BFSG 2025: Barrierefreiheit für Webshops wird Pflicht – Bußgeld bis 100.000 EUR
Ab dem 28. Juni 2025 müssen B2C-Webshops in Deutschland barrierefrei sein (BFSG/WCAG 2.1 AA). Rund 500.000 Online-Händler sind betroffen. CERTISCAN prüft Ihre Website automatisch auf 50+ WCAG-Kriterien.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle B2C-Webshops in Deutschland barrierefrei nach WCAG 2.1 AA sein – das betrifft rund 500.000 Online-Händler. CERTISCAN prüft Ihre Website automatisch auf über 50 WCAG-Kriterien und liefert einen Barrierefreiheits-Score mit konkreten Handlungsempfehlungen. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 EUR und Abmahnungen.
01Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
Kategorie
Beispiele
BFSG-Pflicht
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die BFSG-Pflicht für Webshops?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Alle B2C-Produkte und Dienstleistungen im E-Commerce müssen seitdem barrierefrei sein. Für bestehende Produkte, die vor dem 28.06.2025 in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsfristen bis zum 27.06.2030.
Welches Bußgeld droht bei fehlender Barrierefreiheit?
Das BFSG sieht Bußgelder bis zu 100.000 EUR vor. Zuständig für die Überwachung sind die Marktaufsichtsbehörden der Bundesländer. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände.
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen EUR Jahresumsatz sind von der Dienstleistungspflicht ausgenommen. Die Produktanforderungen gelten jedoch für alle.
02WCAG 2.1 AA: Die 4 Grundprinzipien
Der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Standard 2.1 auf Konformitätsstufe AA definiert 50 Erfolgskriterien in 4 Kategorien:
1. Wahrnehmbar (Perceivable)
Textalternativen: Alle Bilder benötigen aussagekräftige Alt-Texte
Untertitel: Videos müssen Untertitel haben
Kontrast: Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text
Skalierbarkeit: Text muss auf 200% vergrößerbar sein ohne Funktionsverlust
2. Bedienbar (Operable)
Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein
Keine Zeitlimits: Oder mit Verlaengerungsmöglichkeit
Skip-Navigation: Möglichkeit, Navigationsblöcke zu überspringen
Fokus-Reihenfolge: Logische Tab-Reihenfolge durch die Seite
3. Verständlich (Understandable)
Sprache: Seitensprache muss im HTML deklariert sein (lang-Attribut)
Vorhersehbarkeit: Konsistente Navigation und Identifikation
Fehlervermeidung: Formulare mit klaren Fehlermeldungen und Korrekturvorschlägen
4. Robust
Kompatibilität: Inhalte müssen mit Screenreadern und assistiven Technologien funktionieren
ARIA-Labels: Korrekte ARIA-Auszeichnungen für dynamische Inhalte
03Bußgelder und Sanktionen
Das BFSG sieht empfindliche Strafen vor:
Verstoß
Bußgeld
Zuständig
Nicht barrierefreies Produkt in Verkehr bringen
bis 100.000 EUR
Marktaufsichtsbehörde
Fehlende Barrierefreiheitserklärung
bis 100.000 EUR
Marktaufsichtsbehörde
Fehlende CE-Kennzeichnung
bis 100.000 EUR
Marktaufsichtsbehörde
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
5.000-25.000 EUR
Wettbewerber / Verbände
Verstoß
Nicht barrierefreies Produkt in Verkehr bringen
Bußgeld
bis 100.000 EUR
Zuständig
Marktaufsichtsbehörde
Verstoß
Fehlende Barrierefreiheitserklärung
Bußgeld
bis 100.000 EUR
Zuständig
Marktaufsichtsbehörde
Verstoß
Fehlende CE-Kennzeichnung
Bußgeld
bis 100.000 EUR
Zuständig
Marktaufsichtsbehörde
Verstoß
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Bußgeld
Besonders kritisch: Wettbewerber und Abmahnverbände können fehlende Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß abmahnen. Experten erwarten eine Abmahnwelle seit Mitte 2025.
04Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler
CERTISCAN hat über 1.000 deutsche Webshops analysiert. Die 10 häufigsten Fehler:
CERTISCAN generiert diese Erklärung automatisch aus den Scan-Ergebnissen.
09ROI: Barrierefreiheit rechnet sich
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll:
Faktor
Wert
Menschen mit Behinderung in DE
7,9 Millionen
Kaufkraft dieser Zielgruppe
ca. 50 Mrd EUR/Jahr
SEO-Vorteil (Google bewertet Accessibility)
+15-25% organischer Traffic
Conversion-Rate-Steigerung
+10-30% (bessere UX für alle)
Vermiedene Bußgelder
10Fazit
Das BFSG ist seit Juni 2025 geltendes Recht. Wer seinen Webshop noch nicht auf Barrierefreiheit geprüft hat, sollte das sofort nachholen. CERTISCAN bietet einen automatisierten WCAG-Scan mit deutschsprachigem Report, Barrierefreiheits-Score und konkreten Handlungsempfehlungen – als Addon ab 29 EUR/Monat oder im Business-Tarif inklusive.
Nein. Das BFSG betrifft primär B2C-Produkte und -Dienstleistungen. Reine B2B-Angebote sind nicht direkt betroffen. Allerdings ist Barrierefreiheit auch im B2B-Bereich Best Practice und kann die Nutzererfahrung erheblich verbessern.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA?
WCAG 2.1 AA ist ein internationaler Standard für Barrierefreiheit im Web. Er definiert 50 Erfolgskriterien in 4 Kategorien: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust. Stufe AA ist der Standard, den das BFSG verlangt – Stufe AAA geht darüber hinaus.
Wie prüft CERTISCAN die Barrierefreiheit?
CERTISCAN nutzt einen automatisierten WCAG-Scanner basierend auf axe-core. Er prüft 50+ Kriterien wie Kontrastraten, Alt-Texte, Tastaturnavigation, ARIA-Labels und Dokumentstruktur. Ergebnis: Ein Barrierefreiheits-Score mit konkreten Handlungsempfehlungen.