Darf ich noch Word- oder PDF-Rechnungen schicken? Was 2027/2028 wirklich gilt
2026 darfst du im B2B noch Word- oder PDF-Rechnungen verschicken, solange der Empfänger zustimmt. Ab 1.1.2027 müssen Betriebe mit über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 1.1.2028 alle. An Privatkunden bleiben PDF und Papier erlaubt, und Kleinunternehmer sind von der Ausstellung dauerhaft befreit — empfangen müssen sie trotzdem.
CSChristoph Schulz4 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Juli 2026
Panik ist unnötig, Abwarten aber auch: 2026 sind Word- und PDF-Rechnungen im B2B noch erlaubt, solange der Empfänger zustimmt. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen. Rechnungen an Privatkunden bleiben formfrei, und Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Ausstellung dauerhaft befreit.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 18.07.2026
01.01.2027
E-Rechnungspflicht für Betriebe mit über 800.000 € Vorjahresumsatz (B2B)
01.01.2028
E-Rechnungspflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen
§19 UStG
Kleinunternehmer bleiben von der Ausstellung dauerhaft befreit (Empfang bleibt Pflicht)
01Das Problem
Die Nachricht "PDF-Rechnungen sind bald verboten" macht die Runde — und sorgt für Verunsicherung. Muss ich jetzt sofort umstellen? Darf ich meine gewohnte Rechnung aus Word oder dem Buchhaltungsprogramm überhaupt noch verschicken? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an,
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Darf ich 2026 noch Word- oder PDF-Rechnungen verschicken?
Ja. Bis zum 31.12.2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen im B2B weiterhin zulässig, sofern der Empfänger zustimmt. Erst mit deinem individuellen Stichtag (2027 oder 2028) wird die strukturierte E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze verpflichtend.
Ab wann genau muss mein Betrieb E-Rechnungen ausstellen?
Das hängt am Vorjahresumsatz. Über 800.000 € Umsatz im Vorjahr bedeutet Ausstellungspflicht ab dem 1.1.2027. Liegst du darunter, darfst du im B2B mit Zustimmung noch bis Ende 2027 andere Formate nutzen — ab dem 1.1.2028 gilt die Pflicht ausnahmslos für alle.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?
Nein. Die Pflicht betrifft nur inländische B2B-Umsätze, also Rechnungen an andere Unternehmen. An Privatkunden kannst du weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen stellen — hier ändert sich nichts.
Bin ich als Kleinunternehmer von der Ausstellungspflicht befreit?
Ja. Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen und dürfen weiterhin sonstige Rechnungen schreiben. Wichtig ist der zweite Teil: Empfangen und verarbeiten können musst du E-Rechnungen trotzdem — die Empfangspflicht gilt seit 2025 für alle.
Was zählt als Vorjahresumsatz für die 800.000-Euro-Grenze?
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Stichtag 1.1.2027 kommt es also auf deinen Umsatz 2026 an. Weil sich die Einordnung im Einzelfall unterscheiden kann, lohnt bei einem Umsatz nahe der Grenze die Abstimmung mit dem Steuerberater.
Was passiert, wenn ich nach meiner Frist weiter PDF-Rechnungen schicke?
Dann stellst du eine Rechnung aus, die die formellen Anforderungen nicht erfüllt. Ein unmittelbares Bußgeld ist dafür nicht der Regelfall, aber die Rechnung gilt nicht als ordnungsgemäße E-Rechnung — das kann dem Empfänger den Vorsteuerabzug erschweren und dazu führen, dass er eine korrigierte Rechnung verlangt und die Zahlung zurückhält.
*Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.*
Das eigentliche Problem ist nicht das Verbot an sich, sondern die Staffelung. Es gibt keinen einzelnen Stichtag, an dem für alle alles gleichzeitig gilt. Stattdessen laufen Übergangsfristen nebeneinander, abhängig von deinem Vorjahresumsatz und von der Art deiner Kunden. Wer das durcheinanderbringt, riskiert entweder eine überstürzte, teure Umstellung — oder verpasst den eigenen Stichtag und stellt plötzlich formell fehlerhafte Rechnungen aus.
Achtung: Die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich inländische B2B-Umsätze — also Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland. An Privatkunden (B2C) darfst du weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen stellen.
02Was es kostet, wenn du nichts tust
Der Zeitplan lässt sich sauber ordnen — und genau das entscheidet, was du wann noch darfst:
Wer / Wann
E-Rechnung ausstellen (B2B)?
Word/PDF noch erlaubt?
Alle, bis 31.12.2026
noch keine Pflicht
ja, mit Zustimmung des Empfängers
Ab 1.1.2027, Vorjahresumsatz > 800.000 €
Pflicht
nein (inländisches B2B)
Ab 1.1.2027, Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €
noch nicht
ja, mit Zustimmung, bis Ende 2027
Ab 1.1.2028, alle B2B
Pflicht
nein
Kleinunternehmer (§19 UStG)
keine Ausstellungspflicht
ja (sonstige Rechnung)
Rechnungen an Privatkunden (B2C)
keine Pflicht
ja
Verpasst du deinen Stichtag, stellst du eine Rechnung aus, die formell keine ordnungsgemäße E-Rechnung ist. Das ist kein Kavaliersdelikt: Dem Empfänger kann daraus ein Problem beim Vorsteuerabzug entstehen — mit der Folge, dass er auf einer korrekten Rechnung besteht, Zahlungen sich verzögern und du im schlimmsten Fall als unzuverlässiger Lieferant wahrgenommen wirst. Die Umstellung kostet dich also nichts, wenn du sie rechtzeitig angehst — aber Zeit, Geld und Vertrauen, wenn du sie verschläfst.
<!-- Quellen: §14 UStG i. d. F. Wachstumschancengesetz (E-Rechnungspflicht B2B, strukturiertes Format nach EN 16931); §27 UStG (Übergangsregelungen: Papier/sonstige elektronische Rechnung mit Zustimmung bis 31.12.2026 für alle; bis 31.12.2027 für Aussteller mit Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €; ab 1.1.2028 ausnahmslos); §19 UStG (Kleinunternehmer: Befreiung von der Ausstellung, Empfangspflicht bleibt); E-Rechnungspflicht nur inländisches B2B; BMF-Schreiben zur E-Rechnung · Stand: 2026-07-18 -->
03Die Lösung
Das CERTISCAN-Modul E-Rechnung nimmt dir die Terminrechnerei ab. Ein Pflicht-Wecker (IssueObligationService) leitet aus deinem Vorjahresumsatz und der jeweils geltenden Schwelle automatisch ab, ab welchem Jahr dein Betrieb ausstellen muss — 2027 bei über 800.000 €, spätestens 2028 für alle. Du erfährst also, wann dein Stichtag kommt, statt ihn selbst im Kopf behalten zu müssen.
Ausgangsrechnungen laufen durch einen klaren Lebenszyklus (DRAFT → ISSUED → SENT). Vor dem Festschreiben prüft der offizielle KoSIT-Validator das XML autoritativ auf EN-16931-/XRechnung-Konformität — ist es nicht konform, wird der Versand blockiert, statt "im Zweifel" eine fehlerhafte Rechnung rauszuschicken. Der Versand erfolgt als echte E-Mail mit XML- bzw. Factur-X-Anhang. Weil die maßgeblichen Formatparameter jahres-versioniert und admin-pflegbar hinterlegt sind, wächst das System mit künftigen XRechnungs-Versionen mit — ohne dass du etwas umbauen musst.
Tipp: Warte mit der Umstellung nicht bis zum letzten Monat vor deinem Stichtag. Wer ein, zwei Quartale vorher freiwillig E-Rechnungen stellt, hat Format, Versandweg und Kundenreaktionen erprobt, bevor die Pflicht greift.
04So gehst du vor
Vorjahresumsatz feststellen: Lag er über 800.000 €? Das entscheidet über deinen Stichtag 2027 oder 2028.
Kundenarten trennen: B2B-Kunden (E-Rechnung) von Privatkunden (formfrei) unterscheiden.
Kleinunternehmer-Status prüfen: Fällst du unter §19 UStG, bist du von der Ausstellung befreit — empfangen musst du trotzdem.
Format einführen: Ausgangsrechnungen als XRechnung/ZUGFeRD erzeugen und vor Versand validieren lassen.
Früh testen: freiwillig vor dem Pflichttermin umstellen und den Versandweg mit ersten Kunden erproben.