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Lieferkettengesetz (LkSG) einfach erklärt: Pflichten, Bußgelder und Umsetzung

Christoph Schulz7. April 20265 Min. Lesezeit
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Lieferkettengesetz (LkSG) einfach erklärt: Pflichten, Bußgelder und Umsetzung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 8 Millionen EUR und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. CERTISCAN bildet alle 11 Sorgfaltspflichten digital ab – inklusive Risikoanalyse, Beschwerdekanal und BAFA-Bericht.

Was regelt das LkSG?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Es geht um konkrete Risiken:

Menschenrechtsrisiken (§2 Abs. 2 LkSG)

  • Kinderarbeit und Zwangsarbeit
  • Missachtung von Arbeitsschutzpflichten
  • Vorenthaltung eines angemessenen Lohns
  • Diskriminierung und ungleiche Behandlung
  • Verweigerung der Koalitionsfreiheit
  • Widerrechtlicher Entzug von Land

Umweltrisiken (§2 Abs. 3 LkSG)

  • Quecksilber-Einsatz (Minamata-Übereinkommen)
  • Persistente organische Schadstoffe (Stockholm-Übereinkommen)
  • Gefährliche Abfälle (Basler Übereinkommen)

Wer ist betroffen?

ZeitraumSchwelleBetroffene Unternehmen
Seit 01.01.2023Ab 3.000 Mitarbeiterca. 900 Unternehmen
Seit 01.01.2024Ab 1.000 Mitarbeiterca. 4.800 Unternehmen
EU-Richtlinie CSDDDAb 1.000 MA + 450 Mio EUR Umsatzca. 13.000 EU-weit
Wichtig für KMU: Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter hat, sind Sie mittelbar betroffen, wenn Sie Zulieferer eines LkSG-pflichtigen Unternehmens sind. Dieses wird Ihnen Fragebögen schicken und Nachweise einfordern.

Die 11 Sorgfaltspflichten des LkSG

Das LkSG definiert 11 konkrete Pflichten, die Unternehmen erfüllen müssen:

Nr.PflichtParagraphenCERTISCAN
1Risikomanagementsystem einrichten§4 Abs. 1Dashboard
2Zuständigkeit festlegen (Menschenrechtsbeauftragter)§4 Abs. 3Rollenverwaltung
3Risikoanalyse durchführen (regelmäßig + anlassbezogen)§5Fragebogen-Modul
4Grundsatzerklärung verabschieden§6 Abs. 2Vorlagen-Generator
5Praeventionsmaßnahmen im eigenen Bereich§6 Abs. 1-3Maßnahmen-Tracker
6Praeventionsmaßnahmen bei Zulieferern§6 Abs. 4Lieferanten-Modul
7Abhilfemaßnahmen ergreifen§7Maßnahmen-Tracker
8Beschwerdekanal einrichten§8Meldekanal
9Risiken bei mittelbaren Zulieferern prüfen§9Lieferanten-Kaskade
10Dokumentation und Berichterstattung§10BAFA-Bericht
11Veröffentlichung des Berichts§10 Abs. 2Auto-Publish

Bußgelder und Sanktionen

Das LkSG sieht empfindliche Sanktionen vor:

VerstoßBußgeldZusätzliche Sanktion
Keine Risikoanalysebis 500.000 EUR-
Kein Beschwerdekanalbis 500.000 EUR-
Keine Praeventionsmaßnahmenbis 800.000 EUR-
Keine Abhilfemaßnahmenbis 800.000 EUR-
Kein BAFA-Berichtbis 800.000 EUR-
Umsatzabhängig (ab 400 Mio EUR Umsatz)bis 2% Jahresumsatz-
Maximumbis 8 Mio EURVergabeausschluss bis 3 Jahre
Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen mit 1,2 Milliarden EUR Jahresumsatz kann mit bis zu 24 Millionen EUR (2% von 1,2 Mrd) bestraft werden – gedeckelt bei 8 Millionen EUR.

Der BAFA-Bericht: Was muss drinstehen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Der jährliche Bericht muss enthalten:

  • Beschreibung der identifizierten Risiken
  • Durchgeführte Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Wirksamkeitsbeurteilung der Maßnahmen
  • Beschreibung des Beschwerdekanals und eingegangener Beschwerden
  • Schlussfolgerungen für zukünftige Strategien
Frist: Bis zum 30. April des Folgejahres (für 2025: bis 30.04.2026)

Veröffentlichungspflicht: Der Bericht muss 7 Jahre lang auf der Unternehmenswebsite zugänglich sein.

CERTISCAN generiert den BAFA-Bericht automatisch aus den im System erfassten Daten – Risikoanalysen, Maßnahmen, Beschwerden und Lieferantenbewertungen fließen direkt in den Bericht ein.

Risikoanalyse: So gehen Sie vor

Die Risikoanalyse ist das Herzstück der LkSG-Compliance. CERTISCAN führt Sie in 5 Schritten durch den Prozess:

Schritt 1: Eigenen Geschäftsbereich analysieren

  • Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Diskriminierung
  • Umweltpraktiken im eigenen Betrieb
  • CERTISCAN stellt 50+ Prüffragen bereit

Schritt 2: Unmittelbare Zulieferer erfassen

  • Alle direkten Lieferanten im System anlegen
  • Branche, Land und Risikoprofil zuordnen
  • CERTISCAN bewertet das Länderrisiko automatisch

Schritt 3: Fragebogen an Zulieferer senden

  • Standardisierter LkSG-Fragebogen in 12 Sprachen
  • Automatische Erinnerungen bei Nichtbeantwortung
  • Auswertung und Risikobewertung automatisch

Schritt 4: Risiken priorisieren

  • Schwere und Wahrscheinlichkeit bewerten
  • Einflussmöglichkeit berücksichtigen
  • CERTISCAN berechnet einen Risiko-Score

Schritt 5: Maßnahmen ableiten

  • Praeventionsmaßnahmen definieren und nachverfolgen
  • Wirksamkeitsprüfung terminieren
  • Alles dokumentiert für den BAFA-Bericht

Der LkSG-Beschwerdekanal

§8 LkSG verlangt einen Beschwerdekanal, über den Betroffene auf Menschenrechts- und Umweltrisiken hinweisen können. CERTISCAN nutzt dafür denselben Meldekanal, der auch für das HinSchG verwendet wird – keine separate Software nötig.

Der Kanal muss:

  • Auch für externe Personen (Betroffene in der Lieferkette) zugänglich sein

  • Vertraulichkeit gewährleisten

  • In den relevanten Sprachen verfügbar sein (CERTISCAN: 12 Sprachen)


CERTISCAN vs. Alternativen für LkSG

KriteriumCERTISCANIntegrityNextEcoVadisExcel/manuell
Preis/Monat149 EUR500+ EUR1.000+ EUR0 EUR
RisikoanalyseGeführtAutomatisiertAutomatisiertManuell
Lieferanten-Fragebogen12 Sprachen15+ Sprachen20+ Sprachen1 Sprache
BAFA-BerichtAuto-generiertAuto-generiertExportManuell
BeschwerdekanalIntegriertNeinNeinNein
HinSchG-IntegrationJaNeinNeinNein
ESG-ReportingJaNeinJaNein
Einrichtung10 Minuten2-4 Wochen4-8 WochenSofort

Fazit

Das Lieferkettengesetz ist mehr als nur ein Papiertiger – die BAFA prüft aktiv und verhängt Bußgelder. Mit CERTISCAN setzen Sie alle 11 Sorgfaltspflichten digital um: Risikoanalyse, Lieferanten-Management, Beschwerdekanal und BAFA-Bericht – in einer Plattform, ab 149 EUR/Monat.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern gilt das LkSG?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten (zuvor ab 3.000). Gezählt werden alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer inklusive ins Ausland entsandter Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer.

Welches Bußgeld droht bei LkSG-Verstößen?

Das maximale Bußgeld beträgt bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes oder bis zu 8 Millionen EUR. Zusätzlich droht der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für bis zu 3 Jahre.

Was ist der BAFA-Bericht?

Unternehmen müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten vorlegen. Der Bericht muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht und auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht werden.

Müssen auch KMU das LkSG beachten?

Direkt betroffen sind nur Unternehmen ab 1.000 MA. Aber: Großunternehmen geben ihre Sorgfaltspflichten an Zulieferer weiter. Als KMU in der Lieferkette eines Großunternehmens müssen Sie daher Fragebögen beantworten und Nachweise liefern können.

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CS
Christoph Schulz
Gruender & CEO, CERTISCAN