Der Wasserverbrauch eines Betriebs setzt sich aus vier Treibern zusammen: Beschäftigte, Sanitäranlagen, Küche und Reinigungsfläche. Der Rechner multipliziert diese Mengen mit Erfahrungswerten je Kopf, je Anlage und je Quadratmeter und rechnet das Ergebnis über den eingetragenen Wasserpreis in Kosten pro Monat um — ein Kubikmeter entspricht dabei 1.000 Litern. Die zugrunde gelegten Werte sind Richtwerte für eine erste Einordnung; verbindlich ist allein die Abrechnung des Wasserversorgers.
Beispiel: Ein Bürogebäude mit 50 Mitarbeitern, 10 WC-Anlagen, 2 Küchen und 500 m² Reinigungsfläche kommt mit den unten genannten Richtwerten auf 6.400 Liter pro Tag — 50 × 50 l + 10 × 100 l + 2 × 200 l + 500 m² × 5 l. Bei 21 Arbeitstagen im Monat sind das rund 134 m³; bei einem Wasserpreis von 4,50 €/m³ (Frisch- und Abwasser) also etwa 605 € Wasserkosten im Monat. Mit genau diesen Werten rechnet auch der Rechner oben.
Die folgenden Spannen sind grobe Erfahrungswerte für eine erste Einordnung — keine erhobene Statistik und kein Normwert. Der Rechner setzt jeweils die Mitte der Spanne an (50 l je Mitarbeiter, 100 l je WC-Anlage, 200 l je Küche, 5 l je m²). Verbindlich ist allein die Abrechnung Ihres Wasserversorgers.
CERTISCAN misst den Wasserverbrauch nicht – die IoT-Sensorik kennt Füllstand, Ein-/Ausgang, Batterie und Heartbeat, keine Durchfluss- oder Zählerwerte. Was CERTISCAN abdeckt, ist die revisionssichere Dokumentation von Prüfungen und Wartungen rund um die Trinkwasseranlage. Ein ESG-Dashboard oder Nachhaltigkeitsbericht ist ebenfalls nicht Teil des Produkts. Preis auf Anfrage.
| Funktion | CERTISCAN | Zählerablesung | Ohne Monitoring |
|---|---|---|---|
| Leckage-Erkennung | |||
| Pro-Standort-Verbrauch | Manuell | ||
| Legionellen-Dokumentation | Audit-Trail | Papier | Papier |
| Verbrauchsberichte | Manuell | ||
| Hosting Deutschland | Hetzner DE | – | – |
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Grobe Erfahrungswerte ohne belegte Quelle — sie dienen der ersten Einordnung, nicht der Abrechnung.
Im Facility Management ist Wasser ein wesentlicher Kostenfaktor:
Nach § 31 Abs. 1 TrinkwV muss der Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage auf Legionellen untersuchen lassen, wenn er Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgibt, eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, Duschen oder andere vernebelnde Einrichtungen betrieben werden und es sich nicht um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt.
Das Intervall hängt an der Art der Tätigkeit (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 TrinkwV): mindestens alle drei Jahre, wenn das Trinkwasser „im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber einer öffentlichen Tätigkeit" abgegeben wird — das ist der Regelfall bei gewerblicher Vermietung. Mindestens einmal jährlich gilt nur „im Übrigen", also bei öffentlicher Tätigkeit; das Gesundheitsamt kann nach § 31 Abs. 3 TrinkwV ein längeres Intervall festlegen. CERTISCAN dokumentiert Prüfungen lückenlos im Audit-Trail.