LkSG Beschwerdemechanismus einrichten: Pflichten und digitale Lösung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde durch das EU-Omnibus-Paket stark zurückgefahren. Was heute noch für wen gilt – und wie sich ein Beschwerdemechanismus freiwillig digital umsetzen lässt.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde mit dem EU-Omnibus-Paket (gültig ab 18.03.2026) stark zurückgefahren: Die Berichtspflicht ist faktisch ausgesetzt (die BAFA-Meldemaske ist seit November 2025 deaktiviert). Ein LkSG-Beschwerdemechanismus ist damit für die allermeisten KMU keine akute Pflicht mehr. Wer freiwillig oder als Zulieferer großer Konzerne einen Meldekanal betreiben möchte, kann ihn mit CERTISCAN gemeinsam mit dem HinSchG-Kanal abbilden.
Stand: März 2026. Rechtsstand vereinfacht dargestellt, keine Rechtsberatung.
Was verlangte das LkSG?
Das LkSG trat am 1. Januar 2023 in Kraft und galt zuletzt für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Es sah ein Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG) vor, über das Betroffene menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette melden konnten. Mit dem Omnibus-Paket wurde die Berichtspflicht jedoch faktisch ausgesetzt; als Nachfolge ist die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD vorgesehen, die ab 2028/2029 nur sehr große Unternehmen (ab 5.000 Beschäftigten bzw. 1,5 Mrd. EUR Umsatz) treffen soll.
Anforderungen an den Beschwerdemechanismus
Der Mechanismus muss laut § 8 LkSG:
- Zugänglich sein – auch für Personen außerhalb des Unternehmens
- Vertraulich betrieben werden
- Wirksam sein – mit festgelegten Fristen und Verfahren
- In relevanten Sprachen verfügbar sein
Synergien mit dem HinSchG
CERTISCAN bietet einen kombinierten Meldekanal, der sowohl HinSchG als auch LkSG abdeckt. Die Meldungen werden automatisch kategorisiert (intern/Lieferkette) und an die zuständige Stelle weitergeleitet. So sparen Sie eine doppelte Infrastruktur.
Bußgelder bei Verstößen
Solange das LkSG galt, konnte das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bei Verstößen Bußgelder bis zu 8 Millionen EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, dazu ein bis zu 3-jähriger Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Mit der faktischen Aussetzung der Berichtspflicht durch das Omnibus-Paket steht die aktive Durchsetzung derzeit still; für künftige CSDDD-Pflichten ab 2028/2029 sind eigene Sanktionsregeln vorgesehen.
FAQ
Gilt das LkSG auch für kleinere Unternehmen? Nach der Deregulierung durch das Omnibus-Paket ist die LkSG-Berichtspflicht faktisch ausgesetzt — für KMU besteht damit keine unmittelbare gesetzliche Pflicht mehr. Große Auftraggeber können jedoch weiterhin vertraglich einen Beschwerdekanal verlangen. CERTISCAN hilft, sich freiwillig als verantwortungsvoller Partner zu positionieren.
Kann ich HinSchG und LkSG mit einem System abdecken? Ja. CERTISCAN bietet einen integrierten Meldekanal für beide Gesetze. Die KI-Kategorisierung erkennt automatisch, ob es sich um einen HinSchG- oder LkSG-relevanten Hinweis handelt.


