Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss) ist ein Pflichtgremium ab 20 Beschäftigten das mindestens vierteljährlich tagt — geregelt in §11 ASiG.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) besteht aus: Arbeitgeber/Vertreter, 2 Betriebsratsmitglieder, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Themen: Unfall- und Krankheitsstatistik, Gefährdungsbeurteilungen, PSA-Bedarf, Schulungsplanung, aktuelle Vorschriften. CERTISCAN dokumentiert ASA-Sitzungen mit Teilnehmerliste und Maßnahmenverfolgung.
Legal source: § 11 ASiG · As of: 2026
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