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Module/Personal & Arbeit/Der Entgeltbericht, der die kommende EU-Pflicht vorbereitet
Personal & Arbeit

Der Entgeltbericht, der die kommende EU-Pflicht vorbereitet

Für Betriebe, die dem geschlechtsbezogenen Entgeltunterschied vorbeugen wollen – und für Zulieferer, deren Auftraggeber einen Nachweis verlangen.

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  • Made in Germany
  • DSGVO-konform
  • Stand: 2026
DSGVOAES-256WORM-AUDITXRECHNUNGCSRD

Die Herausforderung

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt und wird in nationales Recht umgesetzt. Größere Arbeitgeber müssen den geschlechtsbezogenen Entgeltunterschied künftig ermitteln und berichten. Und schon vorher fragen große Auftraggeber ihre Zulieferer danach.

Der geschlechtsbezogene Entgeltunterschied lässt sich aber nicht mal eben in Excel ausrechnen, ohne Datenschutzprobleme zu schaffen: Sobald eine Vergleichsgruppe zu klein ist, lässt sich der Lohn Einzelner zurückrechnen. Wer hier unbedacht auswertet, produziert genau das Datenleck, das die Richtlinie eigentlich verhindern will.

Die Lösung

Entgelttransparenz rechnet den geschlechtsbezogenen Entgeltunterschied – und schützt dabei die Einzelnen.

Das Modul bildet Vergleichsgruppen und stellt je Gruppe den mittleren Stundenlohn nach Geschlecht gegenüber. Der Datenschutz ist doppelt eingebaut: Eine Zelle wird erst ab fünf Personen überhaupt ausgewiesen, ein Median erst ab drei. So ist ein Rückschluss auf einzelne Löhne ausgeschlossen. Die Datenbasis kommt PII-frei aus People & Payroll – einzelne Gehälter verlassen ihr Modul nie.

Sie legen eine Warnschwelle fest (etwa 10 % Unterschied); wird sie überschritten, entsteht ein Maßnahmenplan. Am Ende steht ein auditierter PDF-Bericht mit Zeitstempel im Status Entwurf oder final – der Nachweis, den Sie gegenüber einem Auftraggeber oder später der Aufsicht vorlegen können.

Funktionen

Gender Pay Gap nach EU-Richtlinie

Median und Mittel je Vergleichsgruppe und Geschlecht – die Methodik, die die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 verlangt.

Doppelte Anonymisierung

Eine Vergleichsgruppe wird erst ab fünf Personen ausgewiesen, ein Median erst ab drei. Ein Rückschluss auf einzelne Löhne ist damit ausgeschlossen.

Warnschwelle & Maßnahmenplan

Sie definieren eine Warnschwelle (z. B. 10 %). Wird sie überschritten, entsteht ein Maßnahmenplan – aus der Zahl wird eine Handlung.

Auditierter Bericht

Der Bericht wird als PDF mit Zeitstempel erzeugt (Entwurf/final) – ein prüffähiger Nachweis für Auftraggeber oder Aufsicht.

So funktioniert es

  1. 1

    1. Datenbasis (PII-frei)

    Die Vergleichsgruppen-Daten kommen aus People & Payroll – ohne dass einzelne Löhne das HR-Modul verlassen.

  2. 2

    2. Gap berechnen

    Das Modul rechnet Median und Mittel je Gruppe und Geschlecht – mit doppelter Anonymisierung (≥ 5 / ≥ 3).

  3. 3

    3. Schwelle prüfen

    Überschreitet der Unterschied Ihre Warnschwelle, wird ein Maßnahmenplan angelegt.

  4. 4

    4. Bericht erzeugen

    Der auditierte PDF-Bericht (Entwurf/final, mit Zeitstempel) steht als Nachweis bereit.

Warum CERTISCAN

Was dir das bringt

Gender Pay Gap nach EU-Richtlinie
Median und Mittel je Vergleichsgruppe und Geschlecht – die Methodik, die die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 verlangt.
Doppelte Anonymisierung
Eine Vergleichsgruppe wird erst ab fünf Personen ausgewiesen, ein Median erst ab drei. Ein Rückschluss auf einzelne Löhne ist damit ausgeschlossen.
Warnschwelle & Maßnahmenplan
Sie definieren eine Warnschwelle (z. B. 10 %). Wird sie überschritten, entsteht ein Maßnahmenplan – aus der Zahl wird eine Handlung.
Auditierter Bericht
Der Bericht wird als PDF mit Zeitstempel erzeugt (Entwurf/final) – ein prüffähiger Nachweis für Auftraggeber oder Aufsicht.

Im Vergleich

AufgabeCERTISCAN EntgelttransparenzExcel-Auswertung
Gender Pay Gap je Vergleichsgruppeaufwändig
Schutz kleiner Gruppen (≥ 5 / Median ≥ 3)
Einzellöhne bleiben im HR-Modul
Maßnahmenplan bei Überschreitung
Auditierter Bericht mit Zeitstempel
Verfügbarkeit

Individuell nach Standorten & Mitarbeitern – auf Anfrage

Rechtsbezug

Rechtsquelle: EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 / EntgTranspG; DSGVO (k-Anonymität, PII-freie Datenbasis). · Stand: 2026

Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern.

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Häufige Fragen

Ist die Entgelttransparenz für mich schon Pflicht?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 wird schrittweise in nationales Recht umgesetzt und trifft zunächst vor allem größere Arbeitgeber. Für viele kleinere Betriebe ist sie noch keine unmittelbare Pflicht – CERTISCAN positioniert das Modul als Vorbereitung und als Nachweis für Auftraggeber, die danach fragen.
Werden dabei einzelne Gehälter sichtbar?
Nein. Durch die doppelte Anonymisierung (Gruppe ab fünf Personen, Median ab drei) und die PII-freie Datenbasis aus People & Payroll ist kein Rückschluss auf einzelne Löhne möglich.
Was passiert, wenn ein Unterschied festgestellt wird?
Überschreitet der Entgeltunterschied Ihre konfigurierte Warnschwelle, legt das Modul einen Maßnahmenplan an, in dem Sie Schritte zur Angleichung dokumentieren.
Was kostet das Modul?
Der Preis richtet sich nach Standorten und Mitarbeitern. Sprechen Sie uns an – wir stellen ein Angebot für Ihren Betrieb zusammen.
Ab wann müssen Betriebe zur Entgelttransparenz berichten?
Grundlage ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970). Deutschland hat die EU-Umsetzungsfrist (7. Juni 2026) verstreichen lassen; ein nationales Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor (frühestens 2027 erwartet, konkrete Berichtspflichten voraussichtlich ab 2028). Die Berichtspflichten werden nach Betriebsgröße gestaffelt sein und greifen für kleinere Betriebe später bzw. gar nicht. Ob und ab wann Ihr Betrieb konkret betroffen ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung – CERTISCAN bereitet die Auswertung vor.
Werden bei der Gender-Pay-Gap-Berechnung einzelne Gehälter sichtbar?
Nein. Die Auswertung ist doppelt anonymisiert: Vergleichsgruppen bildet das System erst ab fünf Personen, einen Median erst ab drei. Einzelne Löhne werden nie offengelegt.

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