Für Betriebe, die dem geschlechtsbezogenen Entgeltunterschied vorbeugen wollen – und für Zulieferer, deren Auftraggeber einen Nachweis verlangen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt und wird in nationales Recht umgesetzt. Größere Arbeitgeber müssen den geschlechtsbezogenen Entgeltunterschied künftig ermitteln und berichten. Und schon vorher fragen große Auftraggeber ihre Zulieferer danach.
Der geschlechtsbezogene Entgeltunterschied lässt sich aber nicht mal eben in Excel ausrechnen, ohne Datenschutzprobleme zu schaffen: Sobald eine Vergleichsgruppe zu klein ist, lässt sich der Lohn Einzelner zurückrechnen. Wer hier unbedacht auswertet, produziert genau das Datenleck, das die Richtlinie eigentlich verhindern will.
Entgelttransparenz rechnet den geschlechtsbezogenen Entgeltunterschied – und schützt dabei die Einzelnen.
Das Modul bildet Vergleichsgruppen und stellt je Gruppe den mittleren Stundenlohn nach Geschlecht gegenüber. Der Datenschutz ist doppelt eingebaut: Eine Zelle wird erst ab fünf Personen überhaupt ausgewiesen, ein Median erst ab drei. So ist ein Rückschluss auf einzelne Löhne ausgeschlossen. Die Datenbasis kommt PII-frei aus People & Payroll – einzelne Gehälter verlassen ihr Modul nie.
Sie legen eine Warnschwelle fest (etwa 10 % Unterschied); wird sie überschritten, entsteht ein Maßnahmenplan. Am Ende steht ein auditierter PDF-Bericht mit Zeitstempel im Status Entwurf oder final – der Nachweis, den Sie gegenüber einem Auftraggeber oder später der Aufsicht vorlegen können.
Median und Mittel je Vergleichsgruppe und Geschlecht – die Methodik, die die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 verlangt.
Eine Vergleichsgruppe wird erst ab fünf Personen ausgewiesen, ein Median erst ab drei. Ein Rückschluss auf einzelne Löhne ist damit ausgeschlossen.
Sie definieren eine Warnschwelle (z. B. 10 %). Wird sie überschritten, entsteht ein Maßnahmenplan – aus der Zahl wird eine Handlung.
Der Bericht wird als PDF mit Zeitstempel erzeugt (Entwurf/final) – ein prüffähiger Nachweis für Auftraggeber oder Aufsicht.
Die Vergleichsgruppen-Daten kommen aus People & Payroll – ohne dass einzelne Löhne das HR-Modul verlassen.
Das Modul rechnet Median und Mittel je Gruppe und Geschlecht – mit doppelter Anonymisierung (≥ 5 / ≥ 3).
Überschreitet der Unterschied Ihre Warnschwelle, wird ein Maßnahmenplan angelegt.
Der auditierte PDF-Bericht (Entwurf/final, mit Zeitstempel) steht als Nachweis bereit.
| Aufgabe | CERTISCAN Entgelttransparenz | Excel-Auswertung |
|---|---|---|
| Gender Pay Gap je Vergleichsgruppe | aufwändig | |
| Schutz kleiner Gruppen (≥ 5 / Median ≥ 3) | ||
| Einzellöhne bleiben im HR-Modul | ||
| Maßnahmenplan bei Überschreitung | ||
| Auditierter Bericht mit Zeitstempel |
Individuell nach Standorten & Mitarbeitern – auf Anfrage
Rechtsquelle: EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 / EntgTranspG; DSGVO (k-Anonymität, PII-freie Datenbasis). · Stand: 2026
Strukturelle Rechtsinfo – keine Rechtsberatung. Beträge, Fristen und Schwellen können sich ändern.
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