KI-Schulungspflicht: das Bußgeld, das es nicht gibt
Art. 4 KI-VO verlangt seit 2.2.2025 KI-Kompetenz — aber Art. 99 KI-VO listet die bußgeldbewehrten Verstöße abschließend auf, Art. 4 fehlt darauf.
Art. 4 KI-VO verlangt seit 2.2.2025 KI-Kompetenz — aber Art. 99 KI-VO listet die bußgeldbewehrten Verstöße abschließend auf, Art. 4 fehlt darauf.
Stand: Juli 2026
Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen – unter Berücksichtigung ihres technischen Wissens, ihrer Erfahrung, Ausbildung und des Einsatzkontexts der KI. Das kann eine strukturierte Schulung sein, muss es aber nicht: Eine interne Richtlinie, benannte Multiplikatoren oder dokumentierte Einarbeitung können ebenfalls genügen. Ein verpflichtendes Zertifikat schreibt Art. 4 nicht vor. Eine Dokumentation der getroffenen Maßnahmen ist empfehlenswert, um Organisationsverantwortung nachweisen zu können – vorgeschrieben ist sie durch Art. 4 selbst nicht.
Diese Behauptung taucht regelmäßig in Werbung für KI-Schulungen auf – meist mit Verweis auf den hohen Bußgeldrahmen der KI-VO insgesamt. Der Denkfehler: Die KI-VO hat mehrere Bußgeldrahmen für unterschiedliche Verstöße, aber nicht jede Vorschrift der Verordnung ist bußgeldbewehrt. Welche es sind, legt Art. 99 KI-VO abschließend
Nicht direkt aus Art. 4 KI-VO – dieser Artikel ist in der abschließenden Bußgeldliste des Art. 99 KI-VO nicht enthalten. Indirekt kann fehlende KI-Kompetenz aber die Bemessung anderer, tatsächlich bußgeldbewehrter Verstöße (z. B. gegen Hochrisiko-Pflichten oder die DSGVO) verschärfen.
Nach Anhang III der KI-VO gelten u. a. KI-Systeme zur Bewerberauswahl und zur Leistungsbewertung von Beschäftigten als Hochrisiko-Anwendungen mit eigenen, strengeren Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-VO.
Die NIS2-Registrierungsfrist (§ 33 BSIG) lief am 6.3.2026 ab — das BSI verlängerte bis 31.7.2026. Was betroffene Unternehmen jetzt tun sollten.
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| Vorschrift | Inhalt | Bußgeldrahmen nach Art. 99 |
|---|---|---|
| Art. 4 | KI-Kompetenz sicherstellen | kein eigenes Bußgeld – Art. 4 ist in Art. 99 nicht aufgeführt |
| Art. 5 | Verbotene KI-Praktiken | bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Art. 16, 26, 50 u. a. | Pflichten für Hochrisiko-KI (Anbieter/Betreiber) und Transparenzpflichten | bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes |
Wer also mit einem konkreten Bußgeldbetrag „wegen fehlender KI-Schulung" wirbt, bezieht sich auf Rahmen, die für andere Vorschriften gelten – nicht für Art. 4.
Fehlende KI-Kompetenz ist deshalb nicht folgenlos – nur eben nicht über ein eigenständiges Art.-4-Bußgeld:
Die KI-VO entfaltet ab dem 2. August 2026 ihre volle Anwendbarkeit – inklusive weiterer Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme. In Deutschland hat der Bundestag am 11. Juni 2026 das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) beschlossen, der Bundesrat stimmte am 10. Juli 2026 zu. Die Bundesnetzagentur übernimmt als zentrale Marktüberwachungsbehörde die Aufsicht über die KI-VO in Deutschland.
Relevant für Arbeitgeber mit Blick auf die Zukunft: Anhang III der KI-VO stuft bestimmte Einsatzfelder als Hochrisiko ein, darunter KI-Systeme zur Bewerberauswahl und zur Leistungsbewertung von Beschäftigten. Wer solche Systeme betreibt, unterliegt den strengeren Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-VO – das ist ein deutlich anderes, tatsächlich bußgeldbewehrtes Pflichtenpaket als die allgemeine KI-Kompetenz nach Art. 4.
Auch ohne eigenständiges Bußgeld ist Art. 4 KI-VO kein Feigenblatt. Ein pragmatischer, verhältnismäßiger Ansatz:
Wer die eigene Situation in wenigen Minuten einschätzen will, nutzt den kostenlosen KI-Kompetenz-Check; die vollständige Rechtseinordnung liefert der Leitfaden KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.
CERTISCAN setzt KI punktuell und intern ein – etwa zur Kategorisierung eingehender Meldungen im HinSchG-Meldekanal. Solche Einsatzfelder betreffen interne Automatisierung, nicht die Hochrisiko-Kategorien aus Anhang III (z. B. Bewerberauswahl). Eine eigenständige KI-Kompetenz-Schulung als Produktfeature bietet CERTISCAN nicht an – dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Der Mythos vom „Bußgeld für fehlende KI-Schulung" hält sich hartnäckig, weil er Kurse verkauft. Rechtlich sauber ist: Art. 4 KI-VO verlangt Organisationsverantwortung, aber kein eigenständiges Bußgeld droht daraus. Das eigentliche Risiko liegt in Organisationsverschulden bei anderen, tatsächlich bußgeldbewehrten Vorschriften – und in den kommenden strengeren Pflichten für Hochrisiko-Einsatzfelder wie die Personalauswahl.