E-Rechnung für FM-Dienstleister: Ab 2025 Pflicht – so bereiten Sie sich vor
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025: Was Facility-Management-Unternehmen wissen müssen. ZUGFeRD, XRechnung und wie CERTISCAN die Umstellung vereinfacht.
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025: Was Facility-Management-Unternehmen wissen müssen. ZUGFeRD, XRechnung und wie CERTISCAN die Umstellung vereinfacht.
Stand: März 2026
Das Wachstumschancengesetz hat die Einführung der E-Rechnungspflicht in mehreren Stufen festgelegt:
Eine E-Rechnung ist kein PDF per E-Mail. Es handelt sich um ein strukturiertes XML-Format, das maschinell verarbeitet werden kann. In Deutschland sind zwei Formate anerkannt:
Ab 01.01.2027 ja, wenn Ihr Umsatz über 800.000 EUR liegt. Ab 01.01.2028 gilt die Pflicht für alle. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit 01.01.2025.
Für FM-Dienstleister empfehlen wir ZUGFeRD 2.x: Es enthält sowohl ein maschinenlesbares XML als auch ein lesbares PDF – ideal für Kunden, die noch nicht vollständig digitalisiert sind.
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Facility-Management-Unternehmen stellen typischerweise viele kleine Rechnungen: monatliche Pauschalbeträge, Einzelaufträge, Nachträge. Die manuelle Erstellung von E-Rechnungen für jeden einzelnen Vorgang ist zeitlich kaum machbar.
CERTISCAN löst dieses Problem, indem Leistungsnachweise (Reinigungen, Prüfungen) automatisch mit der Rechnungsstellung verknüpft werden. So entsteht ein durchgängig digitaler Prozess: Vom QR-Code-Scan bis zur ZUGFeRD-Rechnung.