Pendlerpauschale und Homeoffice kombinieren — was am selben Tag gilt
Über das Jahr kannst du Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale problemlos zusammen nutzen — nur an verschiedenen Tagen. Am selben Kalendertag gilt die Grundregel: entweder 6 € Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale für die Fahrt. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht — dann ist am selben Tag beides möglich.
CSChristoph Schulz4 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Juli 2026
Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale schließen sich nicht aus — über das Jahr nutzt du beide, nur an unterschiedlichen Tagen. Für denselben Kalendertag gilt aber die Grundregel: entweder 6 € Homeoffice-Tagespauschale (wenn du zu Hause arbeitest und nicht zur Arbeit fährst) oder die Entfernungspauschale für die Fahrt. Beides am selben Tag geht nur, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 18.07.2026
6 €
Homeoffice-Tagespauschale je Arbeitstag zu Hause (§4 Abs. 5 Nr. 6c EStG)
210 Tage
Höchstzahl abrechenbarer Homeoffice-Tage im Jahr (= 1.260 € maximal)
1 Pauschale/Tag
Grundregel: Homeoffice-Pauschale ODER Entfernungspauschale je Kalendertag
01Das Problem
Seit Homeoffice zum Alltag gehört, mischen sich die Arbeitstage: mal von zu Hause, mal ins Büro oder ins Objekt, manchmal beides an einem Tag. Bei der Steuererklärung entsteht daraus regelmäßig dieselbe Unsicherheit — darf ich für einen Tag, an dem ich morgens zu Hause gearbeitet und nachmittags noch zum Arbeitsort gefahren bin,
Keine Rechtsberatung – Angaben ohne Gewähr. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern; im Zweifel Fachperson hinzuziehen.
Häufige Fragen
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale im selben Jahr nutzen?
Ja, das ist der Normalfall. Für Tage, an denen du zu Hause arbeitest, gibt es die 6-€-Pauschale, für Tage mit Fahrt zur Arbeit die Entfernungspauschale. Über das Jahr addierst du beide einfach getrennt — hier gibt es keine Einschränkung.
Darf ich für denselben Tag beide Pauschalen bekommen?
Grundsätzlich nein: Pro Kalendertag gilt entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale. Die Ausnahme greift nur, wenn dir für deine Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht — dann darfst du an einem gemischten Tag die Tagespauschale zusätzlich zur Fahrt ansetzen.
Was bedeutet "kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung"?
Gemeint ist, dass dir für die konkrete Tätigkeit dauerhaft kein geeigneter Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung bereitsteht — etwa kein eigener Büroplatz beim Arbeitgeber. Ob das zutrifft, ist eine Einzelfallfrage; im Zweifel solltest du sie mit dem Steuerberater klären, weil daran die Doppelabsetzbarkeit hängt.
Zählt ein Tag, an dem ich nur halb zu Hause gearbeitet habe?
Für die Homeoffice-Pauschale muss die Tätigkeit an dem Tag überwiegend in der Wohnung stattgefunden haben und in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht worden sein. Fährst du an dem Tag zusätzlich zur Arbeit, zählt im Normalfall die Fahrt (Entfernungspauschale) — außer die genannte Ausnahme greift.
Wie viele Homeoffice-Tage kann ich maximal absetzen?
Höchstens 210 Tage im Jahr zu je 6 €, also maximal 1.260 €. Diese Summe ist Teil deiner Werbungskosten und wirkt sich steuerlich erst aus, soweit deine gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegen.
Wie weise ich nach, welche Tage Homeoffice und welche Pendel-Tage waren?
Am einfachsten über eine laufende Erfassung, die jeden Arbeitstag der richtigen Kategorie zuordnet. Werden Homeoffice- und Pendel-Tage schon während des Jahres getrennt geführt, hast du die Zählungen für die Erklärung fertig vorliegen — und musst nichts rekonstruieren.
*Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.*
Die ehrliche Antwort lautet: meistens nein, in einem bestimmten Fall aber doch. Und genau dieses "kommt darauf an" ist die Falle. Wer beides pauschal für jeden gemischten Tag ansetzt, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt. Wer aus Vorsicht immer nur eine Pauschale nimmt, verschenkt in bestimmten Konstellationen Geld. Der Kern des Problems ist, dass die richtige Zuordnung Tag für Tag entschieden werden muss — und dass die Ausnahmeregel an eine Bedingung geknüpft ist, die viele nicht auf dem Schirm haben.
Achtung: Über das Jahr gesehen ist die Kombination völlig unproblematisch und der Normalfall: Pendel-Tage bringen die Entfernungspauschale, Homeoffice-Tage die 6-€-Pauschale. Die Frage stellt sich nur für den einzelnen Tag, an dem beides zusammenkommt.
02Was es kostet, wenn du nichts tust
Ob du am selben Tag beides ansetzen darfst, hängt an einer einzigen Bedingung — ob dir dauerhaft ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht:
Konstellation an einem Tag
Homeoffice-Pauschale (6 €)
Entfernungspauschale
Ganzer Tag zu Hause, keine Fahrt
ja
—
Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte
—
ja (je Entfernungs-km)
Gemischt, anderer Arbeitsplatz vorhanden (z. B. Büro)
— (Fahrt zählt)
ja
Gemischt, dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz
ja
zusätzlich ja
Der Unterschied ist keine Kleinigkeit. Wer die Ausnahme kennt und zu Recht nutzt, kann an gemischten Tagen beide Beträge ansetzen; wer sie zu Unrecht nutzt, muss mit einer Rückfrage rechnen. Beides — verschenktes Geld und vermeidbarer Ärger — lässt sich nur mit einer sauberen Tagesdokumentation vermeiden. Ohne sie bleibt am Jahresende nur Schätzen, und Schätzen ist bei dieser Regel besonders fehleranfällig.
<!-- Quellen: §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice-Tagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr = 210 Tage; Satz 1: Abzug für Tage überwiegender Tätigkeit in der Wohnung ohne Aufsuchen einer ersten Tätigkeitsstätte; Satz 3: Abzug auch an Tagen mit auswärtiger Tätigkeit / erster Tätigkeitsstätte zulässig, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht); §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale); §9 Abs. 5 EStG (Anwendung auf Werbungskosten). Homeoffice-Pauschale fällt unter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Einordnung „kein anderer Arbeitsplatz" im Einzelfall. · Stand: 2026-07-18 -->
03Die Lösung
Das CERTISCAN-Modul Steuer-Cockpit trennt genau die Tage, um die es hier geht. Aus der Zeiterfassung übernimmt es die Homeoffice-Tage und die Pendel-Tage getrennt — sauber gezählt, statt am Jahresende geraten. Damit ist die Grundregel technisch schon abgebildet: Ein Tag wird als Homeoffice- oder als Pendel-Tag geführt, sodass keine unzulässige Doppelzählung entsteht.
Die Homeoffice-Pauschale ermittelt das Modul aus den Homeoffice-Tagen (6 € je Tag, gedeckelt auf 1.260 € im Jahr), die Entfernungspauschale aus den Pendel-Tagen und der hinterlegten Entfernung. Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung — der Fall, in dem die Ausnahme greift — hast du die Tagesdaten belastbar zur Hand, um beides korrekt anzusetzen. Am Ende steht ein nachvollziehbarer Report für die Steuererklärung, der zeigt, welcher Tag wie gewertet wurde.
Tipp: Markiere jeden Homeoffice-Tag direkt am selben Tag als solchen, nicht rückwirkend. Diese laufende Trennung ist die einfachste Absicherung — sowohl gegen verschenkte Pauschalen als auch gegen Rückfragen des Finanzamts.
04So gehst du vor
Tagesarten sauber führen: jeden Tag als Homeoffice- oder Pendel-Tag erfassen, nicht am Jahresende sortieren.
Arbeitsplatz-Situation klären: Steht dir dauerhaft ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung? Davon hängt die Ausnahme ab.
Grundregel anwenden: an gemischten Tagen im Normalfall die Fahrt (Entfernungspauschale) ansetzen.
Ausnahme prüfen: ohne anderen Arbeitsplatz an gemischten Tagen beide Pauschalen ansetzen.
Jahressummen ziehen: Homeoffice-Tage (max. 210) und Pendel-Tage getrennt aufaddieren und in die Erklärung übernehmen.