Lieferkettengesetz (LkSG) einfach erklärt: Pflichten, Bußgelder und Umsetzung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Es drohen Bußgelder bis 8 Millionen EUR und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. CERTISCAN bildet alle 11 Pflichten digital ab.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 8 Millionen EUR und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. CERTISCAN bildet alle 11 Sorgfaltspflichten digital ab – inklusive Risikoanalyse, Beschwerdekanal und BAFA-Bericht.
01Was regelt das LkSG?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Es geht um konkrete Risiken:
Menschenrechtsrisiken (§2 Abs. 2 LkSG)
Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Missachtung von Arbeitsschutzpflichten
Vorenthaltung eines angemessenen Lohns
Diskriminierung und ungleiche Behandlung
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wie vielen Mitarbeitern gilt das LkSG?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten (zuvor ab 3.000). Gezählt werden alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer inklusive ins Ausland entsandter Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer.
Welches Bußgeld droht bei LkSG-Verstößen?
Das maximale Bußgeld beträgt bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes oder bis zu 8 Millionen EUR. Zusätzlich droht der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für bis zu 3 Jahre.
Wichtig für KMU: Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter hat, sind Sie mittelbar betroffen, wenn Sie Zulieferer eines LkSG-pflichtigen Unternehmens sind. Dieses wird Ihnen Fragebögen schicken und Nachweise einfordern.
03Die 11 Sorgfaltspflichten des LkSG
Das LkSG definiert 11 konkrete Pflichten, die Unternehmen erfüllen müssen:
Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen mit 1,2 Milliarden EUR Jahresumsatz kann mit bis zu 24 Millionen EUR (2% von 1,2 Mrd) bestraft werden – gedeckelt bei 8 Millionen EUR.
05Der BAFA-Bericht: Was muss drinstehen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Der jährliche Bericht muss enthalten:
Beschreibung der identifizierten Risiken
Durchgeführte Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Wirksamkeitsbeurteilung der Maßnahmen
Beschreibung des Beschwerdekanals und eingegangener Beschwerden
Schlussfolgerungen für zukünftige Strategien
Frist: Bis zum 30. April des Folgejahres (für 2025: bis 30.04.2026)
Veröffentlichungspflicht: Der Bericht muss 7 Jahre lang auf der Unternehmenswebsite zugänglich sein.
CERTISCAN generiert den BAFA-Bericht automatisch aus den im System erfassten Daten – Risikoanalysen, Maßnahmen, Beschwerden und Lieferantenbewertungen fließen direkt in den Bericht ein.
06Risikoanalyse: So gehen Sie vor
Die Risikoanalyse ist das Herzstück der LkSG-Compliance. CERTISCAN führt Sie in 5 Schritten durch den Prozess:
Praeventionsmaßnahmen definieren und nachverfolgen
Wirksamkeitsprüfung terminieren
Alles dokumentiert für den BAFA-Bericht
07Der LkSG-Beschwerdekanal
§8 LkSG verlangt einen Beschwerdekanal, über den Betroffene auf Menschenrechts- und Umweltrisiken hinweisen können. CERTISCAN nutzt dafür denselben Meldekanal, der auch für das HinSchG verwendet wird – keine separate Software nötig.
Der Kanal muss:
Auch für externe Personen (Betroffene in der Lieferkette) zugänglich sein
Vertraulichkeit gewährleisten
In den relevanten Sprachen verfügbar sein (CERTISCAN: 12 Sprachen)
08CERTISCAN vs. Alternativen für LkSG
Kriterium
CERTISCAN
IntegrityNext
EcoVadis
Excel/manuell
Preis/Monat
149 EUR
500+ EUR
1.000+ EUR
0 EUR
Risikoanalyse
Geführt
Automatisiert
09Fazit
Das Lieferkettengesetz ist mehr als nur ein Papiertiger – die BAFA prüft aktiv und verhängt Bußgelder. Mit CERTISCAN setzen Sie alle 11 Sorgfaltspflichten digital um: Risikoanalyse, Lieferanten-Management, Beschwerdekanal und BAFA-Bericht – in einer Plattform, ab 149 EUR/Monat.
Unternehmen müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten vorlegen. Der Bericht muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht und auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht werden.
Müssen auch KMU das LkSG beachten?
Direkt betroffen sind nur Unternehmen ab 1.000 MA. Aber: Großunternehmen geben ihre Sorgfaltspflichten an Zulieferer weiter. Als KMU in der Lieferkette eines Großunternehmens müssen Sie daher Fragebögen beantworten und Nachweise liefern können.