzuschläge in der Reinigungsbranche?

In der Reinigungsbranche sind 25% Nachtzuschlag für Arbeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr üblich. Dies basiert auf dem Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung.

Können Nacht- und Sonntagszuschlag gleichzeitig anfallen?

Ja. Bei Arbeit am Sonntag nach 22:00 Uhr gilt der höhere Zuschlag. CERTISCAN wendet den jeweils höchsten Zuschlag an: Feiertag (100%) > Sonntag (50%) > Nacht (25%).

Sind Zuschläge steuerfrei?

Teilweise. Nachtzuschläge sind nach §3b EStG bis 25% steuerfrei, Sonntagszuschläge bis 50% und Feiertagszuschläge bis 125%. Die steuerfreien Grenzen beziehen sich auf den Grundlohn bis 50 EUR/Stunde.

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Christoph Schulz
Gruender & CEO, CERTISCAN